Bis zum heutige Tage wurde gedacht, einigermaßen beurteilen zu können, was absurd, aberwitzig, ungeheuerlich und so weiter und so fort ist. Nun aber – es wird Ihre Hilfe benötigt, darüber zu entscheiden, was abenteuerlicher ist, die Aussendung der Polizei oder die Papiere jener, die am 14. Juni 2014 am Marsch der Familie teilnahmen.
Der Aufruf des Vereins „Pro Vita“ zu diesem „Marsch für die Familie“, das wenigstens kann noch eindeutig gesagt werden, wird nicht klüger dadurch, daß der Verein unzählige Zitate von dem Rentner Joseph Ratzinger, mehr bekannt unter seinem Pseudonym Papst Benedikt XVI., in seinen Aufruf einwebt; es bleibt dennoch bloßer geistiger Staubfänger.
Der Folder, wie in den Collagen gesehen werden kann, der bei diesem „Marsch für die Familie“ ausgeteilt wurde, ist mit einem Inhalt gefüllt, vom dem Juristen und Juristinnen in Österreich wohl sagen würden – ach, es zahlt sich nicht aus, nur einen Buchstaben dafür zu verschwenden.
Was aber die Polizei in ihrer heutigen Presseaussendung schreibt, das muß zitiert werden:
„Im Zuge dieser Störaktionen wurden fünf vorerst namentlich unbekannte Personen festgenommen, nachdem diese weder den Aufforderungen der Polizeibeamten Folge geleistet, noch an den durchzuführenden Identitätsfeststellung mitgewirkt hatten. Während dieser Störaktionen wurde dem polizeilichen Einsatzleiter von einer unbekannten Person ein Exemplar eines Folders mit nationalsozialistischem Inhalt übergeben. Sofortige Erhebungen vor Ort durch das Landesamt Verfassungsschutz, haben jedoch keinerlei Hinweise ergeben, dass dieses Folderexemplar im Zusammenhang mit der betreffenden Demonstration stand. Die fünf festgenommenen Personen wurden wegen der Störung einer Versammlung auf freiem Fuß angezeigt.“
Recht beruhigend zu sehen, daß die Polizei die Meinungsfreiheit so hoch einschätzt und hält, daß nicht nur unter ihrem Begleitschutz die Fahne mit dem Kreuz, das auch von der seinerzeitigen christschwarzen Diktatur in Österreich her bekannt ist, durch die Wiener Innenstadt getragen werden darf, sondern auch der Folder, wie die Polizei schreibt, mit „nationalsozialistischem Inhalt“ (aber für die Polizei gab es bloß ein einziges „Folderexemplar“ – vom heiligen Geist zu ihr durch den Äther getragen?) mitgeführt und verteilt werden darf. Als wäre für die Polizei die Forderung der „europäischen aktion“ nicht eine Forderung nach der Aufhebung des Verbotsgesetzes, sondern tatsächlich schon das Verbotsgesetz aufgehoben worden. Was für eine Vorreiterrolle der Polizei, was für ein Vorbild für Meinungsfreiheit, Demokratie, Liberalität doch die österreichische Polizei …
„Die fünf festgenommenen Personen wurden wegen der Störung einer Versammlung auf freiem Fuß angezeigt“ … Das wird diesen fünf Menschen eine Lehre sein, in Hinkunft sollten sie wohl auch Folder mit „nationalsozialistischem Inhalt“ mit sich führen, als eine Art Freibrief, der sie nicht nur vor Festnahmen schützen kann, sondern ihnen auch als eine Art von einem amtlichen Lichtbildausweis davor bewahren kann, nach ihrer Identität ausgefragt zu werden.
„Sofortige Erhebungen vor Ort durch das Landesamt Verfassungsschutz …“ Mit wem hat der Verfassungsschutz darüber gesprochen? Mit Dr. Alfons Adam? Mit anderen anwesenden Vertretern der „Plattform Familie“? Mit einem Anwesenden von der Partei Rekos? Das ist jene Partei, zur Erinnerung, mit der Ewald Stadler und Rudolf Gehring in der EU-Wahl 2014 baden gingen. Und weil dieser Folder, wie die Erhebungen des Verfassungsschutzes ergaben, nicht „im Zusammenhang mit der betreffenden Demonstration stand“, der Verfassungsschutz auch kein weiteres „Folderexemplar“ sah, war es selbverständlich die vornehmste Aufgabe und Pflicht der Polizei der Begleitschutz für Kruckenkreuz und Kruckenfolder …
Oder hat der Verfassungsschutz Dr. Hans Berger auf dem „Funktelefon“ angerufen, der die, wie auf der Website der „europäischen aktion“ zu lesen ist, die „Informationsstelle für Österreich“ ist, mit seiner „Funktelefonnummer“ in der Schweiz? Und wenn ja, was hat er gesagt? Vielleicht, daß alles rechtens sei, er ein Doktor sei, der Verfassungsschutz sich, immerhin sei er aus der neutralen Schweiz, auf seine Einschätzung des Folders als verteilenswert verlassen könne, habe er schon gesagt, daß er ein …
Hat dies auf akinblog rebloggt.
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