Alexander Sobotka und sein Gesetz seines Untersuchungsausschusses 1933: „Wer soll es dann machen?“ – Die Verfahrensordnung 2014 hat für ihn die Antwort.
Wolfgang Sobotka: Das heißt aber nicht, daß ich, und schauen Sie, es wird nicht möglich sein, daß man einfach vorweg mit permanenten Unterstellungen arbeitet und dann jemanden aus irgendeiner Funktion rauskickt. Mit derselben Argumentation könnte ich die zweite Präsidentin rauskicken … Weiterlesen
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