Wie leicht es doch Identitarians stets gemacht wird, für sich vorteilhafte Berichte herauszuholen, auch in den Fällen von Fabian Walch und Mario Fauster.
Von Fabian Walch, der weiß, was „widerliche Propaganda“ ist, braucht nichts mehr erzählt werden; vielleicht wird er auch dabei sein, es steht ja ein Begräbnis an, einen Gesinnungskranz auf den Sarg eines Gesinnungskameraden zu legen, vielleicht gemeinsam mit dem Präsidenten des österreichischen Parlaments, mit dem er schon einmal einen Gedenkgesinnungskranz zum Obelisken aus Mauthausner Granit …
Nazi-Gruß oder harmlos? Stadtchef lässt prüfen
Kühnengruß? Schwurhand?
Bei seiner Angelobung sorgte Ersatzgemeinderat Mario Fauster für Aufregung. FPÖ beschwichtigt
Die Frage, ob Fauster einen Gruß aus der Neonazi-Szene der 1970er-Jahre im Innsbrucker Gemeinderat zeigte, während er einen Eid auf die Verfassung und die Gesetze der Republik ablegte, wird außerhalb des Gremiums entschieden: BM Johannes Anzengruber übermittelte der Staatsanwaltschaft Innsbruck den Sachverhalt zur Prüfung. Auch das Land Tirol wird um eine Beurteilung im Zusammenhang mit der Angelobung gebeten. Die Opposition erkannte jedenfalls geschlossen NS-Symbolik und verurteilte diese aufs Schärfste.
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Die FPÖ hält dagegen: Für StR Markus Lassenberger sei klar, dass Fauster lediglich die traditionelle Schwurhand gezeigt habe. Die drei ausgestreckten Finger stünden für die Heilige Dreifaltigkeit.
Kronen-Zeitung. Philipp Neuner. Gericht. 23. Oktober 2026.
Freilich, wenn eine Person, in diesem Fall Mario Fauster, aus der identitären Gesinnungsschaft ein Handzeichen gibt, kann es verstanden werden, daß sofort bestimmte und also Zeichen der Gesinnung gesehen werden, aber es reicht nicht, nur zu sehen, was nachvollziehbar gesehen werden will, um es einer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Zu geübt sind Identitarians in Ausreden, in Erklärungen, darin, zu beschwichtigen. So auch wieder im Fall Markus Fauster.
Keine Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Politiker
Gegen die beiden Innsbrucker FPÖ-Politiker Fabian Walch und Mario Fauster werden keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Während Walch eine Liste mit Vornamen von Schülern einer Innsbrucker Klasse auf Social Media gepostet hat, geriet Fauster in Kritik, weil er bei seiner Angelobung den Kühnengruß getätigt haben soll.
Die beiden FPÖ-Politiker Fabian Walch und Mario Fauster dürfen aufatmen. Gegen sie wird kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies geht aus einem Bericht des ORF Tirol am Montag hervor.
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Schwurfinger statt Kühnengruß
Mario Fauster geriet ins Kreuzfeuer der Kritik, als er bei seiner Angelobung am 22. Oktober die Hand hob. Einige Parteien sahen darin den Kühnengruß, da er den Daumen, den Zeige- und den Mittelfinger ausgestreckt hatte. BM Johannes Anzengruber übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Die FPÖ betonte, es habe sich um einen Schwurfinger gehandelt, ein traditionell christliches Symbol für die heilige Dreifaltigkeit. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft fiel eindeutig aus. Es habe sich bei der Angelobung um eine Schwurhand bzw. um die Schwurfinger gehandelt. Fauster habe zudem die Finger nur zu den Worten „Ich gelobe“ erhoben. FPÖ-Stadtrat Markus Lassenberger forderte nun, Anpatzversuche gegen die FPÖ zu stoppen und zudem BM Anzengruber auf, sich zu entschuldigen.
Kronen-Zeitung. Tirol. 2. November 2026.
Mario Fauster dürfe „aufatmen: „kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet“ … Bloß „Schwurfinger“ habe Fauster, bloß „ein traditionell christliches Symbol für die heilige Dreifaltigkeit“, und Fauster „habe zudem die Finger nur zu den Worten „Ich gelobe“ erhoben; es wäre wohl auch nicht eindeutiger geworden, wenn er noch hinzugefügt hätte: Drei Bier …
Recht eindeutig hingegen war beispielsweise der Gruß von einem jungen Mann auf einer Feierei in Magdeburg am 6. September 2026, derart eindeutig, daß Identitarians nicht in Verlegenheit kämen, es in ihrem Gesinne zu erklären, und
Ach, Handzeichen, ob Marlene Svazek je ihr Handzeichen erklärt hat?


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