„Breite Volksbewegung erklärt aufgrund Volksbegehren Mariä Empfängnis zum Feiertag“

Willkommen. Heute ist ein Festtag der katholischen Kirche. Erst im 15. Jahrhundert festgelegt als Hohefest, als Tag der Empfängnis der allerheiligsten Gottesmutter durch Anna, und dann später genannt Marä Empfängnis, erst im Jahr 1708. Auch in Österreich gab es immer diesen Festtag. Über die Nazi-Zeit wurde er verboten. Und es war dann ein Volksbegehren, das ihn wieder auf den Festtagsplan setzte. Ein Festtag, ein Feiertag mit einer besonderen Einkaufserlaubnis.

Das sagt am 8. Dezember 2022 kein Pfarrer von einer Domkanzel herab.

Das ist keine Einleitung einer Sendung, ausgestrahlt am 8. Dezember 2022, von einer Rundfunkanstalt, die sich zum Beispiel Radio Maria nennt.

Das ist am 8. Dezember 2022 verbreitet von dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreich, von Österreich 1, um 8.05 Uhr, Pasticcio, gestaltet von und mit Irene Suchy.

Sie sagt, es sei ein Volksbegehren gewesen, das diesen Feiertag wieder auf den Festtagsplan gesetzt hätte, als wäre sie eine Angestellte der katholischen Kirche, als wäre sie von der Priesterbruderschaft St. Pius X angestellt, in der Abteilung Propaganda, sie sagt am 8. Dezember 2022 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs, es sei ein Volksbegehren gewesen, als es noch kein Volksbegehren in Österreich also gab, sagt sie dennoch weiter, wie die katholische Kirche, wie die Priesterbruderschaft St. Pius X, und das am 8. Dezember 2022 im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk Österreichs, es sei ein Volksbegehren

Für sie, Irene Suchy, gibt es also das Volksbegehren, das es zu dieser Zeit nicht gab, dafür gibt es für sie, Irene Suchy nicht den Mann, der an der Empfängnis der allerheiligsten Gottesmutter beteiligt war, den Mann aber gab es, er hieß Joachim, und es wird nicht mehr zu erfahren sein, ob Joachim und Anna einfach nur Geschlechtsverkehr haben wollten, aus reiner Freude am Geschlechtsverkehr, oder ob sie ein Kind zeugen wollten, beseelt vom Wunsche waren, ein Kind zu bekommen, vielleicht wußten sie bloß nicht über Verhütung Bescheid, waren sie, einfach wie kurz gesagt, unaufgeklärt …

„Jenseits von Eden“, auch am 8. Dezember 2022, um 7.05 Uhr, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs, Österreich 1, gestaltet von Doris Appel und Karoline Thaler:

Österreichs hat der Feiertag am 8. Dezember – genau neun Monate vor dem Fest „Mariä Geburt“ am 8. September – eine besondere Bedeutung. 1647 ließ Kaiser Ferdinand III. zum Dank für die Errettung Wiens aus den Gefahren des 30-jährigen Kriegs die Mariensäule auf dem Wiener Platz „Am Hof“ errichten und führte den Marien-Feiertag ein. Das NS-Regime hob den Feiertag auf. 1955 wurde der 8. Dezember aufgrund einer breiten Volksbewegung wieder zum Feiertag erklärt.

Eine „breite Volksbewegung“ hat also, so wird es am 8. Dezember 2022 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs verbreitet, den „8. Dezember wieder zum Feiertag erklärt“ — Eine „breite Volksbewegung“ war es also, es reicht, darf vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs erfahren werden, schon eine „breite Volksbewegung“ in Österreich, um irgend etwas zu irgendwas zu erklären, zu einem Gesetze zu erheben, was eine „breite Volksbewegung erklärt“, und wahrlich, das ist dann, so wie alle tatsächlichen Volksbegehren in Österreich, die von hunderttausenden Menschen, ja sogar von mehr als einer Million Menschen unterschrieben wurden, in Österreich Gesetz

Was eine „breite Volksbewegung erklärt“, ward also augenblicklich Gesetz, und im österreichischen Parlament mußte am 18. November 1955 kein Gesetz mehr beschlossen werden, dem österreichen Parlament war nur eines noch zu tun überlassen, ihm von der „breiten Volksbewegung“ aufgetragen, am 7. Dezember 1955 der „breiten Volksbewegung“ Erklärung, das ihm Gesetz, schriftlich niederzulegen …

Ob es 1934 auch so war, daß eine „breite Volksbewegung“ nicht nur den Tag der gewollten oder der ungewollten Zeugung eines Kindes zum Feiertage erklärte,

sondern auch das Konkordat mit dem heiligen Stuhl

und dem Staate Österreich die bloße Kundmachung der Inkrafttretung am 5. Mai 1934

Konkordat (Heiliger Stuhl) Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 2/1934 Typ Vertrag – Heiliger Stuhl  §/Artikel/Anlage Art. 9 Inkrafttretensdatum 01.05.1934 Außerkrafttretensdatum Index 79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften Text Artikel IX. Die Republik Österreich anerkennt die von der Kirche festgesetzten Feiertage, diese sind: alle Sonntage; Neujahrstag; Epiphanie (6. Jänner); Himmelfahrtstag; Fronleichnam; Fest der heiligen Apostel Peter und Paul (29. Juni); Mariä Himmelfahrt (15. August); Allerheiligen (1. November); Tag der unbefleckten Empfängnis 8. Dezember); Weihnachtstag (25. Dezember). Zuletzt aktualisiert am 26.05.2020

… wobei allerdings, wie am 7. Dezember 2022 auf der Website des Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich zu lesen ist, kein Außerkrafttretensdatum festgehalten ist —

Kann es sein, daß die „breite Volksbewegung“ einen Tag zum Feiertag erklärte, der als Feiertag nie außer Kraft gesetzt wurde?

Was für ein Feiertag, mit einer „besonderen Einkaufserlaubnis“, ein Tag der Erlaubnis, wie muß der allerheiligsten Gottesmutter gedankt werden, daß sie eine breite Volksbewegung gebar, dieser ein Volksbegehren empfangen ließ, ihre Zeugungsminute zum Verschnaufen vom Gehorchen