Kurz vor dem Geburtstag von Alexander Van der Bellen in diesem Jänner 2024 fand in Linz ein Prozeß statt, der mit einem Freispruch endete, mit dem der erste Freispruch bestätigt wurde, der bereits dieser Gesinnung Anhängenden einen billigen Triumph bescherte, den diesmal Alexander Van der Bellen durch seine erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung auslöste.
Und nun, am 16. Jänner 2024, die Bestätigung des Freispruchs. Ein Freispruch als Geburtstagsgeschenk, das Alexander Van der Bellen dieser Gesinnungsschaft machte, durch seine Ermächtigung zur Strafverfolgung, der ihnen Tröten zum Triumphgeblase.
Es gibt in diesem Land, wofür Alexander Van der Bellen mit dieser seiner Ermächtigung zur Strafverfolgung nur eine weitere beispielgebende Person ist,
einen seltsamen Hang dazu, dieser Gesinnungsschaft durch moralgetriebene Anzeigen billige Triumphe zu bescheren, ihr zu „Unbescholtenheit“ zu verhelfen, mit der sie stets, als wäre diese ein Argument, hausieren geht,
wie unbescholten doch …
Die Trötenden, vor allem die Rucksacktragenden des kleinen Gebirgsjägers …

Wie läppisch das Machlische war, läßt sich auch aktuell wieder vergleichen, wenn auf der gesinnungsgemäß zensurierten Website Kommentare zu dem Freispruch vom 16. Jänner 2024 zu lesen sind, die derart abgründig sind, und dies nicht zum ersten Mal, und nicht zum ersten Mal, daß ein Zitieren sich von selbst verbietet. Etwa der Kommentar von einer Figur,
die sich „88“ nennt, aber nicht nur von „88“; in der Collage jedoch sind diese abgebildet, um festzuhalten,
welche Gesinnung sich hier verbreitet,
in Gemeinschaft mit unbescholtener Alptrötenkameraderie …
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