Ohne das geringste Nachdenken mit einen Blick zu sehen, was hier u. v. a. m. nicht stimmt

Am 26. März seiner Zeit schickt Harald Vilimsky auf der Konzernplattform X einen Aufruf an sich selbst: „Einfach zum Nachdenken….“ Weil ihm offenbar selbst eine Frage sich aufdrängt: „Was stimmt hier nicht?“ Und das ist gut, eine Frage ist oft der Beginn, um ins Denken zu kommen, oder wenigstens, ins Nachdenken zu kommen. Es könnte auch bei Harald Vilimsky einen Prozeß auslösen, nicht des Denkens, aber immerhin des Nachdenkens, wenn er schon bis zu einer Frage sich durchringen kann.

Es ist ihm zu wünschen, daß er, nun mit zwei ersten Schritten auf einem guten Weg, diesen nicht wieder flieht, diesen eingeschlagenen guten Weg weiterzugehen letztlich doch nicht scheut wie Gott die Aufklärung.

„Was stimmt hier nicht?“ Ist seine Frage. Es stimmt die Gegenüberstellung von diesen zwei Prozessen nicht. Wie generell Prozesse nicht miteinander verglichen werden können und nicht verglichen werden dürfen, schon gar nicht dürfen in Prozessen verhandelte unterschiedliche, miteinander nichts zu tun habende strafrechtliche Tatbestände verglichen und gegeneinander verrechnet werden.

„Was stimmt hier nicht?“ Ist seine Frage. Es stimmt nicht, daß der jugendliche Strafmündige nicht in Haft muß. Er ist „noch nicht rechtskräftig verurteilt“. Es kann also für ihn, sollte es zu einer Berufung kommen, auch noch anders kommen, wenn er rechtskräftig verurteilt sein wird, er also auch noch zu einer „unbedingten Haftstrafe verurteilt“ werden könnte.

„Was stimmt hier nicht?“ Ist seine Frage. Was stimmt hier? Ist seine durchaus dazugehörige Frage nicht. Es stimmt, daß der alte Österreicher nicht für acht Jahre in den „Häfn“ muß. Sondern, auch das stimmt, er muß für vier Jahre in den „Häfn“, weil er eben, im Gegensatz zum jungen Strafmündigen, nun bereits „rechtskräftig verurteilt“ ist.

Was an beiden auffällig ist, an dem alten Strafmündigen und an dem jungen Strafmündigen, wenn etwas bei diesen zwei Prozessen unbedingt verglichen werden kann oder will, ist deren modische, markenbewußte Kleidung, wie auch in der Berichterstattung über den jungen Strafmündigen nicht darauf verzichtet wird, erfahren zu lassen, was der Strafmündige trägt, wie gekleidet er im Gerichtssaal erscheint.

Zu zuversichtlich war eingangs die Sicht auf ihn. Was hier eher stimmt, was hier den Tatsachen eher nahekommt, ist: Wie von einem Schreibmännchen in einer fernen Fabrik wird sein Aufruf an sich selbst zu Fragen und Nachdenken keine Aufforderung an sich selbst sein, sondern ein automatisches Wiederholen des Vorgeschriebenen vom Schreibmännchenfabriksbetreibenden, dessen automatisches Fortschreiben, ein Hinausschreiben als Hinausschreien,

ein gesinnungsgemäßes Abschieben des Fragens, ein pflichterfüllendes Abschieben des Nachdenkens, von einem Abschieben des Denkens kann noch gar nicht gesprochen werden, dazu müßte bereits ein Denken statthaben — Wie die écriture automatique nun seit langer Zeit schon in Österreich und anderswo mißverstanden wird, die einst avantgardistisch, auf Neues zu fortschrittlich war,

ist nun verkommen zu einem automatischen Wegschreiben von allem, einfach wie kurz gesagt, der Aufklärung.