Eben erst mußte wieder einmal erzählt werden, wie leicht es Identitarians gemacht wird, etwas zurückzuweisen, etwas zu entkräften, das ist gerade eine halbe Woche her, und schon muß von der Identitarians nächsten Leichtmachung erzählt werden.
Thomas Mayer von der Tageszeitung des österreichischen Qualitätsjournalismus tappt in die Falle, die, das darf vermutet werden, nicht einmal aufgestellt wurde, die Landeshauptmann-Stellvertreterin hat wohl einfach einen ihr gesinnungsgemäß geläufigen Begriff auf ein Plakat schreiben lassen, und schon …
Ja, und schon kann beispielsweise „Report24“, und schon kann sogar dieses Medium, dessen Herausgeber und Chefredakteur Florian Machl, es entkräften, was Thomas Mayer zu „Sonderbehandlung“ …
Der Duden führt neben der historischen Bedeutung ausdrücklich eine zweite an: „besondere [jemanden bevorzugende] Behandlung“. Genau darum geht es auf dem FPÖ-Plakat. Noch deutlicher wird die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie beschreibt die Verwendung des Wortes durch Gestapo, SS und Einsatzgruppen, hält für die Gegenwart aber fest: „Im allgemeinen Sprachgebrauch spielt die NS-Bedeutungsfacette keine Rolle“, der Begriff werde „völlig unproblematisch“ für eine besondere oder bevorzugende Behandlung verwendet.
Report24. 28. August 2026.
Und sogar für „Exxpress“ ist es wohl ebenfalls eine rechte Freude, sich einzureihen, in die leichtgemachte Widerlegung …
Im unproblematischen Sinn hat es Thomas Mayer selbst schon verwendet, beispielsweise am 28. Februar 2015 auf der Konzernplattform X:
@woltron2 gibt keine rückfahrkarte, warum sollten die 27 anderen (z.T. armen) EUstaaten solche sonderbehandlung akzeptieren?@RablPeter
Menschgemäß ist es zu verstehen, daß Thomas Mayer bei dem Wort „Sonderbehandlung“ gleich an die madigen zwölf Jahre des deutschen reiches denkt;
es kommt ja immer darauf an, wer mit welchem Gesinnungsuntergrund welches Wort verwendet.
Es ist wohl nicht von ungefähr, daß in der massenmörderischen und massenverbrecherischen nationalsozialistischen Diktatur gerade „Sonderbehandlung“ diese verbrechensverschleiernde Verwendung fand, hat doch bereits im Winter 1917 Kriegsminister von Stein mit seiner Erklärung, das hier noch einmal zu zitieren ist, ein Wort zur gesinnungsgemäßen Umdeutung und zum gesinnungsgemäßen Mißbrauch offeriert:
„Der Herr Kriegsminister von Stein hat mit Bestimmtheit erklärt, daß alle begründeten Beschwerden über Sonderbehandlung von Juden auf Eingehendste geprüft werden und daß gegebenenfalls Abhilfe geschaffen wird.“
wie dieser bereits im Kapitel „Von der Sonderbehandlung zu Sonderbehandlung“ zitiert wurde, und es wird nicht überraschen, daß der Anlaß, mit „Sonderbehandlung“ sich zu beschäftigen, schon einmal die Aufregung um einen Parteikameraden der Landeshauptmann-Stellvertreterin …


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