Vor zwei Tagen stand, wie das von Christian Stocker verbreitete Bild zeigt, ein Teil der sogenannten Staatsspitze Österreichs zum Gedenken im „strömenden Regen“ im Garten, „vor dem Staatsgründungsdenkmal“, „mit der gelegt[en] Unabhängigkeitserklärung“, mit der zwar „der Grundstein gelegt“ ward, aber zu bauen —
So hat Österreich seit achtzig Jahren eine nicht erfüllte Unabhängigkeitserklärung mit dem
Artikel I. Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten.
Die Verfassung „im Geiste von 1920“ gibt es seit achtzig Jahren nicht. Genauer. Die Alliierten haben auf die Verfassung im Geiste von 1920 geachtet, und so wurde vor achtzig Jahren der Bundespräsident nach der Verfassung von 1920 gewählt, zum letzten Mal in achtzig Jahren.
Und seit 1951 die Wahlen für dieses Amt wieder nach der Verfassung von 1929. Das also wurde eingerichtet, gegen den Artikel I der Unabhängigskeitserklärung: der Geist von 1929. Was es seit über sieben Jahrzehnten immer noch gibt, ist also die Verfassung „im Geiste“ von 1929, und wohin diese führte, zu welchem Zwecke dieses Verfassungsmittel eingerichtet wurde, muß nicht ein weiteres Mal ausgeführt werden, wohin dieses noch und wieder führen kann, ist im Angesicht der zurzeitigen Entwicklungen ebenfalls nicht groß auszubreiten.
Richtiger als von nicht erfüllter Unabhängigkeitserklärung zu sprechen ist es wohl, zu sagen, es wurde gegen die Unabhängigkeitserklärung —
Das ist tatsächlich des Gedenkens not und wert.
Und weil dies das Wesentliche ist, was zu bedenken ist, will in diesem Kapitel nichts weiter zur Unabhängigkeitserklärung angeführt werden,
die mehr eine Hereinlegung als eine Grundsteinlegung für ein „freies“ …

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