Am 1. Dezember 2011 werden also Abgeordnete das dürfen, was ihnen Bundeskanzler Werner Faymann großzügig zugesteht, nämlich Bedenken zu äußern. Zur geänderten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei …
Es ist zu hoffen, daß die Abgeordneten nicht nur allgemeine Bedenken äußern, sondern auch beispielsweise konkret überprüfen, welche der auf dreizehn Seiten vorgeschlagenen Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes in den nun von den Ministerialien des Innenministeriums geänderten Entwurfes Aufnahme fanden, welche nicht. Es wurde, wie der Vergleich der Entwürfe zeigt, davon einiges berücksichtigt, aber bei weitem nicht alles …
Es ist von Abgeordneten zu erwarten, daß sie nun tatsächlich konkret überprüfen, den Wert der Garantie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte von Bürgerinnen und Bürgern durch den Rechtsschutzbeauftragten, auf den vor allem SM Johanna Mikl-Leitner sich ständig bezieht, um mit ihm zu versuchen, Bedenken wegzureden …
Es ist zu hoffen, daß die Abgeordneten durch ihre Abstimmung im Parlament, dem Bundeskanzler und soher der gesamten Regierung großzügig eine verfassungsrechtliche Lehrstunde gewähren, zur Klarstellung, nicht nur für diesen Fall, wer Legislative und wer Exekutive ist, wer Gesetze zu beschließen und wer diese umzusetzen hat, freilich, mit dem Recht, Bedenken zu äußern …
Möglicherweise würden derartige Gesetze, die als „Anti-Terror-Paket“ unerfreulich bekannt geworden sind, niemals beschlossen werden, würden sie unter einer anderen Überschrift auf die Tagesordnung gesetzt werden, beispielsweise behandelt unter dem Tagesordnungspunkt: „Zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der vefassungsmäßigen Rechte der Bürger und Bürgerinnen und ihrer demokratischen Handlungsfähigkeit“ …
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