Abermals

Als Friedrich Rainer, der Sohn, stirbt, so ist es zu lesen, wird das Grab im Zeichen der Familie hergerichtet.

Von einem abermaligen Freispruch mit Auflage ohne Gerichtssaal, wie dieser genannt werden könnte, wurde erst vor kurzem erzählt, im Jänner 2024, diesmal von einer Staatsanwaltschaft gefällt, so könnte es genannt werden, mit einem Plädoyer außerhalb eines Gerichtssaals für die Rainer

nach einem „Freispruch“ für die Rainer gegen das „Plädoyer“ eines „Staatsanwaltes“ durch ein „Geschworenengericht“, über den „Der Freiheitskämpfer – Organ der Kämpfer für Österreichs Freiheit“ in seiner „Nummer 3 im 33. Jahrgang im September 1981“ das Folgende zu schreiben und zu veröffentlichen sich genötigt sah:

Wie die Tagespresse ausführlich berichtete, wurden Tochter und Sohn des ehemaligen NS-Gauleiters von Kärnten, Rainer, Erika Hannesschläger und Ing. Friedrich Rainer, angeklagt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, von einem Geschworenengericht in zweiter Instanz in Wien sechs zu zwei Stimmen freigesprochen. Friedrich Rainer hat neben Rechtfertigungsversuchen für seinen Vater die Konzentrationslager als „großangelegten Schwindel“, die Ermordung der Juden als „Gaskammermärchen“ und als „Ausrottungslegende“ dargestellt. Die inkriminierten Textstellen wurden vom Staatsanwalt als eindeutige Verherrlichung des Nationalsozialismus bezeichnet.
Das Plädoyer des Staatsanwaltes wurde von der Exgauleiterwitwe mit halblauten Bemerkungen wie „Frechheit“ und „unerhört“ kommentiert. „Das Publikum reagierte teils mit Gelächter, teils mit Mißfallensäußerungen.“ Als der Staatsanwalt an die Geschworenen appellierte, „den Rechtsradikalismus und den Terrorismus schon in seinen Anfängen zu bekämpfen, wurde der Protest im Auditorium so massiv, daß dere Richter die Ruhestörer zum Verlassen des Gerichtssaales aufforderte, was einige einige auch befolgten“. Was einige auch auch befolgten! Zitiert aus der WIENERZEITUNG vom Freitag, dem 24. Juli 1981, S. 6.
Das Urteil in diesem Prozeß zeigt eindeutig, daß die Aufklärung über den sogenannten Nationalsozialismus, die nunmehr seit über 36 Jahren, also durch mehr als eine Generation betrieben wird, bei Unbelehrbaren und Verblendeten nichts nützt. Demokratische Einrichtungen sind eben nur bei demokratisch gesinnten Menschen anwendbar! Ein Geschworenengericht, über dessen Zusammensetzung kaum gerätselt werden muß, ist bei derartigen Prozessen sicher nicht geeignet, einen Wahrspruch zu fällen. Hier kann nicht mit Ansichten geurteilt werden, sondern nur mit juristischen Grundsätzen. Gegenwärtig ist die Rechtslage jedoch so, daß es zu diesem Freispruch kommen konnte! Eine Neuregelung unserer Rechtsordnung ist daher erforderlich!
Es ist untragbar, daß die Leiden der Opfer des sogenannten Nationalsozialismus verlacht und verhöhnt werden, es ist untragbar, daß Haß-Propaganda von einer Minderheit von Fanatikern und Verbrechern geduldet wird, die getarnt unter dem Schein von Wohlanständigkeit und „notwendiger Politik“ skrupellos wie ihre Vorgänger, sich anschicken würde, wieder ein Terrorregime zu etablieren.

Das also schreibt Robert Richard Pollak im „Freiheitskämpfer“ im September 1981, und der „ÖVP-Kameradschaft Freiheitskämpfer“ aber ist nicht untragbar ihr Huldigungsspruch, steht sie am Grabe ihres Kanzlers,

auch noch vier Jahrzehnte nach des „Freiheitskämpfers“ Plädoyer in fetten Lettern gegen eine „Minderheit von Fanatikern und Verbrechern, die getarnt unter dem Schein von Wohlanständigkeit und ’notwendiger Politik‘ skrupellos wie ihre Vorgänger, sich anschicken würde,“

es ziert ja auch kein Familienzeichen der Rainer seinen Grabstein, sondern zwei Balken, gegen die keine Staatsanwaltschaft je Ermittlungen

zwei Balken, unter denen je keine Geschworenen sich zu einem Freispruch für sie hinzureißen genötigt …

Und weil es hier doch um Gräber und deren Steine geht, in die so manch kluger Spruch gemeißelt sich gerne sieht; was für ein Spruch wäre wohl für den Grabstein des christschwarzen Freiheitskämpfers der rechte: Der Mensch, so heißt es, hat zum guten Sehen zwei Augen, und er sieht doch nur mit einem Auge.

Um mit dem Grabstein auf dem Friedhof Annabichl, der keinen Anstoß erregte, zierten diesen zwei Balken und nicht die Familiezeichen der Rainer, zu enden, soll noch erzählt werden, was über Friedrich Rainer, den Sohn, dem mit seiner Schwester es wohl wichtig war, wohlanständig zu erscheinen und auch, was in diesen Kreisen ein extrem hohes Gut scheint zu sein, als unbescholten zu gelten, über diesen Freispruch hinaus zu erfahren ist.

32. DENIER OF GAS CHAMBERS CONVICTED For the fifth time, Mr. Simon Wiesenthal sued Ing. Friedrich Rainer from Klagenfurt, Austria. Rainer is the son of the former Gauleiter from Carynthia who had also done some „work“ in Yugoslavia during the war and was executed by the Yugoslavs after the war. Rainer junior always had close ties to Austrian and: German neo-Nazi organisations. This time he wrote letters in which he denied the existence of gas chambers during World War II and accused the Austrian government of cheating hundreds of thousands of school-children by letting them visit the concentration camp in Mauthausen and showing them the gas chambers which, according to Rainer, never existed. In a hate letter to Mr. Wiesenthal, Rainer went to extremes and called Mr. Wiesenthal a „criminal“ and „idiot“ because he knew there were no gas chambers. This clearly called for court action. At the trial in Vienna. Austria, he was convicted because the court stated it was „common knowledge“ that gas chambers had existed. The Documentation Center sent excerpts from the court protocols to the Ministry of Justice, After all, during the trial Rainer stated again and again that the government was lying to the children in respect to the gas chambers. But the Ministry of Justice informed us that on the basis of the laws in Austria, they cannot take legal action against Ing. Rainer in this matter.

17. NEO-NAZI ACTIVITIES IN AUSTRIA Over the past year the Documentation Center has turned to the Austrian Interior Minister Karl Blecha several times and informed him about a series of neo-Nazi activities in Austria. Above all we had establish that the book „The Auschwitz Lie“, which was banned by court order in Austria, could still be purchased in a Viennese bookstore. W e placed before the Interior Minister the bulletin of an association of pagan worshippers in West Germany whose contents propagandizes extreme right wing politics, calls itself the „United Gylfiliten Guild“, and is even represented in Austria by two Vienese. In addition we drew attention to the writings of Friedrich Rainer, the son of a Gauleiter from Carinthia Rainer who was executed in Yugoslavia for crimes committed there, who sent out letters to various persons in which the gas chambers were denied and it was stated that who ever claimed there were gas chambers was either an idiot or a criminal. In connection with the neo-Nazi periodical „Halt“, which is edited by a certain Gerd Honsik and contained these offensive passages, not only the Documentation Center but also the Israeli and Jewish community as well as a row of persons addressed letters of complaint to the Interior Ministry and demanded that action be taken against it. The Interior Minister Blecha wanted a special law in order to check the activities of neo-Nazis, but the Justice Minister, Mr. Ofner, who belongs to the right wing Freedom Party, was against changing the law. As there is a coalition between the Socialists and the Freedom Party in Austria, the coalition pact only allows decisions to be passed unanimously.

Die „Germanen“, auf die das rainersche Familienzeichen, so die Staatswanwaltschaft mehr als vier Jahrzehnte nach dem Freispruch der Rainer, zurückgehen soll, würden sich wohl einer Klage anschließen, gegen die Behauptung, sie hätten etwas mit dieser Familie, zu der die Rainer mit ihren gesinnungsgemäßen …