Umfassende Durchleuchtung

Wie. Beginnen. Wieder beginnen. Mit. Beginnen. Wieder beginnen, sagen, das gesagt, wieder sagen: Umfassende Durchleuchtung der österreichischen Landesverteidigung ist überfällig.

Mit dem Erzbischof? Nein. Von dem später, erst am Schluß, wenn er, auch er, wieder einmal zum österreichischen Bundesheer, also zur dringend notwendigen umfassenden Landesverteidigungsdurchleuchtung, führt, geradeso, als führte in Österreich jeder Weg in die Kaserne.

Wie beginnen. Wieder beginnen. Mit wem beginnen. Mit Konrad Paul Liessmann beginnen, wieder beginnen, diesmal mit seinem Zuruf am 13. Dezember 2025 an die „zahlreichen Schnüffler, Eiferer, selbstgerechten Moralapostel und übermotivierten Staatsanwälte“: „Mäßigen Sie sich!“

Und er, Liessmann, schreibt in seinen Zuruf hinein:

Bei jedem Verständnis für den Kampf gegen Extremismus und NS-Wiederbetätigung: Hier sind die Maßstäbe mittlerweile völlig verrutscht. In einer medial aufgeheizten Stimmung fehlt jedes Gespür für den Kontext von Sätzen, Äußerungen und Handlungen, und es fehlt genauso jedes Gespür für angemessene Reaktionen. Auch wenn solche Anklagen häufig fallen gelassen werden oder mit einem Freispruch enden, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Man gewinnt den Eindruck, dass eine Atmosphäre der Einschüchterung geschaffen werden soll. Für Betroffene sind Stress und Anwaltskosten eine empfindliche Belastung. Die Konsequenz liegt nahe sich lieber wegducken und schweigen. Ein politisches Klima, in dem harmlose Bemerkungen und unverfängliche Tätigkeiten in ein schiefes Licht und vor Gericht geraten können, ist Gift für die Demokratie. Und nebenbei verliert man den Sinn für die wirklichen Bedrohungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

„Gespür“ und „Gefühl“ fehlen Konrad Paul Liessmann freilich nicht, im Gegensatz zu Berichtenden der Tageszeitung „Kurier“, die am 10. März 2025 über den Freispruch eines pensionierten Polizisten informieren, der wegen NS-Wiederbetägigung angeklagt war, ohne seinen Namen zu nennen, Konrad Paul Liessmann hingegen nennt den Namen des Herrn, der ihm als ein der zwei Fälle für seinen Zuruf tauglich erscheint, für Konrad Paul Liessmann ist der von ihm mit vollem Namen „wegen Wiederbetätigung“ genannte Angeklagte am 13. Dezember 2025 nach wie vor ein Angeklagter, obgleich dieser bereits am 11. Dezember 2025 freigesprochen wurde.

Am 10. März 2025 berichtet der „Kurier“ über den Freispruch, und nennt nicht den vollen Namen, nennt den Namen des pensionierten Polizisten nicht einmal in einer auf die Anfangsbuchstaben abgekürzten und also anonymisierten Form:

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag ein pensionierter Polizist wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht gestanden. Er soll über einen Zeitraum von acht Jahren auf sozialen Medien Inhalte geteilt haben, die den Holocaust leugneten und Adolf Hitler verherrlichten. Der mittlerweile pensionierte Polizist hatte ab 2015 – also noch in seiner aktiven Zeit – laut Anklägerin „gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht“. Er teilte Artikel in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. „Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat“, stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar. Einer der geposteten Artikel beschäftigte sich mit den Rheinwiesenlagern, in denen Amerikaner deutsche Wehrmachtsoldaten gefangen hielten. Darin ist die Rede davon, dass „deutsche Leichen als jüdische ausgegeben wurden“. Ein anderer Artikel trug die Überschrift “ Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast“. Das sei „ein Irrtum“ gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen. „Es war ein Blödsinn“, meinte er vor Gericht. Mit der Verbreitung auf Facebook habe er nur „aufmerksam machen wollen“, lautete seine Rechtfertigung. „Er ist historisch interessiert, ein Marinehistoriker, der auch Ausstellungen gemacht hat“, führte der Verteidiger ins Treffen. Der Angeklagte erklärte, er habe „in kurzer Zeit sehr viel geteilt“ und daher nicht genau auf die Inhalte geachtet. Er wollte nie „Nazi-Ideologie verherrlichen“. Er interessiere sich auch nicht wirklich für diese Zeit, sondern für die k.u.k.- Epoche. Geteilt hat er auch zu Corona-Zeiten ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder „normal gegrüßt“. Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte. Am Nachmittag fällt die Entscheidung des Schwurgerichtshofes: Freispruch, nicht rechtskräftig.  

Über einen „Zeitraum von acht Jahren, ab 2015“ und nach zehn Jahren die mit einem Freispruch vorerst einmal geendete Verhandlung — auch dieser Fall zeigt die stete Übererfüllung der nach Konrad Paul Liessmann zuzurufenden Mäßigung.

Von der Kaserne der Polizei auf dem Weg zur Kaserne des Militärs die Rufe, das Hin-und-Her-Geschreibe, so wieder zu sagen, was gesagt: Umfassende Landesverteidigung überfällig zu durchleuchten. Denn. Es blieb nicht unbeantwortet, was der nun ehemalige Polizist verbreitete, es kommentierten Militärs, die nun ebenfalls in Pension, der eine seit dem 30. September 2025 …

Es braucht nicht ausgeführt werden, was „stoppt die rechten“ ausführlich schon dokumentierte, was der „Gentleman“ zu den „Rheinwiesenlagern“ dem nun pensionisten Polizisten schrieb, wer sich sorgte, ob der „Gentleman eh einer von uns“, als dieser „zum ranghöchsten Offizier des österreichischen Bundesheeres befördert“ durch einen Ehemaligen, den zurzeitigen Landeshauptmann,

welche der Männer in diesem Zusammenhang dokumentiert sind, von denen eben erst im Mittagsjournal am 13. Dezember 2025 im Zusammenhang mit der Verurteilung eines „Schriftleiters“ die Rede war.

Den ebenfalls in Rente sich befindlichen Brigadier Josef Paul Puntigam dokumentiert zu finden, ist gesinnungslogisch, von dem schon einmal erzählt werden durfte, von einem Text aus der Hinterlassenschaft seines Vaters, im Zusammenhang mit der Verteidigung des Brigadiers Johann Gaiswinkler zur Zeit von Corona, mit einem gar recht modernen Shirt

Daß gesinnungsgemäß Ursula Haverbeck nicht fehlen darf, ist Gesinnungsehre, und einen wird es wohl noch immer recht dauern, daß sie verstorben ist, am 20. November 2024, denn er, ein Fernsehmann der lautersten Gesinnungsweise, konnte kein Interview mehr mit ihr führen, vor dem geplanten ist sie ihm gestorben; was für eine Quotenbringerin wäre sie doch für seine Fernsehanstalt gewesen, wie ein Magnet zog sie die Rechtbesten …

Eine Dokumentation, eine Bundesheer-Chronik ab dem Sommer 2020 bis herauf zum Oktober 2025 führt „stoppt die rechten“,

also bis zur Waffenübung in Vorchdorf, mit der wieder zu sagen ist, was gesagt: Umfassendes Durchleuchten der Landesverteidigung, und es wird diese Chronik wohl weitergeführt werden müssen, es ist vielleicht falsch, davon zu sprechen, daß ein umfassendes Durchleuchten des Verteidigungspersonal überfällig ist, denn „stoppt die rechten“ leistet bereits eine beträchtliche Durchleuchtungsarbeit, was „stoppt die rechten“ aber nicht kann, sind Konsequenzen zu ziehen, die kann nur die Landesverteidigung selbst, zu deren Aufgabe es wohl gehörte, ist sie doch den österreichischen Gesetzen unterstellt, handelnd dagegen vorzugehen, die erforderlichen und überfälligen notwendigen Konsequenzen zu ziehen … Sie sieht es wohl vordringlich, ihre Rechte anderweitig zu erfüllen, zu wahren, in Ausrüstung und Aufrüstung

Milliarden um Milliarden …

Die Presseaussendung vom 30. September 2025 zur Pensionierung von Robert Brieger wird Herr Bauer vom Ministerium für Landesverteidigung selbst geschrieben haben, so schön wie er schreiben kann:

General Robert Brieger: Ein Offizier und Gentleman

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Mit General Robert Brieger verabschieden wir einen herausragenden Soldaten, der das Bundesheer über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat. Für sein Engagement, seine internationale Erfahrung und seine Führungsstärke danke ich herzlich und wünsche einen wohlverdienten Ruhestand.“

Während seiner Amtszeit setzte sich der Wiener für eine signifikante Stärkung des Bundesheeres ein: So forderte er eine Erhöhung des Heeresbudgets auf drei Milliarden Euro jährlich und plädierte für Investitionen in die Luftraumüberwachung, die Hubschrauberflotte und den Schutz der Soldaten. Er wurde im Laufe seiner Karriere mit zahlreichen nationalen und internationalen Auszeichnungen geehrt: unter anderem erhielt er das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und die Einsatzmedaille des Bundesheeres für Militärische Landesverteidigung.

Eine aufmerkenswerte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage in bezug auf den „Gentleman“ durch die derzeitige Verteidigungsministerin vom 28. Juni 2024 ist doch zu zitieren, ob der Konsequenzen dessen, was „selbstverständlich unverändert gültig“:

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Blimlinger, Freundinnen und Freunde haben am 30. April 2024 unter der Nr. 18449/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Oberster EU-General Robert Brieger als Facebook-Freund von Holocaustleugnern?“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3 :
Die „Null-Toleranz bei Rechtsextremismus“ ist innerhalb des Bundesministeriums für Landesverteidigung selbstverständlich unverändert gültig. Da General Mag. Brieger derzeit die Position des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union innehat, kündigte die Europäische Kommission auf Grund der Medienberichterstattung eigene Ermittlungen in dieser Angelegenheit an. Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Dienstbehörde vor einer eigenen Beurteilung und Setzung dienstrechtlicher Maßnahmen das Ergebnis abzuwarten. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass „entstandene Eindrücke“ allein eine Einleitung von dienstrechtlichen Maßnahmen nicht rechtfertigen.

Zu 4 und 5 :
General Mag. Robert Brieger ist dem Abwehramt als ehemaliger Generalstabschef des Österreichischen Bundesheeres und nunmehriger Vorsitzender des Militärausschusses der Europäischen Union selbstverständlich bekannt. Allgemein darf angemerkt werden, dass nachrichtendienstliche Angelegenheiten nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage offengelegt zu werden und der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG unterliegen.

Beindruckend an dieser Beantwortung auch das umfassende Eingehen auf die Ausführungen und Fragen der Abgeordneten …

Wie im Artikel vom 10. September 2024 in der Tageszeitung „Der Standard“ zu lesen ist, hat Josef Paul Puntigam bei der Präsentation der kunasekschen Biographie mit einem Vergleich sich recht besonders hervorgetan, das aber ist zu verstehen, Mario Kunasek mit einer niederen Person zu vergleichen, wäre unangebracht gewesen, ist doch seine mollsche Biographie im staatlich höchst ausgezeichneten Verlag erschienen, dann kann gesinnungslogisch ein Vergleich nur mit einer höchsten Person gezogen werden. Und eben erst ist dieser Verlag wieder höchst ausgezeichnet worden, im November 2025, im österreichischen Parlament

Wie enden. Das muß nicht gefragt werden. Mit dem Erzbischof. Von Beginn an war das klar. Mit ihm am Schluß führt der Weg nun auch in die Kaserne. Er liest keine Messen. Er hält Vorträge. Denn er ist von Berufs wegen kein Erzbischof. Bei einem im Dienst stehenden Erzbischof könnte gesagt werden, er kommt von seiner Kaserne in die Kaserne, das Angestellte der Kirche auch tun, zum gemeinsamen Kasernenlied: Full of relics is the Austrian host

Der Erzbischof der Referate ist:

Der bekannte Jugendforscher Professor Bernhard Heinzlmaier vom Institut für Jugendkulturforschung und Kulturvermittlung beschäftigte sich in seinem Impulsvortrag mit den Themen „Umgang mit jungen Erwachsenen – Was kann das Österreichische Bundesheer von zukünftigen MitarbeiterInnen erwarten?“ und „Wie kann oder soll die Ausbildung und die Führung im Hinblick auf die Jugend gestaltet sein?“.

Beim zweitägigen Symposium der Luftstreitkräfte, veranstaltet in der NÖ Landes-Feuerwehrschule in Tulln fand ein intensiver Erfahrungsaustausch mit vielen zivilen und militärischen, aber auch internationalen Vortragenden statt. Als Vortragende konnten unter anderem Bernhard Heinzlmaier, ehrenamtlicher Vorsitzender des Instituts für Jugendkulturforschung in Wien und Hamburg und Leiter der tfactory Trendagentur in Hamburg […] gewonnen werden.

BUNDESHEER und Bildung / Demokratische Werte und Freiheiten
Als Hauptreferent konnte Prof. Mag. Bernhard Heinzlmaier gewonnen werden, der die „Jugendwertestudie 2020 – Der Corona-Report“ präsentierte. Im Zentrum seiner aktuellen Studie stehen die Auswirkungen der Coronakrise: Während sich kaum ein Unter-30-jähriger vor der Krankheit fürchtet, da es ihn auch statistisch kaum betreffen kann, leben die Jungen dennoch in Solidarität mit der älteren Generation. Ein möglicher wirtschaftlicher Niedergang nach der Krise und die schwindenden persönlichen Zukunftsaussichten bereiten ihnen Kopfzerbrechen.

Mit dem Erzbischof am Schluß. Wie am Anfang. Der Erzbischof wird in 2022 vielleicht aufmerksam Liessmanns & Köhlmeiers „Zeit zu lieben, Zeit zu hassen“ gelauscht haben, im Gebirge des Geistes, und Liessmann wird vielleicht ebenso aufmerksam des Erzbischofs „Angst, Ressentiment und Hass in den Jugendkulturen“

Ohne Schluß soll dieses Kapitel sein. Ein Ende des Kapitels ist nicht in Sicht. Daher. Einfach wie kurz bloß ein Zitat noch, aus der Beantwortung vom 22. März 2024

1) Welche Studie wird zur Belegung der Aufstellung zitiert, dass Großeltern bei der Berufswahl der Enkelkinder bestärkend wirken können? a. Von wem wurde diese Studie in Auftrag gegeben? b. Wann wurde die Studie in Auftrag gegeben und wann wurde sie fertig gestellt? c. Wer wurde mit der Studie beauftragt? i. Wurde die Studie öffentlich ausgeschrieben? ii. Wie viele Bewerber haben sich dafür beworben? d. Welche weiteren Inhalte hatte die Studie? Welche Fragestellungen wurden bearbeitet? Geben Sie so konkret wie möglich die Fragestellungen an. 2) Was kostete die Ausarbeitung der Studie? 3) Beinhaltete die Studie die Frage, welche Medien die Generation Z konsumiert? Falls ja, welche sind das? 4) Warum wird die Studie nicht veröffentlicht? 5) Wie erfolgte die Auswahl dieses Magazins für das Inserat? a. Wer hat den Auftrag für dieses Inserat erteilt (Kabinett, Fachabteilung)? b. Wurden Sie als Ministerin über dieses Inserat in Kenntnis gesetzt bzw. haben Sie es in Auftrag gegeben?

zur parlamentarischen Anfrage vom 23. Jänner 2024:

Zu 1 bis 5 und 5a :
Dazu ist festzustellen, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) keine Studie in Auftrag gegeben hat. Es handelt sich vielmehr um eine Eigenstudie von t-factory und jugendkultur.at. Das BMLV hat lediglich ein Workshop angekauft, in dem die Ergebnisse dieser allgemeinen Jugendstudie präsentiert wurden. Dabei wurden auch Aussagen von Eltern, Großeltern und anderen Personen im relevanten Umfeld berücksichtigt. Den Auftrag dazu hat die zuständige Fachabteilung des BMLV erteilt.

Klaudia Tanner