„Declaration of Rights“

Heutigentags wird der Spruch „Das Recht geht vom Volk aus“ wieder recht bemüht,

und auch „Wir sind das Volk“,

„Alles für das Volk“,

„Durch das Volk“,

das „Volk“ als „Souverän“ umgarnend betätigen sich wieder recht viele im Namen dieser Sprüche

und nach ihrem als „Volkswille“ kostümierten eigennützlichen Willen soll ihnen

eine Regierung des Volkes

wieder ihr Endsieg sein, und entgegen diesem Geschwefel hat bereits vor 214 Jahren Percy Bysshe Shelley klare Worte gefunden, wie es um Recht und Regierung bestellt ist, wer tatsächlich eine Regierung beauftragt, seine Deklaration hat Ret Marut vor 108 Jahren ins Deutsche übertragen, und er, Ret Marut, hat dieser „Erklärung der Menschenrechte“ unter dem Titel „Endsieg“ einen Vers aus „Motet“ von Matthias Claudius vorangestellt, veröffentlicht in „Der Ziegelbrenner, 27. Juli 1918, Heft 4“.

Freilich von heute aus muten manche Paragraphen der „Declaration of Rights“ seltsam an, aber der Vollständigkeit halber sollen auch diesen sonderlichen Paragraphen nicht verschwiegen sein, zumal sie nicht seltsamer und nicht sonderlicher und so nicht schreibbar mehr sind, als das heute, 214 Jahre später, recht besonders im Blick auf Rechte, Volk, Souveränität und so weiter Verbreitete.

„Declaration of Rights“ endet mit „Erwache! — Erhebe Dich! — oder […]“,

wie recht viele sind heutigentags wieder mit diesem Spruch

gegen die Menschenrechte,

auch gegen die schon von Percy Bysshe Shelley erklärten Rechte unterwegs, denen mit der allerletzten Zeile seiner „Declaration of Rights“ …

„falle für ewig.“

Endsieg

Der Mensch lebt und bestehet
Nur eine kleine Zeit;
Und alle Welt vergehet
Mit ihrer Herrlichkeit.

Die Menschenrechte

von

Percy Bysshe Shelley

Dublin, 1812.

(wurde bisher noch niemals in deutscher Sprache veröffentlicht)

1. Die Regierung hat keine Rechte; sie ist nichts anderes als die Inhaberin einer Vollmacht, die ihr von verschiedenen Individuen ausgestellt wurde zu dem Zwecke, deren Eigentum und deren Rechte zu schützen. Deshalb ist sie eben auch nur, soweit sie auf Grund der Einwilligung ihrer Auftraggeber überhaupt besteht, insoweit nützlich, als sie für deren Wohlergehen wirkt.

2. Sobald diese Individuen glauben, daß die Form der Regierung, die sie selbst oder ihre Vorfahren festgelegt haben, sich schlecht eignet, ihre Glückseligkeit zu befördern, so haben sie das Recht, diese Form zu ändern.

3. Die Regierug ist ersonnen, um die Rechte zu sichern. Die Rechte des Menschen sind Freiheit und eine gleiche Beteiligung an den Erzeugnissen der Natur.

4. Die Wohltat der Regierten ist oder sollte sein, also der Ursprung der Regierung: Niemand besitzt irgendwelche Autorität, die ihm nicht ganz ausdrücklich vom Willen der Regierten übertragen worden ist.

5. Obgleich keine Regierung so schlecht ist als jene der Türkei, so ist dennoch keine einzige so gut als sie sein müßte. Die Mehrheit eines jeden Landes hat das Recht, ihre Regierung zu vervollkommnen und auszubauen. Die Minderheit des Landes darf sie bei diesen Absichten nicht stören; sie soll sich von der Mehrheit trennen und ihre eigene Regierungsform nach ihrer eigenen Ansicht bilden.

6. Jeder hat das Recht, in gleicher Weise an den Vorteilen und an den Lasten der Regierung beteiligt zu sein. Irgendwelche Unfähigkeit oder Unmöglichkeit, seine Meinung zu äußern, hat allein schon durch deren Vorhandensein schamlose Tyrannei auf Seiten der Regierung und unwissende Sklaverei auf Seiten der Regierten im Gefolge.

7. Die Rechte des Menschen im gegenwärtigen Zustand der Gesellschaft sind lediglich zu schützen vor einem gewissen Grad der Beschränkung, die von den Schändern jener Rechte ausgeübt wird. Der Erduldende hat ein Anrecht darauf, daß der Grad der Beschränkung so geringfügig ausfällt, als dies nur irgend möglich ist.

8. Als einfacher Beweis für die Unredlichkeit irgend eines Antrages dürfte anzusehen sein, wenn er durch Macht erzwungen werden muß, anstatt daß man durch Vernunftsgründe zu seiner Annahme überredet. Kann die Regierung nicht durch Vernunft gestützt werden, so kann sie durch List und Schwindelei noch viel weniger gestützt werden.

9. Kein Mensch hat das Recht, den öffentlichen Frieden durch persönlichen Widerstand gegen die Ausübung des Gesetzes zu stören, auch dann nicht, wenn dieses Gesetz schlecht ist. Er soll sich darein fügen, jedoch zur selben Zeit die äußersten Kräfte seines Verstandes und seiner Geistesgaben gebrauchen, um die Beseitigung dieses Gesetzes zu fördern.

10. Der Mensch muß das Recht haben, in einer bestimmten Art und Weise zu handeln, eine es seine Pflicht werden kann. Er darf, bevor er muß.

11. Der Mensch hat das Recht, so zu denken, wie seine Vernunft ihn leitet; es ist eine Pflicht, die er sich selbst schuldig ist, in unbehinderter Freiheit zu denken, damit er aus Ueberzeugung handeln kann.

12. Der Mensch hat das Recht zu uneingeschränkter Freiheit des Forschens und des Untersuchens. Unwahrheit ist ein Skorpion, der sich selbst tot sticht.

13. Der Mensch hat nicht allein das Recht, seine Gedanken auszusprechen, sondern er hat die Pflicht, es zu tun.

14. Kein Gesetz hat das Recht, die Menschen abzuschrecken, Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit zu üben. Der Mensch soll die Wahrheit sprechen bei welcher Gelegenheit es auch immer sei. Eine Pflicht kann niemals ein Verbrechen sein; und was nicht verbrecherisch ist, kann folgerichtig auch nicht schädlich sein.

15. Das Gesetz kann nicht das zu einem Verbrechen machen, was seiner Natur nach tugendhaft, harmlos oder unschuldig ist, ebensowenig wie es das, was seiner Natur nach verbrecherich ist, zu etwas Harmlosen machen kann. Die Regierung kann kein Gesetz machen; sie kann nur verkünden und entscheiden wie das Gesetz vor seiner Neubildung beschaffen war; zum Beispiel: die Sitte rührt von den unvergänglichen Beziehungen der Dinge zu einander her.

16. Das gegenwärtige Geschlecht kann nicht die Nachwelt binden und verpflichten: die Wenigen können nicht etwas geloben für die Vielen.

17. Kein Mensch hat das Recht, etwas Unredliches oder Uebles zu tun, selbst wenn es gut ausgehen kann.

18. Das Zweckdienliche und Ratsame ist in den Sitten (also in der Moral-Anschauung) unzulässig. Politik führt nur dann zur Gesundung, wenn sie ausgeübt wird innerhalb der Grundsätze höherer Sittlichkeit: sie ist tatsächlich das Sittengesetz des Volkes.

19. Der Mensch hat nicht das Recht, seinen Mitmenschen zu töten. Es ist keine Entschuldigung, wenn er es in Uniform tut: er fügt zu der Schändlichkeit der Knechtschaft auch noch das Verbrechen des Mörders.

20. Jeder Mensch, welches auch immer sein Heimatland sein mag, hat an einem Platze dieselben Rechte wie jeder andere — die Rechte der allgemeinen Weltbürgerschaft.

21. Die Regierung eines Landes muß jeglicher Meinung gegenüber vollkommen unparteiisch sein. Religiöse Zwistigkeiten, die blutigsten und bösartigsten von allen, haben ihren Ursprung in der Parteilichkeit.

22. Eine Vollmachts-Inhaberin, die diese Vollmacht von den Individuen nur zu dem Zwecke erhalten hat, deren Rechte zu schützen, hat damit keineswegs auch die Macht übertragen bekommen, die Meinungs-Aeußerungen jener Individuen zu unterdrücken.

23. Der Glaube ist unwillkürlich; nichts Unwillkürliches ist verdienstlich oder tadelnswert. Seines Glaubens wegen darf kein Mensch für schlechter oder besser angesehen werden.

24. Christ, Deist, Türke und Jude haben gleiche Rechte: sie sind Menschen und Brüder.

25. Wenn die religiösen Anschauungen einer Person mit Eurer eigenen auch nicht übereinstimmen, so liebt ihn nichtsdestoweniger. Wie verschieden würden die Euren geworden sein, hätte ein Zufall der Geburt Euch in die Tatarei oder nach Indien versetzt!

26. Diejenigen, die da glauben, daß der Himmel dasselbe ist, was die Erde gewesen ist, ein Vorrecht in den Händen weniger Begünstigten, würden gut tun, ihre Ansicht reiflich zu überdenken; wenn sie finden, daß diese Meinung von ihrem Pfaffen oder von ihrer Großmutter herkommt, so könnten sie nichts Besseres tun, als sie zu verwerfen.

27. Kein Mensch hat das Recht, für irgendwelche andere Besitztümer geachtet zu werden als für die der Tugend und der Begabung. Titel sind Flitterkram, Macht ist ein Vergifter der Gesinnung, Ruhm ist ein Quark und übertriebener Reichtum eine Schmähschrift auf seinen Besitzer.

28. Kein Mensch hat das Recht, mehr an sich zu reißen, als er genießen und verdauen kann; was der Reiche dem Armen gibt, während zu gleicher Zeit Millionen sterben, ist nicht eine vollkommene Gnade, sondern ein unvollkommenes Recht.

29. Jeder Mensch hat das Anrecht an einem gewissen Anteil von Muße und Freiheit, weil es seine Pflicht ist, einen gewissen Grad von Kenntnissen zu erreichen. Er darf, bevor er muß.

30. Mäßigkeit des Körpers und des Geistes sind notwendig für alle, die frei sein wollen; weil ohne Mäßigkeit weder ein edles Gefühl der Menschenliebe das Herz bewegen kann, noch kühler und frischer, entscheidender Mut seinen Eingebungen zu folgen vermag.

31. Der alleinige Nutzen einer Regierung ist der, den Lastern des Menschen Einhalt zu gebieten. Wenn der Mensch heute unfähig eines Verbrechens würde, so hätte er morgen das Recht, zu fordern, daß die Regierung und mit ihr alle Uebel, die sie im Gefolge hat, zu beseitigen sind.

Mensch! Du, dessen Rechte hier klargestellt sind, sei länger nicht gleichgültig gegenüber der Erhabenheit Deiner Bestimmung. Gedenke Deiner ewigen Rechte, Deiner unveräußerlichen und unverfälschbaren Besitztümer, die Dir Tugend und Weisheit verbürgen, mit deren Hilfe Du aufzusteigen vermagst zur Glückseligkeit und zur Freiheit. Sie sind niedergeschrieben für Dich von einem, der Deine Würde kennt, dessen Herz zu jeder Stunde hoch schlägt in edlem Stolze bei der Betrachtung dessen, das Du erreichen könntest; von einem der nicht gleichgültig ist gegenüber Deiner Entartung und dem in jedem Augenblick seines Daseins die schmerzhafte Ueberzeugung zugetragen wird von dem, was Du heute in Wahrheit bist.

Erwache! — Erhebe Dich! —
oder falle für ewig.