Es war einmal, da wurde in Österreich die Bundespräsidentin kostenneutral von der Bundesversammlung gewählt

Gerade in dieser Zeit oder, wie es in Österreich seit Jahrzehnten gern formuliert wird, in Zeiten wie diesen, in der das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, also den Menschen, könnte der Staat auch im Finanziellen es billiger geben, und die Bundespräsidentin nicht durch eine teure österreichweite Wahl ermitteln, sondern durch eine gerade einmal einen Apfel und ein Ei kostende Sitzung der Bundesversammlung.

Es war einmal eine Bundesverfassung in Österreich, in der das auch so – elegant, schön und und darüber hinaus auch noch kostengünstig

Artikel 60
(1) Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gemäß Artikel 38 in geheimer Abstimmung gewählt.
(2) Sein Amt dauert vier Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig.
(3) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat hat und vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das fünfunddreißigste Lebensjahr überschritten hat.
(4) Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben.
(5) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen für sich hat. Die Wahlgänge werden so lange wiederholt, bis sich eine unbedingte Mehrheit für eine Person ergibt.

festgelegt war, in der Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920.

(Ganz gestrichen wurde u. a. später aus der nicht nur schönen und eleganten Verfassung, sondern ach großzügigen, nachsichtigen, die Hand den Familien reichenden, der Absatz vier.)

Der erste Bundespräsident der Republik Österreich wurde am 20. Dezember 1945 aber noch von der Bundesversammlung kostengünstigst gewählt.

Gewählt wurde Karl Renner von „Nationalrat“ und „Bundesrat“ in der Bundesversammlung. Noch aber hatten die vier alliierten Staaten in Österreich das Sagen, und sie anerkannten in dieser Zeit die Bundesverfassung von 1929 – das ist die von Staatsoberhaupt als schön und elegant angehimmelte – nicht, die das österreichische Parlament sofort wieder in Kraft setzen wollte. So blieb nichts anderes übrig, zu gehorchen, die Bundespräsidentin durch die Bundesversammlung kostengünstig ermitteln zu lassen, und nicht durch eine sündteure österreichweite Wahl, und das, so hätte es in Österreich dennoch gewollt werden, in einer Zeit, in der es an allem fehlte.

Erst ab 1951 war es – endlich, so muß es empfunden worden sein in Österreich, geschafft, die im Sinne des Autoritären schöne und elegante Verfassung von 1929 wieder in Kraft gesetzt zu kriegen – dann bis heute hinunter mit den sündteuren Wahlgängen soweit.

Theodor Körner schafft es in die Stichwahl am 27. Mai 1951.

Im ersten Wahlgang am 6. Mai 1951 kandidiert auch … wie viel Geld wurde seitdem hinausgeworfen, nur dafür, daß solche zur eigenen Befriedigung hilflosen Männer mit geldkräftiger Unterstützung Dritter sich befriedigen können.

So viel Geld in sieben Jahrzehnten verschwendet, nur dafür, daß solche Männer befriedigt werden.

Und gerade die wieder sündteure Wahl am 9. Oktober 2022, der wohl noch eine wieder sündteure Stichwahl auf die unwohlste Art folgen wird, zeigt auf die Geldverschwendung für Kandidaten, die in ihrer Gesamtheit den Sieg im Tiefpunktwettbewerb schon für sich entschieden haben, gemeinsam mit den Kandidatinnen, die es, wenigstens die, die es nicht geschafft haben, am 9. Oktober 2022 gewählt werden zu können.