Wobei menschgemäß zu hoffen , nein, zu fordern ist, nicht nur vorerst, sondern endgültig, und nicht allein in diesem Staat, sondern in der gesamten Europäischen Union … Um eine solche Schlagzeile u.a.m. auch in österreichischen Medien über die österreichische Bundesregierung ehestbald zu lesen, muß etwas dafür getan werden, sich zum Beispiel ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde aktiv am Schreiben einer derartigen Schlagzeile zu beteiligen … Nach wie vor können Vollmachten zur Einbringung der Verfassungsbeschwerde bis zum 18. Mai 2012 geschickt werden. Informationen und Vollmachtsformular auf Verfassungsklage.
Um andere Gesetze in Österreich ist es inzwischen sehr still geworden -, das Vergessen, die Gewöhnung, das Abfinden mit dem Nichtänderbaren dürften … Aber es sind keine Gesetze, die vergessen werden dürfen, die Gewöhnung an derartige Gesetz darf es nicht geben, und, auch nicht das Abfinden mit derartigen Gesetzen …
Denn jedes Gesetz ist wieder änderbar …
Es ist zu erinnern, immer wieder zu erinnern, an die SPG-Novelle, an das Terrorismuspräventionsgesetz, an das Datenaustauschgesetz …
Mehr noch als zu erinnern, ist die Rücknahme von derartigen Gesetzen breitest zu fordern …