„3“

Eine „Strippe“ zitiert auf der Konzernplattform X am 2. Mai in ihrem Jahr ’25 „3 Gründe“ von dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland, das

hat die AfD offiziell als „extremistisch“ eingestuft. – Das ist der letzte Schritt vor einem möglichen Verbot. Begründet wird dies mit dem „ethnischen Volksbegriff“ der Partei […]. Hier sind die drei „schwerwiegendsten“ Zitate von AfD-Politikern, die vom Verfassungsschutz zur Begründung der Maßnahme herangezogen wurden. Urteilen Sie selbst:

Die in ihrer Eigenwahrnehmung seiende „Strippe“ illustriert ihr „Urteilen Sie selbst“ mit einem Bild, das zum einen an den reklamischen Fundus erinnert und zum anderen die ausgegebene Order der „Selbstverharmlosung“ ihres Strippenziehers in der Frauengestalt mit Fahne erfüllt.

Das Motiv der Frau mit Fahne ist kein unbekanntes Motiv, und es erschien vor langer Zeit, ehe diese Partei zu einer Regierungspartei mit ihrem dann als Regierungspartei total umgesetzten Untergangsprogramm gemacht wurde, wohl auch viel zu vielen viel zu lang als ein harmloses Motiv: die Frau mit der Flagge in Rot-Weiß-Rot

und dem Zeichen der Partei, dessen strippenziehender Anführer ein Österreicher war.

Es kann dazu auch ein weiterer Österreicher sich nicht verschweigen, einer, der in seiner Eigenwahrnehmung sich selbst als Strippenzieher wohl sieht, allerdings ist in seinen wöchentlichen Auftritten nicht zu sehen, daß er die Fäden zieht —

Der deutsche Verfassungsschutz ist ein Faschingsverein an der Leine der Regierung. Dessen faschistoide Vorgehensweise gegen die AfD hat keine Relevanz!

Dieser weitere Österreicher überläßt das Urteilen nicht Ihnen,

sondern urteilt selbst, wie ebenfalls am 2. Mai von ihm auf der Konzernplattform X zu lesen ist, der, wenn er von etwas recht richtig was versteht, dann ist es von Fasching und Aschermittwoch

Die weitere österreichische Strippe überläßt das Urteilen ebenfalls nicht Ihnen, auch wenn sie schreibt: „Urteilen Sie selbst“, so urteilt auch sie selbst, und ihr „Urteilen Sie selbst“ gehört bloß zum Selbstverharmlosungsprogramm dieser Gesinnung —

NS Fälschlicherweise läßt die Strippe in ihrer bildlichen Selbstverharmlosung die Frau nicht die österreichische Flagge tragen …