„Verkürzen, verdrehen, fertig machen“ – FPÖ unzensuriert „im Trommelfeuer“

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Wie kann besser dokumentiert werden, wie FPÖ unzensuriert agiert? Einfach wieder einmal damit, FPÖ unzensuriert selbst sprechen zu lassen. Am 3. Februar 2016 springt sie Frauke Petry von der AfD bei, weil sie, FPÖ unzensuriert, meint, die „Mainstream-Presse“ würde „verkürzen, verdrehen, fertig machen“.

Die Selbstdarstellung der FPÖ unzensuriert in ihrer Darstellung der „Mainstream-Presse“ im Wortlaut, also ungekürzt, unverändert:

„Unmenschlich“, „menschenverachtend“, „Petry will auf Flüchtlinge schießen lassen“. Was konnte man nicht alles von deutschen Politikern hören und in der Mainstream-Presse lesen! Alles, nur nicht die Wahrheit. Stellvertretend der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, für den die AfD „keine demokratische Partei“ mehr ist und der meint, Petrys Aussage, deutsche Grenzen im Notfall auch mit Schüssen auf Flüchtlinge zu sichern, habe die Partei endgültig entlarvt.

Mainstream-Medien nicht an der Wahrheit interessiert

Entlarvt haben sich Kretschmann und die Mainstream-Medien allerdings selbst, die einen Satz aus dem Zusammenhang gerissen und aus niederen Motiven absichtlich missinterpretiert haben.

Liest man das ohnehin tendenziös geführte Interview mit dem Mannheimer Morgen nämlich nach, stellt sich heraus, dass Petry niemals gesagt hat, man solle auf Flüchtlinge schießen, sondern im Gegenteil:

„Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“

Ist deutsches Gesetz menschenverachtend?

Also kein Wort davon, dass sie will, dass auf Flüchtlinge geschossen werden soll. Vielmehr hat sie sich im Verlauf des Interviews lediglich auf das Gesetz berufen, wo genau geregelt ist, wie und wann an der Grenze als letztes Mittel von der Waffe Gebrauch zu machen ist. Ist das deutsche Gesetz also unmenschlich und menschenverachtend? Und wenn ja, wer hat es beschlossen? Frau Petry oder die AfD?

Im Interview mit dem Radiosender MDR INFO präzisiert Petry auf Nachfrage sogar nochmals, dass „als Ultima Ratio gegebenenfalls auch ein Warnschuss abgegeben werden kann“, denn auch das wäre Einsatz einer Waffe. Also nichts von „Petry will auf Flüchtlinge schießen“. Aber das wollen die regierungstreuen Journalisten ja nicht wissen.

Die entscheidende Aussage von Frauke Petry aus diesem Interview zitiert FPÖ unzensuriert allerdings nicht, und die lautet:

„Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“

Es ist allzu nachvollziehbar, weshalb FPÖ unzensuriert das nicht zitiert, weil damit das gesamte Bemühen von FPÖ unzensuriert, Frauke Petry gegen die „Mainstream-Presse“ zu verteidigen, ein absolut vergebliches wäre. Denn. Wie oben gelesen werden kann, steht im Mittelpunkt zu ihrer Verteidigung von FPÖ unzensuriert das vermeintliche Argument, Frauke Petry habe sich „lediglich auf das Gesetz berufen“. „Spiegel Online“ hat am 1. Februar 2016 über die gesetzliche Situation ausführlich berichtet, wie unten im Wortlaut, also ungekürzt und unverändert gelesen werden kann. In der Gegenüberstellung des Verteidigungskommentars der FPÖ unzensuriert mit dem Bericht über die tatsächliche gesetzliche Lage in Deutschland wird es, wieder einmal, schlagartig klar, wie FPÖ unzensuriert agiert …

Schusswaffen-Vorschlag der AfD: Bar jeder Vernunft, wider geltendes Recht

Ja, Polizisten dürfen bei akuter Gefahr Waffen an Deutschlands Grenzen einsetzen. Nein, Schüsse auf Flüchtlinge erlauben unsere Gesetze nicht. Der Überblick über die Rechtslage.

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat mit ihrer Forderung nach einem Schusswaffengebrauch zur Abwehr von Flüchtlingen erheblichen Wirbel ausgelöst. Petry hatte in einem Interview auf die Frage, wie ein Grenzpolizist einen illegalen Grenzübertritt von Flüchtlingen verhindern kann, geantwortet: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“

So steht es im Gesetz – die AfD-Chefin als Hüterin des Rechts? Als eine, die den Anschein erweckt, einfach nur gültige Paragrafen zu zitieren?

Tatsächlich benutzt Petry eine vermeintliche Gesetzesgrundlage auf perfide Weise, um Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen. Petrys Gedankenspiel ist nicht nur moralisch verwerflich – es entbehrt auch jeder rechtlichen Grundlage. Der Überblick.

1. Welches Gesetz meint Petry?

Im Jahr 1961, mitten im Kalten Krieg, trat das Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt in Kraft. Es regelt, ob und wie Bundesbeamte an der Grenze Waffen einsetzen können. Konkret kann man die Rechtslage im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) nachlesen, und zwar in den Paragrafen 10 und 11.

Sie heißen „Schusswaffengebrauch gegen Personen“ und „Schusswaffengebrauch im Grenzdienst“. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen gegen Personen einsetzen. Im Grundsatz.

2. Wann dürfen Beamte Waffen einsetzen – und wann nicht?

Tatsächlich ist der Waffeneinsatz an den Grenzen mit hohen Hürden versehen. Er darf nur bei entsprechender Verhältnismäßigkeit erfolgen. Etwa wenn klar ist, dass nur durch Schüsse ein Verbrechen unmittelbar verhindert werden kann.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Täter in Grenznähe selbst mit Waffen oder Sprengstoff ausgestattet sind und damit gerade ein Verbrechen ausführen oder eines begehen wollen. Es handelt sich hier also um Extremfälle. Nur eine akute Gefahr, die man nicht anders abwenden könnte, rechtfertigt einen Waffengebrauch.

Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen eingesetzt werden, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Im Klartext: gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden, so steht es im Gesetz.

3. Was sagt die Polizei?

Petry hat im Grunde nahegelegt, dass man die geltende Gesetzeslage auch auf Flüchtlinge anwenden könnte, die illegal Deutschlands Grenzen übertreten. Doch unabhängig von der moralischen Unverantwortlichkeit solcher Gedankenspiele geben es die geltenden Polizeigesetze an keiner Stelle her, Flüchtlinge mit Schusswaffen an einem Grenzübertritt zu hindern.

Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, stellt klar: „Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen.“ Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlage, wolle „offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“.

Polizisten seien keineswegs per Gesetz dazu verpflichtet, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch“ zu machen. Radek: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.“

4. Was passiert bei einer illegalen Einreise?

Unabhängig von der Gesetzeslage zum Schusswaffengebrauch macht sich jemand, der ohne Pass in die Bundesrepublik einreist, strafbar. Paragraf 3 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet Ausländer, einen gültigen Pass mitzuführen und sich an zugelassenen Grenzübergangsstellen polizeilich kontrollieren zu lassen.

Viele nach Deutschland kommende Flüchtlinge können den Behörden jedoch keine Ausweisdokumente vorlegen. Einige haben ihren Pass bei der Flucht verloren, andere werfen ihn vor dem Grenzübertritt weg, um ihr Herkunftsland zu verschleiern.

Zudem können politisch Verfolgte oder Menschen in einem Bürgerkriegsland oft bei den zuständigen Behörden in ihrer Heimat kein Reisedokument beantragen. Für die unerlaubte Einreise sieht Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis vor. Illegale Grenzübertritte werden aber oft nicht als Straftat erkannt und bleiben daher straffrei.  

Als im vergangenen Sommer die Situation an der ungarischen Grenze zu eskalieren drohte, reagierte Deutschland mit speziellen Einreisegenehmigungen. Vor allem deshalb, um Menschenleben zu schützen. Grundsätzlich hat jeder Ausländer zudem das Recht, dass sein Status und sein mögliches Recht auf Asyl geprüft wird.

Um die Flüchtlingssituation zu entspannen, arbeitet die Große Koalition daran, Flüchtlinge nach ihrem Grenzübertritt besser zu registrieren – auch um die Frage der Gewährung auf Asyl schneller klären zu können. Deshalb wurde gerade ein bundesweiter Flüchtlingsausweis eingeführt.

Das ist wieder einmal ein recht exemplarisches Beispiel dafür, wie FPÖ unzensuriert agiert. Und das wäre weiter nicht schlimm, handelte es sich bei dieser Website bloß um irgendeine Website. Aber es ist die Website einer Partei, die in allen politischen Gremien des Staates Österreich sitzt. Es ist nicht nur beklemmend, wie viele, viel zu viele diese Partei wählen, gar noch wählen wollen, es wird noch beklemmender, wenn daran gedacht wird, wie viele, viel zu viele sich bereits ihre Informationen von dieser Website holen. Und das ist eine unheilige Allianz, sich zuerst bei FPÖ unzensuriert zu informieren und dann FPÖ zu wählen.
FPÖ unzensuriert ist zwar bloß eine Website, für die sich der Presserat mit Recht und Rückständigkeit nicht zuständig fühlt, aber von der Reichweite her ist FPÖ unzensuriert ein Mainstream-Charakter nicht abzusprechen. Und das läßt schaudern. Nichts Gutes und nichts Rechtes ist zu erwarten, bloß unheilvolles Rechts…
Informieren und Wählen - Unheilige Allianz.png
NS Auch wenn es schon lange bekannt ist, aber es läßt doch immer wieder aufs Neue schaudern, diese Fixierung auf Waffen, auf das Schießen, diese Liebe zur Blutrünstigkeit … Und noch etwas läßt schaudern, in Deutschland scheint nun die AfD nur nachzuahmen, was in Österreich längst wieder einmal vor…: „Ohne Todesstreifen und Schießbefehl wirds nicht gehen“.
Und was dieser Schreibstaffler bereits im Mai 2015 in seinem Kommentar auf FPÖ unzensuriert schrieb, ist auch heute noch, am 3. Februar 2016, dort zu lesen, die Zustimmung zu „Todesstreifen und Schießbefehl“ hat sich weiter erhöht, und beinahe könnte gesagt werden, ist glücklicherweise noch zu lesen, denn es zeigt deutlich, daß etwa eine Petry in Deutschland nur aufsaugt, was in Österreich ausgeschwitzt …
FPÖ unzensuriert Wildschönauer Afd
NNS Vielleicht ist es jetzt, da FPÖ unzensuriert in den Charts angekommen ist und sogar mit Facebook in einer Schlagzeile genannt wird, für den derzeitigen Justizminister in Österreich attraktiv genug, sich mit FPÖ unzensuriert zu beschäftigen … Oder er wenigstens aufklären, ob einer oder eine aus der Schreibstaffel der FPÖ unzensuriert sich lediglich auf geltendes österreichisches Recht beruft, wenn er oder sie mit Pseudonym österreich_zuerst dafür ist, daß „Volksverräter sofort erschossen …“.