Der Freispruch von Florian Machl, wenn auch noch nicht rechtskräftig, bescherte wieder einmal den dieser Gesinnung Anhängenden einen billigen Triumph, billig deshalb, weil es nicht deren Leistung ist, sondern die ihnen durch Unüberlegtheit unfreiwillig gewährte Unterstützung.
Wer den Kommentar von Florian Machl vom 18. September 2022 auf „report24“ liest, hat wohl schon vor der Gerichtsverhandlung, die erst Alexander Van der Bellen als Bundespräsident ermöglichte und somit dafür verantwortlich ist, verstanden, daß das Gericht gar kein anderes Urteil fällen wird können, als das eines Freispruchs …
Alle Freisprüche, ob bereits rechtskräftig oder nicht, werden den Anhängenden dieser Gesinnung zum billigen Triumph, wie auch dieser vor kurzem erfolgte Freispruch, ebenfalls triumphierend von der gesinnungsgemäß zensurierten Website berichtet, und daß im Überschwang des billigen Triumphes auch ein antisemitischer Kommentar nicht fehlen darf, daß im Überschwang des billigen Triumphes ein antisemitischer Kommentar nicht gelöscht werden darf, ist solch einer Gesinnung eingeschrieben …

Es will gar nicht auf das eingegangen werden, was Florian Machl am 18. September 2022 geschrieben hat, zu vernachlässigbar ist dies, zu übergehbar ist dies, was für Alexander Van der Bellen offensichtlich nicht vernachlässigbar, übergehbar war, und was nun das Gericht als vernachlässigbar, übergehbar feststellte, wenn auch noch nicht rechtskräftig, vor allem vor dem Hintergrund, was Florian Machl sonst schon von sich gegeben hat, auch gegen den derzeitigen Bundespräsidenten, als dieser noch ein Kandidat war, werden von Florian Hain, wie sich Florian Machl auch nennt und vielleicht nicht mehr nennt, die Vorgangsweise von einem Lebensmittelkonzern als „identisch zu Hitlers Zeiten“ hingestellt …
Es geht, das soll doch erwähnt werden, wohl vor allem um die Passage, in der Florian Machl davon spricht, der Bundespräsident würde „die Verfassung mit Füßen treten“ … Und das ist unwahr, wahr hingegen ist, der Bundespräsident lobt die Verfassung über alle Maßen, findet sie schön und elegant, während es in Wahrheit doch eine Verfassung ist, die mehr als hinterfragenswert ist, und er spricht von der Verfassung von 1920, während die, die es gibt, von …
Aber Florian Machl ist vernachlässigbar, Florian Machl ist übergehbar, wenn auf das Personal geschaut wird, das im österreichischen Parlament sitzt, und sich für Florian Machl einsetzt, in den billigen Triumph einstimmen, wie Susanne Fürst,

wie der Generalsekretär dieser Gesinnung, der sich sogar mit einem Antrag auf Auskunftspflicht für Florian Machl stark macht, auf den die Präsidentschaftskanzlei am 12. Juni 2023 antwortete, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß das von dem Gesinnungsgeneralsekretär genannte „Sonderverfolgungsrecht“ gar nicht gibt; es könnte von einer „Blamage“ des Parlamentariers gesprochen werden, nicht zu wissen, welche Rechte es in Österreich gibt und welche nicht, so wie die Parlamentarierin in ihrer Aussendung davon spricht, der Bundespräsident habe sich „bis auf die Knochen blamiert“ … Der Gesinnungsgeneralsekretär hat sich nicht blamiert, er weiß schon, welche Gesetze es gibt und welche nicht, ebenso weiß er, daß gesinnungsgemäß schon recht gewußt und sofort recht gedeutet wird, was gemeint ist, wenn er von „Sonderverfolgungsrecht“ schreibt … nicht nur Florian Machl wird ihn auf Anhieb verstanden haben —
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