„Remigration – Code“

Wenn im deutschen Bundestag „Remigration“ fällt, wie in dieser zweiten Septemberwoche 2026, dann findet der derzeitige Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Begriff deutliche Worte, direkt gerichtet an die Parlamentspartei AfD, der Sohnpartei der Vaterpartei FPÖ.

Wenn im österreichischen Parlament über „Remigration“ gesprochen wird, dann wird es zu einem parlamentswürdigen Wort, ohne daß im Duden nachgesehen werden muß, wie dieser Begriff denn konnotiert sei, wie es der zurzeitige Nationalratspräsident beispielsweise bei „Umvolkung“ als nötig befand.

Für den Begriff „Remigration“ braucht aber der zurzeitige Nationalratspräsident gar kein Nachschlagewerk, daß „Remigration“ ein Begriff aus der Wissenschaft sei, das hat er auch so gleich abrufbereit …

Wenn im österreichischen Parlament über „Remigration“ gesprochen wird, werden an die Parlamentvaterspartei keine klaren und deutlichen Worte direkt gerichtet, sondern ihr lediglich zugestanden, sie hätte diesen Begriff bloß übernommen, während dieser doch von ihr hinausgetragen …

Dana Schmalz schreibt am 11. August 2026 auf der Website „Verfassungsblog“ unter „Ausbürgern, Ausweisen, Abschieben – Szenarien der Remigrationspolitik – und was sie bremsen kann“:

Das Unwort des Jahres 2023 – „Remigration“ – steht im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt an prominenter Stelle (II). In ihrem Programm identifiziert sich die AfD explizit mit diesem Begriff, der eine rigorose Ausweisungspolitik auf der Basis eines ethnischen Volksbegriffs verfolgt.

[…]

Daraufhin kam es im Januar 2024 zu massiven Demonstrationen gegen Rechtsextremismus. Auf ihnen wandten sich Hunderttausende Menschen entschieden gegen eine Remigrationsideologie – eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft abwertet und ein ethnisch homogenes Deutschland zum Ziel hat.

[…]

Der ethnische Volksbegriff, der solchen Remigrationsphantasien zugrunde liegt, war für die Verfassungsschutzämter zentral, um die AfD, einzelne ihrer Landesverbände und ihre Jugendorganisation zu beobachten und als rechtsextrem oder als rechtsextreme Verdachtsfälle einzustufen (siehe hier, hier und hier). Auch das kürzlich erschienene Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt sich (S. 670 ff.) ausführlich mit dem ethnisch-kulturellen Volksbegriff als Element der verfassungswidrigen Agenda der AfD auseinander. Ein solcher Begriff widerspricht dem formalen Volksbegriff des Grundgesetzes und der Gleichheit aller Staatsangehörigen.

Derzeit verwenden rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Parteien den Begriff „Remigration“ als Code für eine Politik, die einen ethnischen Volksbegriff propagiert und Menschen, die nicht nach diesem völkischen Verständnis zum Staatsvolk gehören, abschieben oder zur Ausreise veranlassen will. „Remigriert“ werden sollen diejenigen, die nicht „nach Deutschland gehören“. Unter Remigrationsprojekten oder Remigrationspolitik verstehe ich im Folgenden also politische Vorhaben, durch die zugewanderte Menschen oder rassistisch als nicht-zugehörig Markierte aus Deutschland ausgewiesen werden sollen.

„Ein ethnisch homogenes Deutschland zum Ziel hat.“

„Homogenität“, von der „Homogenität“ spricht am 20. Juni 2026 in der Wiener Hofburg der zurzeitige Parlamentsvaterparteiführende in Österreich,

der für eine Untertanin bereits zum „King“ Aufgestiegene, dem seine Partei der „wahre Verfassungsschutz“

Vom „Volksbegriff“ wurde bereits erzählt, und dazu u. a. Andreas Kemper zitiert:

Wie wir uns die „Remigration“, die Deportationen vorzustellen haben, darüber klärte Martin Sellner auf: Es brauche eine „Musterstadt“ in Nordafrika. In dieses deutsche Territorium könnten dann auch Deutsche mit Migrationsmerkmalen untergebracht werden. In dieser Musterstadt könnten sich Migrantinnen bewähren, sogar Startups gründen, bei Nichtbewährung gäbe es noch die Ankerzentren und da wäre es dann ungemütlicher. Ich nehme an, dass Kubitschek die Strukturen dieses Menschenparks der wohltemperierten Grausamkeiten in Zukunft gerne mit Verbündeten außerhalb seiner völkischen Blase diskutieren möchte. Mit Titus Gebel hätte er einen interessanten Gesprächspartner, denn dieser will mit einem Passhandel-Konzern (Henley & Partners) im Rücken gerne börsennotierte Privatstädte für Klimaflüchtlinge errichten.

[…]

Beim Prozess der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Münster spielte der Volksbegriff eine wichtige Rolle. Der Verfassungsschutz vertrat den Standpunkt, dass die Verfassung nur ein Volk kenne: das Staatsvolk. Dieser Volksbegriff verträgt sich nicht mit einem „ethnisch-kulturellen“ Volksbegriff der Rassenbiologie und des Ethnopluralismus.

Am 20. Juni 2026 in der Wiener Hofburg der Parlamentsvaterparteiführende:

Und diesmal wird das Zerstörungswerk ausgeführt im Namen der falschen Toleranz und im Namen der Feigheit. Ich rede von der Homogenität unserer Gesellschaft. Ich rede davon, dass die Bürger unseres Staates durch ein gemeinsames Wertefundament und durch eine gemeinsame Sprache verbunden sind. Ich rede davon, dass Sie ein gemeinsames kulturelles Verständnis haben, dass Sie ein gemeinsames Menschen und Gesellschaftsbild teilen, weil ohne diese Homogenität gibt es auch keine Stabilität und ohne Stabilität gibt es keine Sicherheit und ohne Sicherheit gibt es keinen Wohlstand und dann geht sie los. die Kettenreaktion ins Negative und die will ich nicht haben. Und noch etwas ist wichtig, diese Homogenität, ich könnte auch sagen Identität, wann das nicht auch schon ein verbotenes Wort ist, man weiß es ja nicht so genau, aber diese ohne diese Homogenität verliert der Staat seine Seele als Nationalstaat. Er verliert seine so kostbare Unverwechselbarkeit. Er verliert seine Einzigartigkeit und Europa verliert seine Völker. Und das, was dann noch übrig bleibt, das ist eine tote Hülle. Ein zentralistisches, ein bürokratisches, ein undokratisches Gebilde, eine Brüsseler Maschine, die keine Verankerung hat in den Herzen der Menschen und die Menschen bleiben entwurzelt übrig.

[…]

Worten, dass mir die Menschen und die Dinge und die Sitten und die Gebäuche und die Traditionen, die mich umgeben, dass sie mir vertraut sind, dass mir nicht alles fremd erscheint, dass ich mich geborgen fühlen kann, dass ich mich aufgehoben fühlen kann, dass ich mich sicher fühlen kann unter meines gleichen. Das ist der Zustand, den wir bewahren und verteidigen wollen. Und das ist der Zustand, den wir dort wieder gewinnen müssen, wo wir ihn bereits verloren haben für unsere Familie Österreich. Und deshalb ist es für uns völlig klar, nur wir selber entscheiden, wer zu uns kommen darf und unter welchen Umständen und Bedingungen er bei uns leben darf und wer eben nicht. Wir selbst und niemand anderer.

So kommt es nicht von ungefähr, daß der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Code „Remigration“ klare und deutliche und unmißverständliche Worte direkt an die Bundestagssohnpartei richtet,

und in Österreich in der Wiener Hofburg klar und deutlich und unmißverständlich der Begriff „Homogenität“ beschworen wird als ein Ziel der Parlamentsvaterpartei, und dafür das Beifallklatschen des zurzeitigen Nationalratspräsidenten bekommt, der am 20. Juni 2026 in der Wiener Hofburg ebemfalls sprechen darf, der u. a. m. davon überzeugt ist, es werde „nie einen Bevölkerungskanzler“ geben.

Unter meines gleichen nur wir selber entscheiden, wir selbst und niemand anderer“, so einen souveränen Nationalstaat Österreich will dieser Mann, so einen souveränen Nationalstaat eben wie es eben erst ein Sohnparteimann in Deutschland ausdrückt, was es in Deutschland nicht geben werde, „solange Trump Präsident ist. Und auch nicht bei Vance, Rubio oder anderen Republikanern.“

Mit einem „Remigrationsgesetz“ will nun die Parlamentsvaterpartei, so verkündet es am 7. September 2026 ihr Vorreiter, „vielleicht als Verfassungsgesetz“, wieder voranschreiten —

Es wurde bereits erzählt, wer ihr der ideale Mann nur sein könnte, je einen derartigen Gesetzestext zu schreiben, nur ein idealistischer Mann aus Graz, „dem Deutschland jeden Tag wieder etwas deutscher wird – und Österreich genauso.“

Denn es wird in einem solchen idealistischen Text wohl auch um die Staatsbürgerschaft, konkreter, um den Entzug der Staatsbürgerschaft gehen, und darüber

hat der idealistische Mann aus Graz schon tief gedacht.

So tief nachgedacht über die Staatsbürgerschaft hat der zurzeitige Vorreiter der Parlamentsvaterpartei selbst schon, wie er beispielsweise mit einem Interview im Jahr 2024 bewies, als er sein Wissen über die österreichische Gesetzeslage in bezug auf die bestehenden Möglichkeiten des Entzuges der Staatsbürgerschaft preisgab, indem er damals schon mit seinem umfangreichen Wissen der Gesetze in Österreich bereits das verlangte, was er wohl nun vielleicht gar in der Verfassung als „Remigrationsgesetz“ wissen will:

[V]erachten, diese Gesellschaft sogar bekämpfen, dann können wir, das ist die Demokratie, das ist die Demokratie, dass wir dann eine Rechtslage herstellen, dass man solchen Leuten die Staatsbürgerschaft auch wieder entziehen kann.

„Das ist die Demokratie, das ist die Demokratie“, des zurzeitigen Vorreiters der Parlamentsvaterpartei tief gedachte, und einer aus Bundestagssohnpartei weiß recht, was „zum Schutz der Demokratie“ zu tun ist, u. v. a. m. die Briefwahl abschaffen“ —

NS Was zu einem „Remigrationsgesetz“ gar vielleicht in der „Verfassung“ gehört, ist eine „Remigrationsoffensive“, wie diese für Ulrich Siegmund in einem gesinnungsgemäßen „Remigrationsplan“ zu stehen hat, wie am 11. September 2026 berichtet wird:

Unsere Position ist ganz klar, daß wir sagen, wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen, natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung, das ist bewußt, das fällt nicht vom Himmel.