„Mäßigen Sie sich!“

„Mäßigen Sie sich!“ So endet der Artikel in der Tageszeitung „Kleine Zeitung“ vom 13. Dezember 2025. „Mäßigen Sie sich!“ — Liessmann zuvor:

„Doch den zahlreichen Schnüfflern, Eiferern, selbstgerechten Moralaposteln und übermotivierten Staatsanwälten möchte man dennoch zurufen: „Mäßigen Sie sich!

„Mäßigen Sie sich!“ — Liessmann, dafür kann Konrad Paul Liessmann am 13. Dezember 2025 Fälle anführen, die ihm sein „Appell“ zur Mäßigung zu rechtfertigen scheinen:

Was diese Fälle verbindet, lässt sich treffend mit dem Titel eines soeben erschienen Buches der Altphilologin Michaela Masek beschreiben: Von allen guten Geistern verlassen.

Und das muß ein recht gutes Buch sein, ist es doch eines mit einem Vorwort von Konrad Paul Liessmann, dem „renommierten Philosophen“; an Werbung für dieses Buch ist es wohl genug, wenn es im Artikel erwähnt, so kann der Artikel mit der Werbung für ein Buch von dem „renommierten Philosophen“ illustriert werden, das bei solch einem „renommierten Philosophen“ auch nicht anders betitelt werden kann als mit: „Was nun? Eine Philosophie der Krise“ … Möglicherweise aber konnte nicht entschieden werden, für welches Buch geworben werden soll, gibt es doch das Buch mit dem Titel, wie vom Artikelschreiber vorgestellt, „Von allen guten Geistern verlassen“, dann das Buch „Von jedem guten Geist verlassen“ — ohne Fragezeichen, wie in der Buchpräsentation im Gymnasium Wasa 9 vorgestellt, und dann das Buch „Von jedem guten Geist verlassen?“ … „Hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion unter der Leitung von Heinz Sichrovsky“ —

wer wäre auch besser für die Leitung geeignet als Heinz Sichrovsky, der ebenso geeignet wie etwa Michael Fleischhacker für die Moderation des Philosophischen der Hochkarätigen in den Lechwelten es ist. Kurz ist es her, als es wieder einfiel, die

recht positive und eine den Menschen goldene Arbeitszukunft verheißende Beschreibung von einer „Wirtschaftszone“ auf der Website dieses Philosophicums; ob das so eine

Noch deutlicher formulierte es seine Sprecherin: Trump sei zunehmend ermattet angesichts „zahlreicher Treffen um der Treffen willen“. Die Botschaft ist klar: Der Präsident will Ergebnisse sehen. Und so hat er offenbar selbst eine neue Idee ins Spiel gebracht. Das zumindest sagte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj Medienberichten zufolge über den aktuellen Verhandlungsstand. Demnach brachten die US-Unterhändler den Vorschlag ins Spiel, den bislang von der ukrainischen Armee kontrollierten Teil des Donbass im Osten des Landes zu einer „entmilitarisierten Sonderwirtschaftszone“ zu erklären.

Wirtschaftszone werden soll, wie sie in Honduras hätte werden sollen, oder auf dem Wasser?

Masek vertritt die These, dass sich eine dauererregte Gesellschaft auf die klassische Tugend des rechten Maßes besinnen sollte. Man mag bezweifeln, ob in einer Zeit, in der die Weisheitslehren der Antike aus dem Bildungswesen und dem öffentlichen Bewußtsein weitgehend verschwunden sind, dieser Appell noch fruchtet. Ein politisches Klima, in dem harmlose Bemerkungen und unverfängliche Tätigkeiten in ein schiefes Licht und vor Gericht geraten können, ist Gift für die Demokratie.

Oh, was für eine „Tugend“ der „Demokratie“ in der „Antike“, von der gar nicht gesprochen werden wollte, hätte nicht der Artikelschreiber selbst das „Gift für die Demokratie“ … Seit der Antike ist die „Oligarchie“ nicht aus dem „öffentlichen Bewußtsein“ verschwunden, und in der Gegenwart besinnen sich wieder einige darauf, eine „Demokratie“ nach ihrem rechten Maß

Von jeher ein Nebeneinander und ein Gegeneinander von Mäßigung und Maßlosigkeit, und seit jeher stellt sich die Frage, wer hat in Mäßigung zu leben und wer der Maßlosigkeit frönen

In der griechischen Antike und im Römischen Reich wurde der Aufstieg der maßlosen Ökonomie fortgesetzt.

Zum Erbe der Antike gehört unter anderem, dass eine kleine Elite der Mehrheit ihren Willen aufzwingen konnte. Zudem prägte das Verständnis von Eigentum und Besitz die Konzeption von Freiheit, die nicht in der Freiheit von der Macht anderer, sondern in der Freiheit über etwas oder jemanden bestand (45).

Das Erbe der Antike ist die Erfindung der Münzgeldwirtschaft und eine radikale Vorstellung von Eigentum mit einem entsprechenden Eigentumsrecht (161).

Immer-mehr und Nie-genug!: Eine kurze Geschichte der Ökonomie der Maßlosigkeit. Bernhard Ungericht. 2021. Metropolis. Weimar bei Marburg.

Sie werden vielleicht mit maßloser Ungeduld auf die Fälle warten, auf das, was die Fälle, so der Artikelschreiber, verbindet und treffend … Sie ahnen es wohl schon, es besteht wenig Anreiz, ein weiteres Mal auf die Vorgehensweise des Artikelschreibers einzugehen,

auszführen wie der Artikelschreiber vorgeht, das wurde bereits ausführlich bei seinem buchdicken Artikel „Lauter Lügen“

Es sind zwei Fälle im Artikel vom 13. Dezember 2025, der eine Fall für den Artikelschreiber betrifft einen Antiquar, zu dem er schreibt, zu seinem zweiten Fall:

In Wien wiederum wird der angesehene Antiquar […] wegen „Wiederbetätigung“ angeklagt, weil er die Bibliothek von Brigitte Hamann erworben und die darin enthaltenen Bücher seinen Kunden angeboten hat, darunter auch Werke aus der NS Zeit — kein Wunder, arbeitete die Historikerin doch über Hitlers Wien. Die integre Haltung des Buchhändlers steht außer Zweifel. Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte er potentiellle Käufer auf ihre politische Zuverlässigkeit durchleuchten müssen. In öffentlichen Bibliotheken sind Scans der inkriminierten Texte übrigens ohne Gesinnungsprüfung zu bekommen.

Auch wenn solche Anklagen häufig fallen gelassen werden oder mit einem Freispruch enden, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Man gewinnt den Eindruck, dass eine Atmosphäre der Einschüchterung geschaffen werden soll.

Der Antiquar wurde am 11. Dezember 2025 freigesprochen. Ein bitterer Geschmack, daß der Artikelschreiber dennoch am 13. Dezember 2025 seinen vollen Namen nennt. Von einem bitteren Geschmack war bereits vor dem 11. Dezember 2025, vor dem Prozeß zu erzählen, wie rasch bei dem Antiquar gehandelt wurde, der in der Zeit vom 10. Oktober 2024 bis zum 22. Jänner 2025 „Werke aus der NS Zeit angeboten“ haben soll, während sich die Behörde in einem anderen Fall, den der Artikelschreiber nicht in seine Fälle aufnimmt, absolute Mäßigung auferlegte, sieben Jahre brauchte es bis zum Prozeß, sieben Jahre brauchte es bis zur Verurteilung von einem „Schriftleiter“ zu einer Haftstrafe von vier Jahren, dessen „Tatzeitraum 2005 bis 2018 … Und hätte es beim „Schriftleiter“ die Anzeige in 2018 durch eine private Organisation nicht gegeben, wie viele Jahre mehr noch als die verhandelten dreizehn Jahre wäre der Tatzeitraum … Es wäre doch nicht uninteressant, den Polizisten aus Vöcklabruck einmal zu befragen, was er denn auf der Website des Antiquars denn gesucht habe, und dann … Als hätte es je dieses Zurufes vom Artikelschreiber in Österreich noch bedurft: „Mäßigen Sie sich!“ Gerade auch am 13. Dezember 2025 wird im Mittagsjournal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berichtet, wie übererfüllt das Maß:

Vier Jahre Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung 46:11 setzte es vor eineinhalb Wochen für den früheren Chefredakteur der mittlerweile eingestellten Zeitschrift Aula. Das 46:17 Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Geschworenen sind hunderte Aulatexte vorgelegt worden. Der Schlusspunkt eines 46:24 jahrelang vorbereiteten Prozesses, der auch die stärkste Parlamentspartei, die FPÖ berührt. Stefan Kappacher. 46:32 7 Jahre Verfahrensdauer, die dem Angeklagten als mildernd ausgelegt wurden und beim Strafausmaß nicht fünf, sondern 46:39 vier Jahre bedeuteten. 300 Aula-Texte aus der Tatzeit von 2005 bis 2018, zu denen 46:46 der Richter eineinhalb Stunden lang Fragen an die Geschworenen verlesen hat. Diese brauchten wiederum 7 Stunden für 46:52 die Verlesung des Wahrspruchs.

Das Urteil gegen den Ex-Aula-Chefredakteur 46:57 schuldig wegen NS-Wiederbetätigung und NS-Verharmlosung. Die Plattform SOS 47:03 Mitmensch, die 2018 die Anzeige gegen den Aula Chefredakteur eingebracht hat, 47:08 die zur Verurteilung führte, hat dann die 50 FPÖ-Politiker aufgelistet, die in 47:13 der Aula geschrieben, inseriert oder das Magazin gewürdigt haben.

Darunter 47:18 Parteichef Herbert Kickl, Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, Landeshauptmann Mario Kunasek und die 47:25 beiden stellvertretenden Landeshauptleute Manfred Haimbuchner und Udo Landbauer. Letzterer hat in einer 47:32 Botschaft zum 60-Jahr-Jubiläum 2011 den – Zitat – „alten Werten“ der Aula gehuldigt. 47:38 Haimbuchner hat zum selben Anlass von einer — Zitat –“starken und kritischen Stimme“ gesprochen. Der 47:45 oberösterreichische FPÖ-Obmann hat auch Leitartikel in der Aula geschrieben und sie mit Inseraten finanziert. Das hat 47:52 auch Herbert Kickl als Leiter des FPÖ Bildungsinstituts ab 2016 getan.

Walter 47:59 Rosenkranz hat in der Aula geschrieben, ebenso Mario Kunasek und der Wiener 48:04 FPÖ-Chef Dominik Nepp. EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky hat die Zeitschrift großflächig mit 48:10 Inseraten unterstützt und Norbert Hofer, der jetzt aus der Politik ausscheidet, hat noch 2016 auf einem Foto für die 48:18 Aula geworben.

Das war alles im Tatzeitraum. damit konfrontiert und nach 48:23 den Folgen des wegweisenden Grazer Wiederbetätigungsurteils gefragt, reagieren die FPÖ-Spitzen 48:30 größtenteils gar nicht und wenn doch, wie konkret die FPÖ Steiermark, die 48:35 extrem eng mit der Aula verflochten war, dann ist die Antwort ausweichend. Zitat: 48:41 „Für Inhalte, redaktionelle Entscheidungen und Beiträge außerhalb der eigenen Aussendungen und gegebenen 48:46 Interviews trägt die FPÖ Steiermark keine Verantwortung, hat darauf keinen Einfluss und identifiziert sich auch mit 48:53 solchen Inhalten nicht.“

Vor einer Woche angefragt und urgiert hat das Ö1 Mittagssjournal weiters bei 49:00 Kickl, Rosenkranz, Haimbuchner, Landbauer und Vilimsky, aber bei allen 49:06 herrscht Funkstille.

Jetzt kommen wir zur Kultur. Zum 125. Mal jährt sich im kommenden Jahr der Geburtstag von Ödön von Horváth. Das Grazer Schauspielhaus ehrt den Literaten mit der Inszenierung seines Spätwerks „Der jüngste Tag“ […]

Der erste Fall seiner zwei Fälle, von dem der Artikelschreiber am 13. Dezember 2025 berichtet, betrifft den vor allem als Medienwissenschaftler bekannten Mann, zu dem er schreibt:

Der prominente Philosoph Norbert Bolz, dessen demokratische Gesinnung unbestritten ist, muss wegen eines Tweets eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Angesichts linker Aktivitäten hatte die Berliner taz zufrieden festgestellt: „Deutschland erwacht.“ Bolz kommentierte diese Schlagzeile: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache.“ Man muss das nicht witzig finden — aber es gehört einiges dazu, die ironische Anspielung auf die taz zu übersehen, und daraus eine neonazistisch motivierte Straftat zu kontruieren.

Was stattfand und was nicht stattfand, das kann auch auf LTO gelesen werden, wie es am 13. Dezember 2025 zu lesen war:

Angebliche Durchsuchung bei Bolz wegen NS-Parole
Sar­kasmus schützt nicht vor Strafe

von Dr. Max Kolter
24.10.2025, aktualisierte Fassung 25.10.2025

Weil er sich mit dem NSDAP-Slogan „Deutschland erwache“ über Wokeness lustig machte, wird gegen Norbert Bolz ermittelt. Das sorgt öffentlich für Empörung. Doch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft entspricht der Linie der Rechtsprechung.

Gegen den Autor und Medienwissenschaftler Norbert Bolz ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen eines Social-Media-Posts aus Januar 2024. Bei dem 72-Jährigen wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, die am Donnerstag stattfinden sollte. Zur zwangsweisen Durchsetzung kam es aber nicht, da Bolz der Anordnung, den Beamten Einsicht in sein Profil bei X zu geben, Folge leistete. Das teilte die Staatsanwaltschaft LTO am Freitag mit. Der Strafvorwurf gegen den umstrittenen Publizisten lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a Strafgesetzbuch (StGB).

Bolz hatte einen Zeitungsartikel der taz auf X sarkastisch kommentiert. Der Artikel trägt den Titel „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland wacht auf“, auf X kursiert zudem ein Screenshot eines Tweets der taz zu dem Artikel, der statt „Deutschland wacht auf“ die Formulierung „Deutschland erwacht“ trägt. Hierauf reagierte Bolz mit: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache.“ Den Ausspruch „Deutschland erwache!“ ordnet der Verfassungsschutz der verbotenen NSDAP zu, die Staatsanwaltschaft behandelt ihn daher ebenso wie etwa die von Björn Höcke mehrfach verwendete SA-Parole „Alles für Deutschland“, Hakenkreuze oder den Hitlergruß als nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 86a Abs. 2 StGB verbotenen NS-Code. Jegliche Verwendung und Verbreitung steht nach § 86a Abs. 1 StGB unter Strafe.

Sowohl der Durchsuchungsbeschluss als auch die Ermittlungen als solche riefen breite Kritik hervor, so etwa bei Welt-Chefredakteur Jan Philipp Burgard, der das Vorgehen „völlig überzogen“ nannte. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kritisierte „solche Razzien“ auf X als „absurd“ – „und die so weitgehende Interpretation des Strafrechts bei Meinungsdelikten untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“ Bolz und sein Anwalt betonten den sarkastisch ironischen Gehalt seiner Aussage: „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man das missverstehen kann“, sagte Bolz der Welt. Sein Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meinte gegenüber der dpa, man müsse Bolz „schon vorsätzlich missverstehen, um hier eine Straftat zu konstruieren“. 

Doch die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters liegen auf der Linie der Rechtsprechung. Wohl auch hinsichtlich der Durchsuchung, die letztlich gar nicht stattfand.

Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, hatte die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage beim Ermittlungsrichter beantragt, dass die Durchsuchungsanordnung mit einer Abwendungsbefugnis versehen ist. Diese gibt dem Beschuldigten Gelegenheit, die Durchsuchung durch Kooperation zu verhindern, wovon Bolz Gebrauch gemacht hat.

Dennoch ist eine solche Situation einschüchternd und ein Grundrechtseingriff. Will Bolz die Androhung der Hausdurchsuchung, die Einsichtnahme in sein Profil und die Anfertigung von Screenshots gerichtlich prüfen lassen, ist das möglich. Bislang sei aber kein solcher Antrag eingegangen, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft LTO am Freitag mit.

Es wurde schon geahnt, daß es sich bei diesem um einen „prominenten Philosophen“ handelt, aber durch die artikelschreiberische Bestätigung erfährt die Sammlung der bolzenesken Philosophie, die schon begonnen wurde, ihre Berechtigung, und es ermuntert, dieser weitere Sätze hinzuzufügen, die aktuellsten aus November und Dezember 2025 und wiederum wohl sehr intelligenten, über die wohl wieder lange nachgedacht und wohl nicht so ausgespuckt

(Bei derart vielen Arten von Erwachen, die im Umlauf sind, wer kann Aufwachen, Erwachen und Erwachen da noch eindeutig auseinanderhalten, zwischen diesen noch klar unterscheiden, und dann entscheiden, wann wie zu handeln ist, wann nicht zu handeln ist?)

Aber bei einem „derart prominenten Philosophen“ kommt es auch darauf an, wenn er schweigt und nur still weiterverbreitet, wie es gar modern heißt, repostet, was andere auch von ihm … So tüchtig wie er der Tugend Fleiß ergeben ist, kann nicht alles von ihm in die Sammlung aufgenommen werden, so sind es aus den Monaten Oktober bis Dezember 2025 wieder nur einige exemplarisch, die einen Eindruck davon geben sollen, weshalb er vom Artikelschreiber erhoben zum —

(Solch einem „prominenten Philosophen“ kann ein Barde der Metapolitik, der sich selbst demütig als Strippe vorstellt, die Strippe von einem, dem ein anderer prominenter Philosoph ein Leitbild, ihm darin folgte und zu sich auf sich selbst zugerichtet wohl sagte: Du mußt Dein Unternehmen ändern, und er tat es, zumindest einmal begonnen mit der Namensänderung des Unternehmens, nur noch eines gewähren: die „volle Solidarität“…)

Zwölf, nur zwölf Seiten hinter seinem Artikel kann der Artikelschreiber in derselben Ausgabe vom 13. Dezenber 2025 lesen:

Vom Kommandanten mit NS-Sager erniedrigt

Trotz einer „verbalen Entgleisung“ eines Feuerwehrchefs muss das Opfer nun die Wehr verlassen. Der Kommandant bleibt im Amt.

Der St. Veiter […] ist mit Leib und Seele Feuerwehrmann, zumindest war er es — bis er vor wenigen Tagen von seiner Wehr ausgeschlossen wurde.

Im Jänner 2025 befanden sich mehrere Personen im Rüsthaus der Feuerwehr St. Veit. Angeblich ist an diesem Abend eine Audio-Aufnahme (die auch der Kleinen Zeitung vorgespielt wurde) entstanden, wleche für Empörung sorgt. Zu hören — wenn auch in schlechter Tonqualität — ist ein Gespräch von mehreren Personen. Dann folgen Sätze wie: „Den könnte man mit der Peitsche trieben, den Krippel.“ Oder: „Der gehört dorthin, wo ‚Arbeit macht frei‘ steht.“ Aussagen, die großteils vom Kommandantend er Feuerwehr St. Veit, […] getätigt wurden, und sich auf ein Mitglied der eigenen Wehr beziehen — […] „Unser Kommandant hat in der Vergangenheit oft abschätzig, hinter meinem Rücken, über mich gesprochen, weil ich eine Zeit lang arbeitslos war.“

„Der Ortsfeuerwehrausschuss hat sich dazu entschieden, mich von der Feuerwehr auszuschließen, dagegen habe ich berufen. Der Grund: Mir wird ein Vertrauensbruch unterstellt. Man glaubt, ich hätte selbst die Tonaufnahme heimlich und vorsätzlich gemacht. Nach einem forensischen Gutachten hat sich auch der Stadtrat für meinen Ausschluss entschieden. Nun gehe ich vor das Verwaltungsgericht“, erklärt […] und beteuert seine Unschuld.

„Als Stadtgemeinde St. Veit distanzieren wir uns unmissverständlich vom Gedankengut der Wiederbetätigung. Der Kommandant musste sich in Folge kürzlich vor dem Stadtrat entschuldigen, und wird sich im Jänner auch bei der Kameradschaft der FF St. Veit entschuldigen“, erklärt Bürgermeister Kulmer und fügt an, dass sich der Ausschließungsgrund auf das Gutachten des Sachverständigen stütze, wonach die Aufnahme illegal erfolgte. […] simple Bitte: „Ich möchte Mitglied der Feuerwehr bleiben und Menschen helfen.“ Ob das möglich ist, klärt nun das Landesverwaltungsgericht.

Ach, wenn das dem Artikelschreiber bloß vorher schon bekannt gewesen wäre, vor dem 13. Dezember 2025, dann hätte er — nein, das scheint denn doch kein Fall der Fälle zu sein, die treffend mit dem Titel „Mäßigen Sie sich!“