Speaking stars of acts

Wieder einmal präsentiert sich eine sogenannte Kurz-Regierung äußerst professionell, in dieser Woche mit dem sogenannten Anti-Terror-Paket, das eingehen, irgendwohin eingehen wird, aber nicht in die Geschichte, oder doch in die Geschichte, in das dunkle Kapitel im dritten Testament der barbarischen Zivilisation

Es könnte viel gegen dieses Anti-Terror-Paket, das in diesem November ´20 von den speaking stars of acts der derzeitigen österreichischen Bundesregierung öffentlich ausgepackt wurde, gesagt werden, und es wird gegen dieses kurz mit Poller-Paket zutreffender beschriebene Paket bereits von sehr vielen Seiten entscheidende und wesentliche Einwände vorgebracht, und viele weitere wesentliche und grundlegende Einwände werden noch von vielen Weiteren vorgebracht werden.

Soher darf es hier auf den Hinweis beschränkt bleiben, wie sehr professionell dieses Poller-Paket von den speaking stars of acts, das mit Die mit Gesetzen Theaterspielenden sehr frei übersetzt werden könnte, ist. Wer Gedichte schreibt, wird mit dem Wort Poller glücklich sein, wie leicht zu dem ein reimendes Wort zu finden ist, ganz ohne Nachschlagen in einem Reimelexikon.

Sie nehmen ein Gesetz als Grundlage

Lebenslanger Maßnahmenvollzug für Terroristen, zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten für ‚Gefährder‘, Fußfesseln für entlassene Islamisten und die Kriminalisierung des politischen Islam. All das gehört zu einem neuen Antiterrorpaket, das Österreichs Regierung am Mittwoch in Schlagworten vorstellte. Alles soll bis Dezember verfassungskonform formuliert werden, versicherte Justizministerin Alma Zadić von den Grünen.

Viele vom Verfassungsschutz als Gefährder eingestufte Personen seien tickende Zeitbomben, sagte Kurz: „Für diejenigen, die jetzt kürzlich entlassen sind und in Freiheit sind, wird es eine elektronische Überwachung geben, also eine Fußfessel oder ein Armband. Das ist ein starker Eingriff aber aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt, um das Bedrohungsrisiko für unsere Bevölkerung zu minimieren.“

für ein weiteres sehr professionelles, aber seit einer Ewigkeit und drei Gottesdiensten habendes Gesetz, für das Österreich bereits zweimal verurteilt wurde, für ein weiteres sehr professionelles Gesetz, für das seit Jahr und Tag dringende Reformnotwendigkeit besteht, in dessen Zusammenhang auch allenthalben von einem „toten Recht“ geschrieben wird …

Im Abschlussbericht der Reformarbeitsgruppe zum Maßnahmenvollzug vom 1. Jänner 2015, damals war für die ÖVP nicht Alma Z., sondern Wolfgang Brandstetter Justizminister, kann u.v.a.m. über die Reformbedürftigkeit dieses Gesetzes gelesen werden:

„Adaptation des § 21 StGB auf Jugendliche. Es soll unzulässig sein, dass Jugendliche eine bis zu lebenslange Einweisung erfahren können. Die Entwicklung von geeigneten Alternativen bedarf einer eingehenden wissenschaftlichen Analyse der bisherigen Unterbringung von Jugendlichen und einer intensiven konzeptiven Arbeit unter Einbeziehung von Experten aus den Bereichen […]“

Es ist wohl müßig darauf hinzuweisen, welche Altersgruppe von diesem sehr professionell öffentlich aufgeführten Gesetz, das zum Vorbild ein zweimalig verurteiltes und seiner Reparatur harrendes Gesetz hat, betroffen sein wird.

Es sind vor allem junge Erwachsene. Es sind Jugendliche.

Nach Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Inneres, wie gelesen werden kann, seien zwei Drittel der „Foreign Fighters“ aus Österreich unter 18 bis 25 Jahre. Exemplarisch steht aktuell für die Zielgruppe für das Gesetz auf der Grundlage eines zu reparierendes Gesetzes der in der ersten November-Woche ´20 erschossene Mörder, mit seinen zwanzig Jahren, dessen glaubensgeleiteter Irrweg begann, als er keine oder gerade einmal 18 Jahre …