Andreas Khol ohne Posting, aber nicht ohne Netz

Ich habe diese Äußerung weder sexistisch noch als Verharmlosung von Gewalt gemeint, habe mich aber offenbar im Ton vergriffen. Ich bedauere zutiefst, sollte ich die Gefühle von Frau Rendi-Wagner verletzt oder sie in ihrer Person herabgewürdigt haben und ziehe diese Äußerung hiermit zurück.

Andreas Khol ist ein recht kluger Mann, ein recht gebildeter Mann. Er wird in seiner Entschuldigung deshalb nicht unabsichtlich zur Formulierung gegriffen haben, „offenbar im Ton vergriffen“, zu diesem mehrdeutigen und also auslegbaren „Offenbar“. Es bleibt somit offen, ob er meint, er habe sich tatsächlich im Ton vergriffen, oder bloß angeblich

Das sind die Art von Entschuldigungen, die vor allem Männer als Täter bevorzugt einsetzen, wenn es nicht mehr anders geht, als sich entschuldigen zu müssen, und zugleich sich selbst von Schuld freizusprechen.

Was an der Entschuldigung dieses Wertewächters, der recht ein Mann der Wahrheit ist, aber ein noch wesentlicherer Aspekt zur Berücksichtigung ist, ist die Leugnung der Tat. Es ist die Wahrheit, wenn er in seiner Entschuldigung schreibt, er habe mit dieser „Äußerung“ nicht die „Verherrlichung von Gewalt gemeint“. Es ist deshalb die Wahrheit, weil er mit seiner „Äußerung“ nicht eine „Verherrlichung“ zum Ausdruck brachte, sondern mit seiner „Äußerung“ eine Tat beging, die Tat des Aufrufs zu Gewalt.

Sein Aufruf zu Gewalt fällt gerade in die Zeit, in der die österreichische Bundesregierung ein „überarbeitetes Gesetzespaket zum Hass im Netz“ vorlegt. Ein Aufruf zu Gewalt ist je kein von Liebe geleiteter Aufruf.

Wie wäre, um sich eine Spekulation zu erlauben, Andreas Khol behandelt worden, wenn erstens dieses nun vorgelegte Gesetz der österreichischen Bundesregierung bereits Gesetzesgültigkeit hätte, zweitens Andreas Khol seinen Aufruf zur Gewalt nicht im feministischen Fernsehsender getätigt hätte, sondern seinen Aufruf gepostet hätte?

Cybermobbing war bisher nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ ausgeübt wurde. Jetzt wird auch schon das einmalige Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person unter Strafe gestellt.

Es hätte also bereits ein einmalig geposteter Aufruf zu Gewalt gereicht, um Andreas Khol belangen zu können, eine Entschuldigung würde vielleicht strafmildernd gewertet worden sein, wobei es aber ungewiß ist, ob eine Entschuldigung ihm dienlich würde gewesen sein. Es ist nicht bekannt, ob Walter Eichelburg sich für seine Aufrufe zu Gewalt je entschuldigt hat, sollte er sich aber entschuldigt haben, dürfte ihm seine Entschuldigung offenbar nichts genützt haben.

Übrigens, Walter Eichelburg hat wie Andreas Khol nicht verkündet, er selbst werde gewalttätig werden, sondern er versuchte Dritte dazu anzustiften, sie sollen gewalttätig werden, er setzte ganz allgemeine, wenn auch allenthalben gegen namentlich genannte Personen Aufrufe zu Gewalt ab.

Walter Eichelburg, ein Mann der Postings ohne Netz, Andreas Khol ein Mann des Netzes ohne Postings …

Das war noch zum Kapitel über die Wertewächter in Österreich hinzuzufügen. Das letzte Wort in diesem Kapitel sollen die zwei Ministerinnen haben, die das Gesetzespaket „Hass im Netz“ präsentiert haben:

„Ein guter Tag beginnt mit einer Regierungsvorlage gegen Hass im Netz“, sagte […] Ihr sei ein „ordentliches Begutachtungsverfahren“ wichtig gewesen, und nach diesem habe man nun das Feintuning vorgenommen. Hass im Netz verbreite sich unkontrollierbar. Und der Terroranschlag in Wien habe gezeigt, dass aus diesem Hass Gewalt in der analogen Welt werden könne. Onlineplattformen bilden hier oft eine Echokammer. „Wir wollen hier nicht weiter zusehen. Das Problem ist ein akutes und deswegen besteht jetzt Handlungsbedarf“, so […]. „Hass und Gewalt im Netz begleiten uns schon lange. Und den Worten können rasch Taten folgen“, ergänzte […]“