Staatsanwaltschaft Klagenfurt erklärt

Am 3. Jänner 2024 wurde von ORF Kärnten berichtet, daß die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt habe, mit folgender Erklärung:

Beide Elemente auf diesem Gedenkstein, sowohl der Satz als auch die Rune, seien eindeutig dem Nationalsozialismus zuzuordnen, sagt Peter Gstettner vom Gedenkbeirat der Stadt Klagenfurt. Der Satz soll sogar einer Rede Adolf Hitlers aus dem Jahr 1933 entnommen worden sein. Nach Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen, dass diese Art der Grabsteingestaltung nicht verboten sei. Der Satz stamme aus einer noch viel älteren Schrift, und auch die verwendete Rune gehe auf die Germanen zurück, daher seien die Ermittlungen eingestellt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Von der Staatsanwaltschaft wurde also zur Verharmlosung etwas germanisiert, das nationalsozialistisch …

Das „Deutsche Patent- und Markenamt“ weiß darüber zu berichten, wie auf seiner Website am 6. Jänner 2024 zu lesen ist:

In Wirklichkeit stammt diese Konnotation aber aus der NS-Zeit: Damals wurde die historische Elhaz- oder Algiz-Rune (ᛉ) als „Lebens-Rune“ uminterpretiert. In umgedrehter bzw. gestürzter Form (ᛦ) galt sie dann im Nationalsozialismus als „Todes-Rune“; beide Varianten wurden u.a. auf Grabsteinen von SS-Angehörigen zur Angabe der Lebensdaten verwendet. Mit den diversen überlieferten historischen Runen-Alphabeten hat dies jedoch nichts zu tun: Die Bedeutung als „Todes-Rune“ wurde ᛦ erst Anfang des 20. Jahrhunderts von völkischen Esoterikern angedichtet.

In welchen Schaften heute noch die von der Staatsanwaltschaft germanisierten Zeichen rechter Beliebtheit erfreuen und als gesinnungsgemäßes Erkennungszeichen fungieren und funktionieren, dafür kann exemplarisch genannt werden die „alternative Enzyklo…“

Es muß in der Staatsanwaltschaft aber doch eine Ahnung davon geben, denn sonst wäre nicht diese Auflage erteilt worden,

Die einzige Auflage der Behörde war, dass die Runen auf dem Grabstein abgeklebt werden müssen. Das sei auch passiert, sagen die Nachfahren.

eine Auflage, die den größten Widerspruch birgt, daß etwas, das „nicht verboten sei“, doch „abgeklebt werden“ müsse.

Womöglich gibt es in der Staatsanwaltschaft doch auch eine Ahnung davon – und die „Auflage“ vielleicht eine Vorsichtsmaßnahme, sollte es je zu einem Vorwurf kommen, ohnehin agiert zu haben, mit dem Auftrag des Abkleben-Müssens –, daß Zeichen, daß auch „Runen“, gleich auf wen sie zurückgehen, in der Gegenwart nicht so harmlos sind, wie es erklärt werden will, und das hat zum Beispiel vor fünf Jahren ein Mann blutigst bewiesen,

der nach seiner Bildungsreise, die ihn auch nach Klagenfurt führte, seine Waffe,

mit der er 51 Menschen ermordete, 50 Menschen verletzte, mit einer Rune verzierte,

und dabei sein gesinnungsgemäß gutes Herz er zugleich bewies, indem er eine Geldspende nach Österreich überwies —

Heutzutage bleibt es nicht, wie das „Deutsche Patent- und Markenamt“ schreibt, darauf beschränkt, es für die Lebensdaten u. a. von SS-Angehörigen zu verwenden, sondern findet auch seine Ausdehnung, zum Beispiel auf einen Kriegsverherrlicher des Weltkrieges von 1914 bis 1918, dem auch ein Gedicht zugeschrieben wird,

dem heutzutage tiefbewegt gelauscht wird, wenn es gesungen wird, zum Beispiel auf dem Heldenplatz

sondern findet auch seine Ausdehnung, zum Beispiel auf einen Mann auf seinem Stuhl, der eines der höchsten Ämter im Staat Österreich

NS Die Ausführung des „Deutschen Patent- und Markenamtes“ über dieses von der Staatsanwaltschaft germanisierten Zeichens ist in der Erklärung über den Ursprung des „Friedenszeichens“ („peace sign“) zu lesen; ein Zeichen übrigens, das in Österreich auch eine eigenwillige Wandlung …