Wie in der Collage zu lesen ist, kam es in einem Gebäude eines Organisierten Glaubens in Wien zu einem photo act, der den Angestellten dieser Sekte bewog, eine Anzeige wegen „Störung einer Religionsausübung“ einzubringen.
Es will hier weder auf die Aussagen dazu von Angestellten dieses Organisierten Glaubens eingegangen werden, noch auf die sonderbare, wenn auch vielsagende Formulierungsgabe des Österreichischen Rundfunks, der von einer „Stürmung des Altars“ berichtet -, das Fotographieren eines Banners zu einem „Stürmen des Altars“, also zu einem äußerst aggressiven, zu einer kriegerischen Handlung -, dafür ist sehr viel Phantasie vonnöten, oder äußerste Ergebenheit gegenüber Organisierten Glauben, knechtische Bereitschaft, die Geschäfte der Organisierten Glauben freiwillig und in vorauseilendem Gehorsam …
Weil, wesentlich ist der Umstand, daß es nach wie vor eine Unmenge von Sondergesetzen für Organisierte Glauben, auch in Österreich, gibt, die nicht gerechtfertigt sind, und die endlich aus den Gesetzesbüchern auch des österreichichen Staates ersatzlos zu streichen sind. Denn es sind redundante Gesetze, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Religion ist eine Weltanschauung unter vielen Weltanschauungen und soher bereits ausreichend geschützt. Es bedarf daher in den entsprechenden Gesetzen, die den Schutz von „Weltanschauungen oder Religion“ regeln, nicht dieser zusätzlichen also redundanten Hervorhebung „oder Religion“, die ausschließlich dazu dient, den Organisierten Glauben eine Vormachtstellung zu zementieren …
Um die Weltanschauungen der Organisierten Glauben zu schützen, stehen soher auch den Sekten ausreichend gesetzliche Möglichkeiten zur Verfügung, das tun zu können, ohne auf religiös determinierte Sondergesetze angewiesen sein zu müssen, auf Privilegien pochen zu können, die sonst niemand besitzt, und die nur dazu verleiten, sich über alle zu erheben, sich weiter als Auserwählte zu empfinden und tyrannisch …
Auch der konkrete Anlaß, um wieder einmal über die Sondergesetze für Organisierte Glauben und deren Abschaffung zu schreiben, zeigt sehr gut auf, wie viele Möglichkeiten es gibt, gegen eine Aktion gesetzlich vorzugehen, die von Angestellten eines Organisierten Glaubens als eine zu ahndende Handlung eingestuft wird … In der Collage sind ein paar Paragraphen beispielhaft angeführt, die bereits aufzeigen und gut belegen, daß auch gegen eine derartige Aktion, wie diese in der russisch-orthodoxen Kirche, gesetzlich vorgegangen, Anzeige erstattet werden kann, ohne auf ein Sondergesetz zurückgreifen zu müssen, ohne dafür ein weiteres Sondergesetz für Organisierte Glauben haben zu müssen …

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