„Bei der Abstimmung über ein mögliches Verbot der Identitären Bewegung kam es am 25. September im Nationalrat zu einem folgenschweren Auszählungsfehler. Wie Addendum berichtet, zählte die dritte Nationalratspräsidentin der abgelaufenen Legislaturperiode, Anneliese Kitzmüller (FPÖ), demnach einfach nach der Mandatsstärke der abstimmenden Fraktionen – weil zur Zeit der Abstimmung aber einige Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ fehlten, hätte die Zustimmung von ÖVP, Neos und Jetzt ausnahmsweise ausgereicht. Der von der Liste Jetzt eingebrachte Entschließungsantrag war also eigentlich angenommen worden, im Protokoll wurde er von Kitzmüller jedoch als „mehrheitlich abgelehnt“ verzeichnet.“
Das berichtet die Tageszeitung „Kurier“ am 25. Oktober ’19.
Es kann nachvollzogen werden, daß die Präsidentin NR III der identitären Parlamentspartei einen Auszählungsfehler beging. Einen Fehler, den sie gar nicht bewußt begehen mußte, so verinnerlicht muß es auch ihr sein, nichts Nachteiliges gegen eine Gesinnung durchgehen zu lassen, die auch die Gesinnung ihrer gesamten Partei ist.
In Österreich ist, wo die Formulierung „Freudscher Versprecher“ sprichwörtlich geworden ist, kann diese auf den „Fehler“ von Anneliese Kitzmüller angewandt, abgewandelt und gesagt werden, es ist ihr ein gesinnungsgemäßes Zählen passiert.
„Die damalige Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bemerkte das offensichtlich nicht. ‚Das ist die Minderheit, abgelehnt‘, stellte sie fest. Formal blieb es auch dabei: Das festgestellte Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen und auch nicht beeinsprucht, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag. Damit ist es gültig.“
„Das ist die Minderheit, abgelehnt.“ Zitiert am 27. Oktober ’19 die Tageszeitung „Kleine Zeitung“. Wer kann es Anneliese Kitzmüller verübeln, die Wirklichkeit nach ihrer Gesinnung zu vermessen. Kein Mensch erträgt es leicht, abgelehnt zu werden. Und hätte sie sich, auch wenn es in diesem Fall um die außerparlamentarischen Identitärinnen ging, nicht ebenfalls als abgelehnt empfunden haben müssen, als der Mehrheit nicht zugehörig, wenn sie das Abstimmungsergebnis nicht gesinnungsgemäß gezählt hätte.
Wie aber ist es um Wolfgang Sobotka bestellt?
„Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte die fehlerhafte Entscheidung am Freitag im ORF als ‚Tatsachenentscheidung‘ bezeichnet – wie im Fußball eine Entscheidung des Schiedsrichters.“
Es wird ihm, Sobotka, wohl sehr recht sein, das gesinnungsgemäße Zählen der Anneliese Kitzmüller. Erleichtert möglicherweise darüber, auch in Hinkunft identitäre Marschiererinnen in das Parlament als seine Gäste … „Verbotene“ in das Parlament einzuladen, das hätte wohl auch ein Sobotka nicht mehr argumentieren können. Wenngleich. Sobotka kann, kurz gesagt, alles nur argumentieren, weil ihm alles als Argumente durchgelassen …
Das Parlament als „Fußballplatz“, Parlamentspräsidentinnen als „Schiedsrichter“ … kann hierzu überhaupt noch etwas ausgeführt werden? Nein. Darauf kann es nur den Ruf nach dem Sicherheitswachter Holzmann geben, der Sobotka aus dem Parlament begleitet und ihm beim Ausgang eine Jahresfreikarte für den Fußballplatz in Wieselburg …
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