Am 5. Mai 2026 schreibt Patrick Haslwanter auf der Konzernplattform Facebook:
Man muss sich als Politiker viel gefallen lassen aber garantiert nicht alles! Deshalb habe ich die Plattform „Stoppt die Rechten“ des ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger wegen übler Nachrede geklagt und gewonnen. Besonders bedenklich bei dieser Angelegenheit ist, dass die „Recherchen“ dieser Plattform immer wieder als Grundlage für Berichterstattungen von sogenannten Qualitätsmedien verwendet werden, erst kürzlich wieder vom ORF!
mit einer Verlinkung zu dem dies am 5. Mai 2026 schreibenden Medium Exxpress:
„Stoppt die Rechten“ rechtskräftig verurteilt
Rechtskräftiges Gerichtsurteil entlarvt „Stoppt die Rechten“ als „Falsche Fuffziger“ – strafbare Falschbehauptungen wurden bestätigt und die Medienpraxis der Plattfform gerät massiv unter Druck
Stoppt die Rechten veröffentlichte, ist ebenfalls am 8. Mai 2026 zu lesen, am 28. April 2026:
Im Namen der Republik
Durch die Veröffentlichung vom 8.12.2025 auf der Website www.stopptdierechten.at mit der Überschrift „Wie FPÖ-Haslwanter eine Frau zur Zielscheibe einer digitalen Steinigung macht“ mit dem weiteren sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller Patrick Haslwanter sei 2010 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er sich damit gerühmt haben soll, den Kinderwagen einer Türkin über eine Stiege geworfen zu haben und gemeint haben soll, dass es seit dem Jahr 1945 keine wählbare Partei mehr gebe, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG). Für die dadurch erlittene persönliche Beeinträchtigung wurde der Antragsgegner Stoppt die Rechten als Medieninhaber zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 116, am 16.4.2026
Wie es im Beitrag vom 8. Dezember 2025 von Stoppt die Rechten formuliert war, also das mit dem Ausschluß, mit dem Kinderwagen, kann nicht mehr nachvollzogen werden, da darüber nichts respektive nichts mehr im besagten Beitrag zu lesen ist … Was aber nachvollzogen werden kann, und heute noch, am 8. Mai 2026, nachgelesen werden kann, ist das, was vor sechzehn Jahren medial breit berichtet wurde, und zu dieser Geschichte gehört:
Rassimus-Exzess: FPÖ-Tirol schließt Funktionäre aus
Freiheitliche Funktionäre rühmten sich unter anderem damit, einen Kinderwagen einer Türkin über eine Stiege geworfen zu haben. Nun wurden sie aus der Partei ausgeschlossen.
Putschpläne und Rassismus-Exzess
Vierzehn von sechzehn Vorstandsmitglieder hatten die von Hauser verhängten Parteiausschlüsse von Klubsekretär Patrick Haslwanter und Jugendfunktionär Paul Pilgermair bestätigt. Landtagsabgeordneter Walter Gatt, der Innsbrucker Gemeinderat Christian Haager und Parlamentsmitarbeiter David Nagiller waren zuvor bereits von der Bundespartei wegen eines Putschversuches gegen Hauser ausgeschlossen worden.
Die neuen Beschlüsse beträfen Funktionäre, die sich damit gerühmt hätten, den Kinderwagen einer Türkin über eine Stiege geworfen zu haben, und gemeint hätten, dass es seit dem Jahr 1945 keine wählbare Partei mehr gebe. Ein weiterer Jugendfunktionär sei mit zweijährigem Funktionsverbot belegt worden.
Die Presse. APA.
Und am 30. April 2010 u. a. m. die Kronen-Zeitung:
FPÖ schließt fünf Tiroler Mitglieder aus
Ein monatelang schwelender Machtkampf rund um den Tiroler FP-Chef Gerald Hauser ist am Freitag eskaliert. Insgesamt fünf Parteimitglieder wurden von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache aus der Partei ausgeschlossen. Darunter der Landtagsabgeordnete Walter Gatt, der Innsbrucker Gemeinderat Christian Haager und RFJ-Landesobmann Patrick Haslwanter. Hauser erklärte den Schritt mit einem „Putschversuch“ der Parteifreunde während einer schweren Krankheit.
Bei Hauser war im vergangenen Jahr eine bösartige Bluterkrankung diagnostiziert worden, daher war er wochenlang im Wiener AKH. „Während meiner Behandlung in Wien ist versucht worden, den Innsbrucker Stadtparteiobmann Richard Heis statutenwidrig abzusetzen und einen Stadtparteitag zu erzwingen“, teilte der Tiroler FP-Chef mit. Dieser Versuch sei gescheitert, mittlerweile habe das Landesparteigericht die diesbezüglichen Beschlüsse bereits aufgehoben. Weiters sei, ohne mit ihm darüber zu reden, der Versuch gestartet worden, einen außerordentlichen Landesparteitag zu erreichen. „Von den ‚Parteifreunden‘, die das initiiert haben, bin ich menschlich enttäuscht“, teilte Hauser mit.
„Mit vollem Einsatz dabei“
Mit Mai will Hauser seine Therapien abgeschlossen haben und wieder voll einsatzfähig für die Partei sein. Er habe die Mitglieder des Landesparteivorstandes informiert, dass sein Arzt sich über den ausgezeichneten Therapieerfolg freue und zur langfristigen Absicherung dieses Erfolgs dazu geraten habe, eine für den Sommer geplante abschließende Therapie so rasch wie möglich zu beginnen, teilte er mit. Das habe er getan, dem Landesparteivorstand das erfreuliche Bulletin des Arztes übermittelt und gleichzeitig mitgeteilt: „Nach der letzten Behandlung werde ich wieder mit vollem Einsatz für unsere Gesinnungsgemeinschaft tätig sein und ein Konzept für eine erfolgreiche Zukunft der FPÖ Tirol vorlegen.“ Das sei einstimmig genehmigt worden.
Nach Medienberichten war es auch zu Meinungsverschiedenen zwischen dem Nationalrats-Abgeordneten Werner Königshofer und dem erkrankten Tiroler FP-Chef gekommen. Am Donnerstag hatten sich daher mehrere Bezirksobmänner demonstrativ vor den Landesparteiobmann gestellt. An ihm führe kein Weg vorbei, „er hat unser Vertrauen und führt die Partei bestens“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.
Streit um Kritik an Rosenkranz
Königshofer hatte sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, Differenzen in der Landesgruppe parteiintern zu lösen. Er räumte Meinungsverschiedenheiten mit Hauser ein. Dieser hatte sich zu Beginn des Präsidentschaftswahlkampfes von Barbara Rosenkranz wegen Aussagen zum Verbotsgesetz von der freiheitlichen Kandidatin distanziert, was ihm parteiinterne Kritik einbrachte.
Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache hatte diese Woche in einem Interview die Vorgänge in der Tiroler Landesgruppe kritisiert: „Hauser wird im Mai geheilt entlassen, wird mit all seiner Kraft und Persönlichkeit wieder voll auch als Landesparteiobmann zur Verfügung stehen und das ist schäbig, wenn man versucht, ihn in dieser Phase öffentlich anzupatzen.“
Kickl: „Tiroler Spezifikum“
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sieht nach dem Ausschluss der Parteimitglieder den Streit in der Landespartei nun als bereinigt an. Er sprach am Freitag von einem „Tiroler Spezifikum“, weitere Ausschlüsse werde es nicht geben. Dass Walter Gatt nun „wilder“ Mandatar im Tiroler Landtag sei, habe man in Kauf genommen, „so einen Schritt macht man nicht leichtfertig“, meinte Kickl. Dass manche der ausgeschlossenen Tiroler Parteimitglieder nun vor ein Schiedsgericht ziehen wollen, beeindruckt Kickl nicht. Dies sei ihr gutes Recht.
So recht hoch her also, in Tirol, im Jahr 2010 … Und gerade Menschen dieser Parlamentspartei und dieses Mediums, die doch einen Wert der Geschichte wie der Tradition, die ihnen ihre Geschichte schreibt, beizumessen scheinen, werden wohl eine dermaßen tradierte Begebenheit nicht vergessen haben wollen …
Da Geschichte nicht einfach irgendwann endet, von einer Sekunde auf die andere, sondern mannigfach fortgeführt wird, bis herauf in jedwede Gegenwart, ihre Wirkung zu oft mit Absicht verfestigt wird, bis dahin sogar, jedwede Zukunft zu präjudizieren, soll doch, was das von Patrick Halswinter verlinkte Medium am 5. Mai 2026 schrieb, auch Aufnahme in dieses Kapitel über eine Geschichte finden, die vor sechzehn Jahren begann:
Was nicht passt, wird passend gemacht. So oder so ähnlich agiert die linke Plattform „Stoppt die Rechten“ seit Gründung punkto medialer Berichterstattung. Unliebsame Widersacher, politische Gegner, aber auch ganz normale Leute, deren Meinung nicht der eigenen entspricht, werden medial angegriffen und diskreditiert, ob auch alle Anschuldigungen wahr sind, das ist den Mitarbeitern der Plattform scheinbar nicht so wichtig. Ein rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien stellt der Plattform „Stoppt die Rechten“ ein vernichtendes Zeugnis aus. Die vom ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger betriebene Seite wurde wegen übler Nachrede gemäß § 6 Abs. 1 Mediengesetz verurteilt.
Üble Nachrede gegen Tiroler FPÖ Politiker
Das Gericht stellte fest, dass durch einen am 8. Dezember 2025 veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Wie FPÖ-Haslwanter eine Frau zur Zielscheibe einer digitalen Steinigung macht“ in Bezug auf den Tiroler FPÖ-Politiker Patrick Haslwanter der objektive Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht wurde. Konkret wurden darin schwerwiegende Vorwürfe verbreitet, darunter die Behauptung, Haslwanter sei aus der FPÖ ausgeschlossen worden und habe sich mit strafbaren bzw. moralisch verwerflichen Handlungen gebrüstet sowie politisch extreme Aussagen getätigt. Das Gericht stellte klar: Diese Darstellungen waren geeignet, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung massiv herabzusetzen. Die Plattform wurde daher als Medieninhaber zur Zahlung einer Entschädigung wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung verurteilt.
FPÖ Politiker ist hochzufrieden
Für Haslwanter ist das Urteil eindeutig: „Das ist nicht nur eine juristische Niederlage für ‚Stoppt die Rechten‘, sondern eine klare Entlarvung ihrer Methoden. Hier wurden bewusst falsche und rufschädigende Behauptungen verbreitet – und zwar strafbar. Seit Jahren greifen sogenannte Qualitätsmedien Inhalte von „Stoppt die Rechten“ auf und verwerten diese als Grundlage für ihre Berichterstattung. Wenn Medien, die sich selbst als Qualitätsmedien bezeichnen, auf eine Quelle zurückgreifen, die nun gerichtlich wegen übler Nachrede verurteilt wurde, dann stellt das deren journalistische Sorgfalt massiv infrage. Hier zeigt sich ein problematisches Zusammenspiel aus aktivistischer Agenda und unkritischer Weiterverbreitung.“
Mainstream Medien haben ein massives Problem
Mit einem hat die Tiroler FPÖ tatsächlich recht: viele große Medien greifen sehr oft ungeprüft auf Beiträge und Artikel von linken Plattformen zurück. Die FPÖ Tirol spricht von einem „System politisch motivierter Rufschädigung“, das durch mediale Verstärkung zusätzliche Wirkung entfaltet. „Das Urteil ist ein klares Signal: Auch im digitalen Raum und im politischen Meinungskampf gelten Recht und Gesetz. Wer bewusst falsche Tatsachen verbreitet, überschreitet eine strafrechtliche Grenze – und wird dafür zur Verantwortung gezogen. Fakt ist: der Zweck heiligt definitiv nicht die Mittel.
Exxpress. 5. Mai 2026.























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