Muß nach diesem Urteil, das in den Vereinigten Staaten von Amerika gefällt wurde, gesagt werden, denn es kommt hierbei nicht auf die unterschiedlichen Rechtssysteme von der Europäischen Union und den USA an, sondern darauf, daß die technischen Gegebenheiten, Voraussetzungen, Bedingungen und Handhabungen in Österreich nicht anders sind als in den USA …
Das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verkoppelt, wie in der Montage gelesen werden kann, IP-Adresse mit einem konkreten Teilnehmer (mit einer konkreten Teilnehmerin), und hinkt somit der Realität hinterher …
Noch ein Grund also, die Vorratsdatenspeicherung wieder und sofort abzuschaffen. 7.904 haben bis zum heutigen Tag sich bereits daran beteiligt, eine Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen, und es ist weiterhin möglich, sich daran zu beteiligen. Detaillierte Informationen und Formular zur Beteiligung sind abrufbar unter Verfassungsklage.At …
Dieses Urteil aus den Vereinigten Staaten von Amerika bringt zwar im Hinblick auf die technischen Möglichkeiten keine neue Erkenntnis über die Problematik und die Schwierigkeit, eine IP-Adresse einer konkreten Person tatsächlich und zweifelsfrei zuordnen zu können, aber es ist nun ausführlich gerichtsgewürdigt …
Gesetzestexten wird nachgesagt, trocken, unspannend und humorlos zu sein. Das ist zwar nicht gänzlich richtig, dennoch soll der heutige Beitrag mit einer zusätzlichen Auflockerung des trockenen Telekommunikationsgesetzes beendet werden … Es wird noch erinnerlich sein, daß Sicherheitsministerin Johanna Mikl-Leitner überfallsartig mit den Morden von Anders Behrend Breivik die Notwendigkeit eines sogenannten Anti-Terror-Paketes argumentierte. In der Ausgabe von News vom 4. Mai 2012 skizziert Britta Bannenberg, Expertin für Amoktaten, das Profil eines Täters, wobei besonders ein Satz sehr reizte, lachen zu wollen …
Und in ihnen steckt der Drang, Kleider, die Uniform ähneln, zu tragen.
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