Es gibt von Lord Acton den Spruch, wonach Macht korrumpiere und absolute Macht absolut korrumpiere.
Zu seiner Zeit und außerhalb von Österreich war dieser Spruch wohl zutreffend. Für Österreich mit Blick auf das Wort Macht ein unpassender Spruch. Es wäre nur eine Angabe; soher paßte er doch zu Österreich: wirklichkeitsblind angeberisch, sich maßlos überschätzend …
Und auf den österreichischen Bundespräsidenten gemünzt ein gänzlich falscher Spruch.
Wenn der Spruch aber ein wenig abgeändert wird, dann paßt er auf den österreichischen Bundespräsidenten, und besonders auf den jetzigen:
Ein Amt im Staat korrumpiert Werte, und das höchste Amt im Staat korrumpiert Werte absolut.
Selbstverständlich hat Alexander Van der Bellen nicht gesagt, wenn er nicht gerade Bundespräsident wäre, würde er auch gegen Blauschwarz protestieren. Tatsächlich sagte er, wenn er nicht gerade Bundespräsident wäre, er würde das auch unterschreiben, also das „Volksbegehen Don’t Smoke“.
Es ist kein Widerspruch, wenn im vorangegangenen Kapitel davon gesprochen wird, das ist kein Entwicklungsroman,
2000-2018 ff. von Re-
gierungsunfähigkeit bis Re-
gierungsunfähigkeit von Re-
gierungsunwürdigkeit bis Re-
gierungsunwürdigkeit der FPÖ
und nun gesagt wird, es gibt aber eine Figur in diesem, die eine Entwicklung durchgemacht hat. Auch in einem Spitzenland der Entwicklungslosigkeit kann der einzelne sich dennoch entwickeln. Die Entwicklung von Alexander Van der Bellen aber ist eine,
Alexander Van der Bellen, Bundespräsident – Mutig alten Zeiten entgegen
die in späterer Zeit in Geschichtsbüchern nicht auf der Haben-Seite verbucht werden wird, und vielleicht wird er, wenn er dereinst Bilanz zieht, das selbst schon nicht tun.
Jetzt einmal aber macht Alexander Van der Bellen alles, damit seine Haben-Seite einst vollkommen leer ..
„Van der Bellen betonte, dass er die vor Jahren in einem Vortrag geäußerte Kritik Hauers am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht teile. „Das betrifft insbesondere die polemische Wortwahl“, so Van der Bellen. Allerdings sei Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor zulässig: „Ich gehe davon aus, dass Prof. Hauer zukünftig als Verfassungsrichter sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird.“
Selbstverständlich wird Andreas Hauer „sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen“ – im Sinne seiner schlagenden Gesinnung. Wie wäre etwas das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Ehe ausgefallen, mit einem Andreas Hauer?
„Verantwortungsvoll“ hätte Andreas Hauer auf die Frage von Norbert Nemeth
Das Finale eines Leersprechwettbewerbes kann Alexander Van der Bellen, diese Wette kann bedenkenlos abgeschlossen werden. neben Sebastian Kurz leicht erreichen. Wer allerdings als Sieger daraus hervorginge, darauf will nicht gewettet werden. Die Verlierer und Verliererinnen allerdings stehen schon fest, es sind die Menschen ohne hohe und höchste Ämter in diesem Land.
Es gibt mehr, das gegen Andreas Hauer spricht, als seine vor Jahren getätigte Aussage, die nun Alexander Van der Bellen für sich zurechtbiegt. Als Vorreiter in der Verteidigung von, kurz gesagt, Schaften jedweder Formation. Wäre Andreas Hauer vor Jahren, als Alexander Van der Bellen im Parlament war, als Verfassungsrichter zur Disposition gestanden, wie hätte er, als Abgeordneter der Opposition, das wohl heftig kritisiert.
Nun aber …
Ein Amt im Staat korrumpiert Werte, höchste Ämter im Staat korrumpieren Werte absolut.
Für den derzeitigen Amtsinhaber ist es ja kein Problem, wenn die Schaften in der Hofburg zum Säbeltanze … und überhaupt die FPÖ, da mahne er, der Bundespräsident, zur Vorsicht, als „rechte Partei“ …
Alexander Van der Bellen – Einübung in die Entcourage respektive Postcourage
Ämter im Staat korrumpieren Werte, höchste Ämter im Staat korrumpieren Werte absolut.
Wie recht schön hat Andreas Hauer vor einem Jahr in der Hofburg gesprochen, im Winter ’17. Und wer kann darüber am schönrechtesten berichten? Gesinnungsgemäß die Website der gerade erst vom Höchstamtsinhaber montagsgemachten identitären Regierungspartei:
Wir sind ein Teil der Bevölkerungsgruppe, die den Staat und die Gesellschaft trägt, mit der man einen Wohlfahrtsstaat aufbauen und finanzieren kann – mit Leuten, die gehässig Schaufenster einschlagen und Polizeifahrzeuge demolieren, geht das nicht. Das sollte jedem einleuchten, und wer das erkennt, muss sich entscheiden, wo er stehen will: Auf der Seite der bürgerlichen Ordnung oder auf der Seite der Anarchie.
Unser Ball ist ja nur ein Symbol, gegen das angekämpft wird. Gemeint ist aber in Wahrheit Österreich, der Staat, die freiheitliche Gesellschaftsordnung und das Privateigentum insgesamt. Wenn wir also auf diesen Ball beharren, so tun wir das nicht nur für uns, sondern für die gesamte Gesellschaft.
Und das ist wohl der letzte schlagende Beweis, daß er, weil er gerade Bundespräsident ist, einen solchen Schlagschaftenmann verteidigen muß, ihn zum Richter machen muß, denn, wer als Österreich mit dem Säbel tanzt, ist in Österreich in jedes Amt zu berufen.
Es gibt noch einen Mann, der Andreas Hauer verteidigt, in Worten, von denen nicht gesagt werden könnte, würden diese ohne Namensnennung zitiert werden:
„Diese Kritik muss zulässig sein, abgesehen davon, dass ich sie inhaltlich sogar unterstütze.“
„Allerdings sei Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor zulässig[.]“
Wer spricht so, von zulässiger Kritik, nennt sich einmal Bundespräsident und einmal NR.
Gewiß ist in Österreich nur der Ort. Die Hofburg. In der beide Männer ihre Auftritte … einer davon mit einem einen recht besonderen Gesinnungwillen zur Umdeutung der Geschichte und gesinnungsüberzeugt von der Wehrmacht pos…
Noch eine Variante dieses Spruches von Lord Acton ist in Österreich, in der gerade Alexander Van der Bellen Bundespräsident ist, zutreffend und recht passend:
Wer Werte korrumpiert, ist in Österreich für jedes Amt recht geeignet, und wer Werte absolut korrumpiert, ist in Österreich für das höchste Amt absolut am rechtesten.
NS Was es noch zu Andreas Hauer sagen gibt, das hat erst am 19. Februar 2018 wieder ein Mann kurz zusammengefaßt, den Alexander Van der Bellen, wäre er nicht gerade Bundespräsident, wohl ausgiebig zitiert würde:
Liebe Freundinnen und Freunde, bitte teilt wieder meinen neuesten Beitrag!
FPÖ und ÖVP planen mit der Bestellung von Prof. Andreas Hauer als Mitglied des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes einen Anschlag auf unsere demokratischen Freiheitsrechte. Der Leiter des Instituts für Verwaltungsrecht an der Johannes-Kepler-Universität in Linz und Mitglied des deutschnationalen schlagenden „Corps Alemannia Wien zu Linz“ hat in einem Internet-Beitrag deutlich gemacht, wie er sich die Judikatur von Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit vorstellt:
Der Anmelder habe „gesetzwidrigen Äußerungen und Handlungen sofort entgegenzutreten“, wenn das nicht möglich ist „die Versammlung sofort aufzulösen“ und dafür zu sorgen, dass „keine Straftaten entstehen“. Könne er das nicht, hafte er für alle „daraus entstehenden Schäden“. Geschädigte könnten diesen Anspruch auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen, Staat und Sozialversicherungsträger seien dazu sogar verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen habe einen „erzieherischen Zweck“ gegenüber Veranstaltern von „Hass-Versammlungen“.
Formaljuristisch hat Hauer Recht. So steht das tatsächlich im Versammlungsgesetz. Dieses stammt allerdings aus dem Jahr 1867. Damals nahmen an „Versammlungen“ in der Regel zwischen 20 und 100 Menschen teil.
Sogar an den Protesten gegen das Schattendorfer „Schandurteil“ (deutsch-österreichische „Frontkämpfer“ hatten auf eine Versammlung der Sozialdemokraten geschossen, zwei Menschen getötet, fünf verletzt und waren freigesprochen worden), der 1927 zum Brand des Justizpalastes führte, hatten nur 500 empörte Sozialdemokraten teilgenommen.
Seit 1867 hat sich die Welt verändert. Im Zeitalter elektronischer Vernetzung, die es ermöglicht Zig-Tausende binnen kürzester Zeit für die Inanspruchnahme eines demokratischen Grundrechtes zu mobilisieren, ist es nicht anwendbar. Schon das Lichtermeer der 300.000 gegen Fremdenfeindlichkeit, zu dessen Organisatoren ich mich zählen durfte, sollte das klar gemacht haben. Wie kann der Anmelder einer Demonstration Gesetzwidrigkeiten „sofort entgegentreten“, die „Versammlung auflösen“ oder dafür sorgen, dass „keine Straftaten entstehen“, wenn Demonstranten die halbe Innenstadt füllen?
In einem gefestigten Rechtsstaat müssen veraltete Gesetzestexte kein Problem darstellen, weil Richter ausreichend Interpretations-Spielraum haben. Bisher hat eine besonnene Justiz diesen Spielraum sinnvoll genützt und dafür gesorgt, das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit nicht zu beschädigen. Höchstrichter wie Professor Hauer drohen diese Rechtsprechung mit Vernunft und Augenmaß zu beenden. Wenn Hauer sich mit seiner Interpretation durchsetzte, wäre die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit de facto abgeschafft, weil jedem Anmelder ein wirtschaftliches Existenzrisiko aufgebürdet würde.
Verräterisch ist auch Hauers Wortwahl: Ausdrücke wie „Straßenterror“ „Hassversammlungen“, „Krawallveranstalter“ für Menschen zu verwenden, die gegen einen Ball demonstrieren, der von rechtsextremem Mitgliedern deutschnationaler schlagender Verbindungen organisiert wird und zu dessen Gästen regelmäßig bekennende Antisemiten, Rassisten, Neonazis und Holocaust-Leugner zählen, zeigt jedenfalls, wo er nicht nur juristisch sondern auch politisch steht. Dass Österreich sich in seiner Bundesverfassung dazu verpflichtet hat, „alle Spuren des Nationalsozialismus aus Gesellschaft und Politik zu tilgen“ und „jede großdeutsche Propaganda“ zu verhindern, dass damit Antifaschismus eindeutiger Verfassungsauftrag ist, kann einem Rechtsprofessor nicht entgangen sein.
Ein Mann als Höchstrichter, der das Demonstrationsrecht abzuschaffen versucht, indem er Anmeldern mit der Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz droht und engagierte Demokraten, die Österreichs antifaschistische Bundesverfassung verteidigen, als „Krawallveranstalter“ beschimpft, würde dem Vertrauen in Österreichs Justiz schwersten Schaden zufügen.
Da ist zivilgesellschaftlicher Widerstand angesagt. Postet, schreibt Leserbriefe, schreibt Mails an ÖVP-Politiker und bittet sie, diesen Anschlag auf das österreichische Rechtssystem zu verhindern. Und bitte: Verbreitet diesen Beitrag.
Hans-Henning Scharsach, 19. Februar 2018
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