Friedhof der Symbole

Auch wenn Medien in Österreich im ersten Coronadezember darüber schon so berichteten, als wäre das Zeichen der „Identitären Bewegung“ bereits verboten …

Es ist noch nicht so weit.

Dennoch hat es etwas von Pikanterie, wenn der Polizei am letzten Samstag von den Demonstrierenden gegen die Regierung unter der blauen Fahne mit dem identitären Zeichen sehr laut für ihr Anwesenheit gedankt wird. Für eine Anwesenheit, die bei nicht wenigen Menschen den Eindruck erweckte, es handle sich um eine polizeiliche Teilnahme an der Demonstration gegen die Regierung in der Dienstzeit.

Mit dem Verbot ist es noch nicht so weit. Das Begutachtungsverfahren für das Ändern des Symbolegesetzes läuft aus mit 29. Jänner ´21. Im Paket der türkis getupften christgrünschwarzen Regierung zur Terrorbekämpfung enthalten, eingebracht von dem für die Polizei verantwortlichen Minister.

Auch das entbehrt nicht der Pikanterie. Während also der für die Polizei verantwortliche Minister ein Gesetz zum Verbot identitärer Symbole einbringt, erweckt die Anwesenheit der Polizei auf der Demonstration für den Coronaterror gegen die Regierung und also auch gegen ihn den Eindruck, in der Dienstzeit an der Demonstration unter dem blauen Transparent mit dem identitären Zeichen teilzunehmen.

Und wenn das gesetzliche Verbot des identitären Zeichens zur Terrorbekämpfung kommen wird, wovon auszugehen ist, bei der Treue der Abgeordneten der Regierungsparteien, stellt sich bereits jetzt die Frage, wird das identitäre Zeichen sich verbieten lassen, wenn es hinkünftig ein wenig verändert hergezeigt wird …

Am letzten Samstag konnte gesehen werden, daß sich die Marschierenden unter der identitären Fahne schon gegen das Verbot gerüstet haben. Schutz in der Farbe einer Parlamentspartei gefunden haben. Ist es denn noch ein Zeichen der Identitärinnen, wenn etwa die Fahne einen blauen Hintergrund haben wird?

Es, das identitäre Symbol, also nicht mehr in den bisher bekannten Farben verbreitet wird? Sondern in der Farbe der identitären Parlamentspartei, die wieder einmal Regierungspartei war, für kurz …

Wie lange wird es dauern, bis irgendwer in einem gesinnungsgemäßen Magazin danach fragen wird, ob so ein Zeichen sich überhaupt verbieten lasse, wie schon einmal wegen eines anderen verbotenen Zeichens gefragt wurde, ob sein Zeigen sich im Alltag überhaupt vermeiden ließe …

Und das Symbol der Identitärinnen, das nun verboten werden soll, ist nicht nur ein Zeichen von den Identitären … womit das Malheur von Verboten beispielhaft ein weiteres Mal generell offensichtlich wird. Zeichen zu verbieten, die unterschiedliche Bedeutungen in unterschiedlichen Situationen haben können, ist eine äußerst heikle, eine äußerst gefährliche Handlung. Zu viele, die verbotene Zeichen in einem ganz anderen Sinn, in einem harmlosen Sinn, in einem völlig berechtigten Sinn verwenden, können zu leicht und zu rasch in existenzbedrohlichen Verruf geraten, strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein. Hierzu genügt ein Verweis auf die Yoga-Zeichen, welche Bedrohlichkeiten solche Gesetze bergen.

Aber eines ist das Verbieten von Zeichen – nicht nur aufgrund der mannigfachen Bedeutungen von Zeichen und mannigfachen unterschiedlichen Verwendungen von Zeichen – stets, es ist immer ein Hinterherhinken.

Verbote von Zeichen zu erlassen, von Zeichen gleich welcher Art, ob aufgemalte, ob mit Händen gezeigte, ist nicht nur stets ein Hinterherhinken, sondern sind auch immer nutzlose Fleißaufgaben, diktiert von Aufregungen des Tages, an die es am nächsten Tag schon keine Erinnerung mehr gibt. Denn. So schnell Zeichen auftauchen, so schnell verschwinden diese auch wieder. Wer erinnert sich an die Fingerspiele? Wer spielt heute noch so mit den Fingern? Wer weiß noch, was dieses Fingerspiel für eine kurze Zeit bedeutete? Vergessen, unverwendet heute. Es ist nicht kurz, aber auch nicht so lange her. Ein Mann dieses Fingerspiels ist noch nicht vergessen, genauer, Österreich will diesen Mann des Fingerspiels nicht in Vergessenheit geraten lassen.

Einfach wie kurz zusammengefaßt: Solche Verbotsgesetze sind Gesetze, die, kaum daß sie beschlossen, auch schon wieder beerdigt sind, in Gesetzesbüchern der Verwesung preisgegeben, kaum wer verirrt sich zu ihren Gräbern …

Ehe noch das Symbol der Identitärinnen verboten sein wird, wurde bereits das nicht einmal in Kraft gesetzte Gesetz kraftlos gemacht, wie es auf der Demonstration für den Coronaterror präsentiert wurde. Wird das Verbot nach diesem erst zu beschließenden Gesetz so noch exekutiert werden können, wenn das Symbol in Hinkunft so aussehen wird, wie es auf der Demonstration für den Coronaterror präsentiert wurde? Ohne Gelb, ohne schwarzen Grund, ohne gelben Kreis. Dafür mit weißem Grund, mit Schwarz, auf blauem Hintergrund. Blau. Mit der Farbe einer Parlamentspartei in Österreich. Gesinnungsgemäß zwar kein Unterschied in der Bedeutung dieses Symbols von außerparlamentarischen Identitären und parlamentarischen Identitärinnen, aber für das Gesetz … Das wieder ein Gesetz sein wird zum sofortigen Verscharren auf dem Friedhof der Symbole.

Es ist nicht das Symbol der Identitärinnen, das auf blauem Hintergrund gezeigt wird, es ist das Friedenssymbol, von dem im nächsten Kapitel erzählt wird. Davon, wie das Symbol des Friedens nicht zu einer Demonstration dieser Gesinnung paßt. Und auch von dem Tunnelblick der Gegenwart, der nur eine Sicht freigibt – auf schwirrende und Schwindel auslösende Punkte in der Wirkung von Drogen zur Förderung des Halluzinierens der Welt.