Minuten vor Beginn der Fernsehhauptnachrichtensendung des rechtlich-öffentlichen Rundfunks Österreichs kann in einer Nachrichtensendung eines weiteren Fernsehsenders — ATV — dieses Interview gehört und gesehen werden, in dem der Angeklagte Sebastian Kurz sagt:
„Am heutigen Tag ist es vor allem der Tod von Christian Pilnacek, der mich extrem betroffen macht. Ich habe gestern Abend noch mit ihm telefoniert und wenige Stunden später hat er sich das Leben genommen.“
Es wird zwar über den Tod von Christian Pilnacek berichtet:
Dieser Prozeß gegen Sebastian Kurz, der ist heute auch durch eine tragische Botschaft überschattet worden. Auf Vormittag ist bekanntgeworden, dass der suspendierte Sektionschef des Justizministeriums, Christian Pilnacek, im Alter von 60 Jahren gestorben ist. Die Polizei hat Ermittlungen zu den näheren Umständen Pilnaceks aufgenommen. In der vergangenen Nacht wurde Pilnacek stark alkoholisiert als Geisterfahrer auf der Stockerauer Schnellstraße angehalten. Er mußte Führerschein und Auto abgeben, dann wurde er privat abgeholt. Was danach geschehen ist, wird nun vom Landeskriminalamt Niederösterreich ermittelt.
Kein Bericht aber von der Aussage des Sebastian Kurz, er, Christian Pilnacek, habe sich das Leben genommen. Auf der Website des rechtlich-öffentlichen Rundfunks Österreichs wird zwar, wie jetzt um 20.30 Uhr zu lesen ist, Sebastian Kurz erwähnt:
Bestürzung im Kurz-Prozess
Der frühere Bundeskanzler Kurz reagierte im Gerichtsprozess gegen ihn am Freitag mit Bestürzung. Vor der richterlichen Befragung bezüglich der Bestellung Thomas Schmids zum ÖBAG-Chef wies Kurz Richter Michael Radasztics auf das Ableben Pilnaceks hin. Er fände es „komisch“, das nicht zu erwähnen, denn „ich habe gestern Abend noch mit Pilnacek telefoniert“, so Kurz. „Ich habe das mit einiger Bestürzung eben auch gelesen“, antwortete der Vorsitzführende.
Ob der Grund des Verschweigens dieser Aussage von Sebastian Kurz durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs darein zu suchen ist, daß Sebastian Kurz für den Rundfunk keine verläßliche Quelle mehr ist? Dabei könnte der Rundfunk diesem Angeklagten doch vertrauen, immerhin war dieser einmal etwas, und er wird wohl immer noch, wie auch diese seine Aussage über einen Tod vermuten läßt, zu vielen Informationen Zugang haben, die in diesem Fall zu einem Wissen führen können, zu dem das Landeskriminalamt Niederösterreich erst nach einer Obduktion und nach langen Ermittlungen gelangen könnte.

Einerlei, welche Gründe der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs haben mag, diese gewichtige Aussage eines Angeklagten zu verschweigen, eines bleibt von dieser Viertelstunde Medienkonsum am Freitagabend über, erinnert wieder einmal daran, wie notwendig es ist, Nachrichten von vielen Medien für die Beurteilung eines Geschehens, eines Falles heranzuziehen, und niemals sich auf eine einzige Quelle zu verlassen.
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