Was längst schon an der österreichischen Bundesverfassung alles zu ändern ist

Gudrun Harrer schreibt am 15. August 2023 in der Tageszeitung des österreichischen medialen Standards allerlei Lustigkeiten, „was eventuell in die Verfassung aufgenommen werden könnte“. Sie kann Albernheiten schreiben, „was in die Verfassung gehört“, sie, Gudrun Harrer, ist nicht die Bundeskanzlerin.

Als Bundeskanzlerin würde sie wohl nicht mit Albernheiten dafür werben, was „in die Verfassung aufgenommen werden“ soll, wie der zurzeitige

Journalistinnen können mit Lustigkeiten, Journalisten können mit Albernheiten reagieren auf …

Es gibt in der nach wie vor gültigen Bundesverfassung des Staates Österreich jedoch

Inhalte, die nicht und lange schon nicht mehr in die Verfassung gehören,

auch das Wort „Rasse“ gehört längstens schon aus der Verfassung genommen.

Das wäre doch einmal eine und dringende Alternative zu dem Gegebenen in Österreich,

auch für Medien, statt mit Lustigkeiten und Albernheiten auf das zu reagieren, wofür der von der schwarzen Christfraktion in die Bundesregierung entsandte zurzeitige wirbt,

ihm und soher seiner gesamten schwarzen Christfraktion elegant vorzuführen, was längstens aus der Verfassung gehört,

was aus der Bundesverfassung zu nehmen ist, wie die Verfassung eines säkularen Staates zu ändern ist, eine längst überfällige Aufgabe, die Medien zu übernehmen haben, das massiv breit zu fordern, von der nächsten Bundesregierung, von den nächsten in die höchsten Ämter Gewählten,

da von dem derzeitigen, und nicht nur von ihm, in der Politik, die in Österreich mehr als je zuvor zur Parteipolitik verstiegen,

nicht mehr zu erwarten ist, daß es unter den gegenwärtigen Gegebenheiten je noch das Geringste zur Änderung der Verfassung …