Drum prüfe, wen ins Parlament wählen

Es gab in den letzten Wochen wieder einmal Aufregungen um Mitarbeiterinnen von einer Parlamentspartei im österreichischen Parlament, eine Aufregung, die nicht verstanden werden kann, denn gesinnungsgemäß können die Abgeordneten dieser Parlamentspartei je keine anderen Mitarbeiter beschäftigen.

Das also soll nicht im Parlament bekannt gewesen sein, wer im Parlament ein- und ausgehen kann? Mitarbeiter, die „unter Beob­ach­tung des Ver­fas­sungs­schut­zes — auf­grund eines Nahe­ver­hält­nis­ses zur Iden­ti­tären Bewe­gung — [stehen]“, sollen im Parlament nicht bekannt gewesen sein, obgleich

[…] Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durch Erweiterung der Berichtspflichten der Verfassungsschutzbehörden an das Parlament […]

es im beschlossenen geänderten Bundesgesetz in 2021 noch einmal ausgeweitet … Die Mitarbeiter einer Parlamentspartei im österreichischen Parlament sollen bislang kein Thema in den verpflichteten Berichten der Verfassungschutzbehörden an das Parlament gewesen sein, obwohl das Parlament zu den Einrichtungen in Österreich zu zählen ist, das nach dem Gesetz eine „verfassungsmäßige Einrichtung“ ist?

Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen […]

Aber vielleicht waren Mitarbeiterinnen dann und wann Thema im „ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten“. Und es ward vielleicht stets zur Übereinkunft gekommen worden, es solle bleiben, wie es sei. Was für Konsequenzen hätte es sonst auch geben können? Hätte die Parlamentspartei auf die ihre betreffenden Mitarbeiter verzichten müssen, neue Mitarbeiterinnen anstellen müssen? Sind doch „die Abge­ord­ne­ten des Natio­nal­rats grund­sätz­lich frei in der Aus­wahl ihrer Mit­ar­bei­ter“ … Und welche neue Mitarbeiter hätten die Abgeordneten denn dann anstellen können, außer die ihnen gesinnungsgemäß recht?

Oh, wer wird nicht zum Ein- und Ausgehen im Parlament begrüßt, nicht nur mit „Freude“ und „großer Ehre“ begrüßt, sondern durch das Parlament geführt, nicht von einem Mitarbeiter, sondern höchstpersönlich vom Nationalratspräsidenten …

Eine, die sich selbst den Titel „Schildmaiden of the far right“ verlieh, kann nur von einer nationalrätlichen Moderatorin für das gesinnungsgemäße Fernsehen interviewt werden, von Lisa Schuch-Gubik, so profund wie Eva Vlaardingerbroek am 23. Februar 2026 mit ihr über den „Angriff der Meinungsfreiheit“ sprach,

so profund kann Lisa Schuch-Gubik selbst mit sich sprechen, beispielsweise über Kunst, am 7. Mai 2026 …

Es sind halt stets die Mitarbeiterinnen, die Aufregungen verursachen,

bloß die Mitarbeiter, wie im aktuellen Fall wieder, zu prüfen, zu durchleuchten,

und nicht deren gesinnungsgemäßen Arbeitgeberinnen, von denen gefordert wird, wie nicht nur einmal,

sie sollen sich von ihren Mitarbeitern trennen …

Aus all dem kann es daher nur eine Konsequenz geben, und zwar, dafür einen Teil der Schlagzeile von Christina Traar ausborgend, um dann zu wissen und wesentlich, zu entscheiden, wer im Parlament arbeitet:

Drum prüfe, wen ins Parlament wählen.

Drum prüfe, wer hier arbei­tet

Obwohl meh­rere par­la­men­ta­ri­sche Mit­ar­bei­ter der FPÖ vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet wer­den, dür­fen sie im Hohen Haus ein- und aus­ge­hen. Wie kann das sein?

Wer diese Zutritts­mög­lich­keit will, muss an der Direk­tion Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst (DSN) vor­bei, die erst nach einer Sicher­heits­über­prü­fung grü­nes Licht für die begehrte Karte gibt. Dort wurde unter ande­rem geprüft, ob gegen mich je ermit­telt wurde, ich unter Alko­ho­lein­fluss beim Auto­fah­ren erwi­scht wurde oder ob ich ein Nahe­ver­hält­nis zu Grup­pen habe, bei denen eine Bereit­schaft für Straf­ta­ten erkenn­bar ist. Nach­dem nichts davon auf mich zutrifft, gab’s die Karte. Diese Über­prü­fung müs­sen auch Rei­ni­gungs­kräfte sowie Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Kan­tine oder der Par­la­ments­di­rek­tion beste­hen. Die Abge­ord­ne­ten wer­den nicht über­prüft, sie sind demo­kra­tisch gewählte Volks­ver­tre­ter. Das gilt jedoch auch für ihre par­la­men­ta­ri­schen Mit­ar­bei­ter, „Pamis“genannt. Und wie eine Recher­che von „ORF-Report“ und „Stan­dard“zeigt, hät­ten einige Pamis der FPÖ eine sol­che Über­prü­fung nicht geschafft. Zwi­schen zehn und zwan­zig Per­so­nen ste­hen dem­nach unter Beob­ach­tung des Ver­fas­sungs­schut­zes – auf­grund eines Nahe­ver­hält­nis­ses zur Iden­ti­tären Bewe­gung. Die FPÖ rea­gierte nicht auf die Vor­würfe.

Bei den ande­ren Par­teien ist die Empö­rung groß, For­de­run­gen nach einer Geset­zes­än­de­rung wur­den laut. Dar­über, wie eine sol­che zustande kom­men könnte, gehen die Mei­nun­gen aus­ein­an­der. Ursprüng­lich hieß es, das könne nur mit den Stim­men aller Par­teien gesche­hen, dann war doch von einer ein­fa­chen Mehr­heit im Natio­nal­rat die Rede. Alles blickte bald auf den „Chef des Hohen Hau­ses“, Natio­nal­rats­prä­si­dent Wal­ter Rosen­kranz (FPÖ). Nach einer Sit­zung der Prä­si­diale des Natio­nal­ra­tes zeigte sich die­ser vor­erst unbe­ein­druckt. „Zei­tungs­be­richte alleine sind mir zu wenig“, erklärt er, er wolle sich zunächst mit der DSN bera­ten.

Die Abge­ord­ne­ten des Natio­nal­rats sind grund­sätz­lich frei in der Aus­wahl ihrer Mit­ar­bei­ter, das ist gut so. Und eine Beob­ach­tung durch den Ver­fas­sungs­schutz allein ist noch kein Beweis für gro­bes Fehl­ver­hal­ten. Den­noch muss es an einem Ort wie dem Par­la­ment, an dem es unter ande­rem in diver­sen Unter­aus­schüs­sen Zugang zu teils hoch­sen­si­blen Infor­ma­tio­nen gibt, mög­lich sein, genauer hin­zu­schauen, wer sich dort restrik­ti­ons­frei bewegt. Und zwar bei allen Par­teien. Das hat nichts mit Gesin­nungs­ver­bo­ten zu tun, son­dern mit Sicher­heit. Dass die FPÖ eine Behin­de­rung ihrer Arbeit befürch­tet, ist wenig nach­voll­zieh­bar. Die DSN hat wohl kaum die per­so­nelle Aus­stat­tung dafür, alle Pamis zu beob­ach­ten, nur um Par­teien zu schi­ka­nie­ren. Das geschieht bei ent­spre­chen­den Anhalts­punk­ten. Drum prüfe, wer das Par­la­ment betritt.

Kleine Zeitung. Christina Traar. 17. Mai 2026.