Es gab in den letzten Wochen wieder einmal Aufregungen um Mitarbeiterinnen von einer Parlamentspartei im österreichischen Parlament, eine Aufregung, die nicht verstanden werden kann, denn gesinnungsgemäß können die Abgeordneten dieser Parlamentspartei je keine anderen Mitarbeiter beschäftigen.
Das also soll nicht im Parlament bekannt gewesen sein, wer im Parlament ein- und ausgehen kann? Mitarbeiter, die „unter Beobachtung des Verfassungsschutzes — aufgrund eines Naheverhältnisses zur Identitären Bewegung — [stehen]“, sollen im Parlament nicht bekannt gewesen sein, obgleich
[…] Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durch Erweiterung der Berichtspflichten der Verfassungsschutzbehörden an das Parlament […]
es im beschlossenen geänderten Bundesgesetz in 2021 noch einmal ausgeweitet … Die Mitarbeiter einer Parlamentspartei im österreichischen Parlament sollen bislang kein Thema in den verpflichteten Berichten der Verfassungschutzbehörden an das Parlament gewesen sein, obwohl das Parlament zu den Einrichtungen in Österreich zu zählen ist, das nach dem Gesetz eine „verfassungsmäßige Einrichtung“ ist?
Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen […]
Aber vielleicht waren Mitarbeiterinnen dann und wann Thema im „ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten“. Und es ward vielleicht stets zur Übereinkunft gekommen worden, es solle bleiben, wie es sei. Was für Konsequenzen hätte es sonst auch geben können? Hätte die Parlamentspartei auf die ihre betreffenden Mitarbeiter verzichten müssen, neue Mitarbeiterinnen anstellen müssen? Sind doch „die Abgeordneten des Nationalrats grundsätzlich frei in der Auswahl ihrer Mitarbeiter“ … Und welche neue Mitarbeiter hätten die Abgeordneten denn dann anstellen können, außer die ihnen gesinnungsgemäß recht?
Oh, wer wird nicht zum Ein- und Ausgehen im Parlament begrüßt, nicht nur mit „Freude“ und „großer Ehre“ begrüßt, sondern durch das Parlament geführt, nicht von einem Mitarbeiter, sondern höchstpersönlich vom Nationalratspräsidenten …
Es sind halt stets die Mitarbeiterinnen, die Aufregungen verursachen,
bloß die Mitarbeiter, wie im aktuellen Fall wieder, zu prüfen, zu durchleuchten,
und nicht deren gesinnungsgemäßen Arbeitgeberinnen, von denen gefordert wird, wie nicht nur einmal,
sie sollen sich von ihren Mitarbeitern trennen …
Aus all dem kann es daher nur eine Konsequenz geben, und zwar, dafür einen Teil der Schlagzeile von Christina Traar ausborgend, um dann zu wissen und wesentlich, zu entscheiden, wer im Parlament arbeitet:
Drum prüfe, wen ins Parlament wählen.
Drum prüfe, wer hier arbeitet
Obwohl mehrere parlamentarische Mitarbeiter der FPÖ vom Verfassungsschutz beobachtet werden, dürfen sie im Hohen Haus ein- und ausgehen. Wie kann das sein?
Wer diese Zutrittsmöglichkeit will, muss an der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) vorbei, die erst nach einer Sicherheitsüberprüfung grünes Licht für die begehrte Karte gibt. Dort wurde unter anderem geprüft, ob gegen mich je ermittelt wurde, ich unter Alkoholeinfluss beim Autofahren erwischt wurde oder ob ich ein Naheverhältnis zu Gruppen habe, bei denen eine Bereitschaft für Straftaten erkennbar ist. Nachdem nichts davon auf mich zutrifft, gab’s die Karte. Diese Überprüfung müssen auch Reinigungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine oder der Parlamentsdirektion bestehen. Die Abgeordneten werden nicht überprüft, sie sind demokratisch gewählte Volksvertreter. Das gilt jedoch auch für ihre parlamentarischen Mitarbeiter, „Pamis“genannt. Und wie eine Recherche von „ORF-Report“ und „Standard“zeigt, hätten einige Pamis der FPÖ eine solche Überprüfung nicht geschafft. Zwischen zehn und zwanzig Personen stehen demnach unter Beobachtung des Verfassungsschutzes – aufgrund eines Naheverhältnisses zur Identitären Bewegung. Die FPÖ reagierte nicht auf die Vorwürfe.
Bei den anderen Parteien ist die Empörung groß, Forderungen nach einer Gesetzesänderung wurden laut. Darüber, wie eine solche zustande kommen könnte, gehen die Meinungen auseinander. Ursprünglich hieß es, das könne nur mit den Stimmen aller Parteien geschehen, dann war doch von einer einfachen Mehrheit im Nationalrat die Rede. Alles blickte bald auf den „Chef des Hohen Hauses“, Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ). Nach einer Sitzung der Präsidiale des Nationalrates zeigte sich dieser vorerst unbeeindruckt. „Zeitungsberichte alleine sind mir zu wenig“, erklärt er, er wolle sich zunächst mit der DSN beraten.
Die Abgeordneten des Nationalrats sind grundsätzlich frei in der Auswahl ihrer Mitarbeiter, das ist gut so. Und eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz allein ist noch kein Beweis für grobes Fehlverhalten. Dennoch muss es an einem Ort wie dem Parlament, an dem es unter anderem in diversen Unterausschüssen Zugang zu teils hochsensiblen Informationen gibt, möglich sein, genauer hinzuschauen, wer sich dort restriktionsfrei bewegt. Und zwar bei allen Parteien. Das hat nichts mit Gesinnungsverboten zu tun, sondern mit Sicherheit. Dass die FPÖ eine Behinderung ihrer Arbeit befürchtet, ist wenig nachvollziehbar. Die DSN hat wohl kaum die personelle Ausstattung dafür, alle Pamis zu beobachten, nur um Parteien zu schikanieren. Das geschieht bei entsprechenden Anhaltspunkten. Drum prüfe, wer das Parlament betritt.
Kleine Zeitung. Christina Traar. 17. Mai 2026.


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