Bundespräsidentschaftswahl in Österreich – Adventzeit ist keine Geschenkezeit

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Was für jedwede Wahl bisher schon galt, gilt für jedwede zukünftige Wahl umso mehr, also auch für die Bundespräsidentschaftswahl – mag diese am 2. Oktober, am 27. November oder 4. Dezember oder gar erst im Jänner 2017 ihr Ende finden, kein rühmliches, kein tragisches, aber endlich ihr farciges Ende – solche Parteien und solche Kandidaten und Kandidatinnen sind je keine wählbaren …

Es sind deren Gründe für die Unwählbarkeit zur Genüge gesagt, geschrieben, auch in den Kapiteln dieses Schmutzromanes – nur ein Schlagwort aus diesen: identitäre Parlamentspartei …

Für die Bundespräsidentschaftswahl gilt im besonderen noch: Adventzeit ist keine Geschenkezeit. Und wer dennoch den Gesinnungsmeisterkandidaten von dieser Partei beschenken will, ist darauf aufmerksam zu machen: Es gilt für solche Geschenke kein Umtauschrecht. Was im Advent verschenkt, kann im Jänner nicht umgetauscht werden.

PS Wie leicht kann bei ein wenig Unaufmerksamkeit aus farce nur durch einen einzigen Buchstaben fart werden … und es ist höchst unentschieden, ob das was in Österreich geschieht, poll farce oder poll fart … eigentlich ist es der Farce gegenüber ungerecht, sie mit dieser Wahl in Verbindung zu bringen.

Ein Gedanke zu „Bundespräsidentschaftswahl in Österreich – Adventzeit ist keine Geschenkezeit

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