Warum es ein Verbotsgesetz in Österreich bedarf, das weiß die FPÖ recht genau

Also deshalb braucht es überhaupt ein Verbotsgesetz in Österreich, wird an diesem 29. August 2026 auf der Konzernplattform X erklärt:

Das ist eine Erklärung, die sich einreiht, in all die bisher erfolgten Ausführungen zum Verbotsgesetz …

Und sein nationalrätlicher Kamerad weiß, wird von ihm desselben Tages auf derselben Konzernplattform verbreitet, um wen sich der „Staatsschutz“ zu „kümmern“ habe

Denn schließlich ist seine Partei doch mehr noch als bloßer Staatsschutz,

nämlich „Verfassungsschutz“ — wie es ihr Oberster in der Hofburg einbekannte …

Das alles ist doch nachvollziehbar, wer sonst könnte es recht besser um Verfassung, Schutz, Verbotsgesetz wissen als die Mannen und Frauen dieser Partei, hat doch erst am 20. Juni 2026 ihr Oberster in der Hofburg bekannt: „Liebe Freunde, wir Freiheitliche, wir sind daher der wahre österreichische Verfassungsschutz.“

Ihr Oberster dürfte, da er noch „rechtsextrem“ schreibt, nicht auf den neuesten Stand gebracht worden sein, denn nach dem fundiert wissenschaftlichen Vorschlag, bereits am 28. Jänner 2026 in einer hafeneckerischen Pressekonferenz von einem auf dem Wege zum gesinnungsgemäßen Lieblingswissenschafter vorgebracht, wäre um der Offenheit, der Durchlässigkeit willen notwendig, eine: „Neudefinition dieses Begriffs, und dann müssen wir das auch transparent machen, daß wir den Begriff Rechtsextrem dann so als Art Heimatliebe oder ähnliches verstehen, ja, und damit wird er leer, dann können wir gleich Heimatliebe sagen.“

Und dann, „Heimatliebe“ als „wahrer Verfassungsschutz“, mit diesem Personal was für eine Aussicht, was für eine Zukunft für Österreich …