Dr. Martin Graf sieht sich also im Fall der Gertrud-Meschar-Stiftung entlastet, gar reingewaschen, ist aktuell den Medien zu entnehmen … Was aber tatsächlich gesehen werden muß, ist, daß ein politischer Verantwortungsträger, der ständig damit beschäftigt ist, sich wegen seiner Handlungen, die nichts mit seiner eigentlichen Arbeit als politischer Verantwortungsträger zu haben, erklären zu müssen, das Budget belastet, Steuergeld verschwendet, den Auftrag der Wähler und Wählerinnen nicht nachkommen und schon gar nicht erfüllen kann …
Dr. Martin Graf ist ein guter Beispielgeber (das heißt, zutreffender, ein schlechter Beispielgeber) für politische Verantwortliche, deren Rücktritte mehr als gerechtfertigt sind, wenn sie ihre durch Steuergeld finanzierte Arbeitszeit und ihre durch Steuergeld finanzierten und ihnen mannigfach zur Verfügung gestellten Ressourcen ständig in eigener Sache einsetzen müssen, also für Angelegenheiten, die absolut nichts mit ihrer politischen Arbeit zu tun haben … Es muß somit für politisch Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen endlich Standard werden, daß sie zurückzutreten haben, wenn sie die durch Steuergeld finanzierte politische Arbeit dafür mißbrauchen, sich aufgrund ihrer privaten und nicht koscheren Handlungen verteidigen zu müssen, um sich ihre aus Steuergeld gespeisten lukrativen politischen Ämter zu erhalten …
Für Rücktritte von politischen Verantwortlichen sind also nicht nur moralische und politische Gründe heranzuziehen, oder, wie im aktuellen Fall von Uwe Scheuch, strafrechtliche Verurteilungen, sondern vor allem die Frage, kann eine politische Verantwortungsträgerin ihren Arbeitsauftrag, der ihr von Wählerinnen und Wählern erteilt wird, je erfüllen, kann der politische Verantwortungsträger je seine Arbeitszeit und die ihm dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen zu einhundert Prozent für seine eigentliche Arbeit, für die er gewählt wurde, einsetzen …
Gerade Dr. Martin Graf ist ein guter Beispielgeber für einen schlechten politischen Verantwortlichen, weil er seit seiner Wahl zum III. Präsidenten NR, für die christschwarze Abgeordnete hauptverantwortlich sind, seit dem 28. Oktober 2008 wohl wie kaum ein anderer politischer Verantwortungsträger damit beschäftigt war, sich sein Amt zu erhalten, statt im Amt zu arbeiten, wodurch er auch seine Gleichgültigkeit gegen freiheitliche Wähler und Wählerinnen beweist, die Freiheitlichen nicht dafür ihre Stimmen geben, für sich selbst zu arbeiten, sondern dafür, daß auch Freiheitliche für sie arbeiten, und allein für die Erfüllung des politischen Auftrages ist der Einsatz von Steuergeld gerechtfertigt … Es wird darüber keine Aufzeichnungen geben, aber gerade bei Dr. Martin Graf wäre es äußerst interessant zu erfahren, wie viel von seiner Steuergeld finanzierten Arbeitszeit und von den durch Steuergeld finanzierten Ressourcen hat er in den bald vier Jahren als III. Präsident NR aufgewendet, um seinen Auftrag der Wählerinnen und Wähler allgemein und um seinen Auftrag durch freiheitliche Wähler und Wählerinnen im besonderen nachzukommen und zu erfüllen, und wie viel von seiner Arbeitszeit und von den Ressourcen hat er in ebendieser Zeit wegen politferner Privatfälle dafür aufwenden müssen, um sich im Amt zu halten … Wird beispielsweise seine Privatgeschichte Gertrud-Meschar-Stiftung als aktuellste herangezogen, die vor allem im Juni 2012 für Wochen Hauptaufregung war, darf ohne Übertreibung geschrieben werden, daß Dr. Martin Graf mehr oder weniger den ganzen Juni mit Privaten beschäftigt war, somit seine eigentliche Arbeit gegen null Prozent … Es ist nicht anzunehmen, daß er seine Juni-Schlafenszeit dafür verwendete, um aus dieser privaten Bredouille wieder herauszukommen, darüber hinaus gab er seine öffentlichen Verteidigungsauftritte nicht weit nach Mitternacht, also in seiner Freizeit, sondern während des Tages, während seiner durch Steuergeld finanzierten Arbeitszeit. Aber nicht nur seine durch Steuergeld finanzierte Arbeitszeit wurde für Privates mißbraucht, auch die durch Steuergeld finanzierte Arbeitszeit seiner Mitarbeiter …
Dr. Martin Graf ist nur ein Beispielgeber für gerechtfertigte Rücktritte, sobald durch Steuergeld finanzierte Arbeitszeit und durch Steuergeld finanzierte Ressourcen für Privates mißbraucht werden, statt die eigentliche Arbeit, für die politische Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen gewählt werden, zu einhundert Prozent zu erledigen, und nicht nur zu einem weit geringeren Prozentsatz …
Dr. Martin Graf ist auch deshalb ein guter Beispielgeber im Schlechten für aus den oben beschriebenen Gründen gerechtfertigte Rücktritte, weil auch in diesen letzten Monaten bis zur nächsten Nationalratswahl von ihm keine andere Arbeit zu erwarten sein wird können, als die für sich selbst, wird zum Beispiel an die Ermittlungen der Staaatsanwaltschaft gegen ihn wegen Seibersdorf …
PS Dazu passsend darf wieder einmal ein Zwischenstand der Langzeitumfrage zu Rücktritten bekanntgegeben werden. Wie auf der Urlaubskarte aus der Wahlurne an die Abgeordneten, die an jene gerichtet ist, die Dr. Martin Graf zu ihrem III. Präsidenten NR wählten, zu lesen ist, gibt es nach wie vor eine absolute Mehrheit für Rücktritte … Weiterhin sind Sie herzlich eingeladen, sich an dieser Langzeitumfrage zu beteiligen.
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