Nun hat also das Innenministerium in Österreich etwas gefunden, um gegen Rudolf Fußi eine Anzeige …
Und zwar einen Tweet von Rudolf Fußi, der sich selbst „Rudi“ ruft und sich „Rudi“ rufen läßt, vom 13. Februar 2021.
„Terroristen aufhalten. Kann Nehammer nicht.
BVT in Ordnung bringen. Kann Nehammer nicht.
Menschlichkeit bei Abschiebungen. Kann Nehammer nicht.
Neonazis aufhalten. Kann Nehammer nicht.
Maskenpflicht und Abstand durchsetzen. Kann Nehammer nicht.
Kurz treu dienen. Kann er.“
„Derartiges Verhalten sei genauso gefährlich für unser demokratisches Zusammenleben, wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, ergänzte Nehammer.“
Ist auf der Website des österreichischen Innenministeriums zu lesen. Daß das Innenministerium eine Aussage eines einzelnen Bürgers, ob diese straf- oder verwaltungsrechtliche Relevanz habe, derart auf ihrer Website hervorhebt, läßt tief blicken, was für das österreichische Innenministerium Bedeutung hat, auf ihrer Website eigens zu veröffentlichen, mit Aussagen des Innenministers zu dieser Aussage gar auch noch. Auch das läßt tief blicken, was für den derzeitigen Innenminister Priorität hat.

Aber. Dieser Tweet von Rudolf Fußi vom 13. Februar 2021, was „Nehammer kann …“, ist nicht Grundlage dafür, daß nun das „Innenministerium rechtliche Schritte gegen Rudolf Fußi [prüft]“. Sondern Grundlage dafür ist ein weiterer Tweet von Rudolf Fußi, ebenfalls von ihm abgesetzt am 13. Februar 2021. Und das ist menschgemäß verständlich. Den Tweet „Nehammer kann nicht“ vom 13. Februar 2021 zur Prüfung heranzuziehen, hätte zur Folge haben müssen, daß das Innenministerium den Beweis zu erbringen hätte, „Nehammer kann“, damit eine Anzeige überhaupt eine Rechtfertigung erfahren könnte, eine Prüfung, vor der das Innenministerium verständlicherweise zurückschrecken muß, eine Prüfung, die der Innenminister seinem Ministerium und sich selbst nicht zumuten kann.

Deshalb wurde ein Tweet von Rudolf Fußi ebenfalls vom 13. Februar 2021 zum türkisen Glücke gefunden für eine Einleitung einer Prüfung von rechtlichen Schritten gegen Rudolf Fußi. Das Innenministerium und der Innenminister müssen Rudolf Fußi unendlich dankbar sein, daß er ihnen eine solche Aussage am selben Tag lieferte. Es ist eine Aussage der größten Primitivität, die gedacht werden kann. Oder, so kann es auch einfach wie kurz gesagt werden, es ist eine Aussage, die die österreichische Normalität, die den österreichischen Alltag auf das Kenntlichste wiedergibt. Eine Aussage, die hier nicht zitiert werden will.
PS Hat Rudolf Fußi noch seine eigene Fernsehsendung? Inbegriff des österreichischen Qualitätspulsschlages. Ob er diese noch hat, oder, ob er diese nicht mehr hat, ist aber nicht von Belang. Denn. Zu viel gehorcht in Österreich diesem Pulsschlag der österreichischen Normalität, auch in weiteren Medienanstalten, wie am 18. Februar 2021 die einem Bullenwasserabfüller gehörende Anstalt ein weiteres Mal auf das Kenntlichste …
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