Andreas Khol ist ein recht kluger Mann, ein recht gebildeter Mann. Er wird in seiner Entschuldigung deshalb nicht unabsichtlich zur Formulierung gegriffen haben, „offenbar im Ton vergriffen“, zu diesem mehrdeutigen und also auslegbaren „Offenbar“. Es bleibt somit offen, ob er meint, er habe sich tatsächlich im Ton vergriffen, oder bloß angeblich …
Was an der Entschuldigung dieses Wertewächters, der recht ein Mann der Wahrheit ist, aber ein noch wesentlicherer Aspekt zur Berücksichtigung ist, ist die Leugnung der Tat. Es ist die Wahrheit, wenn er in seiner Entschuldigung schreibt, er habe mit dieser „Äußerung“ nicht die „Verherrlichung von Gewalt gemeint“. Es ist deshalb die Wahrheit, weil er mit seiner „Äußerung“ nicht eine „Verherrlichung“ zum Ausdruck brachte, sondern mit seiner „Äußerung“ eine Tat beging, die Tat des Aufrufs zu Gewalt.
Sein Aufruf zu Gewalt fällt gerade in die Zeit, in der die österreichische Bundesregierung ein „überarbeitetes Gesetzespaket zum Hass im Netz“ vorlegt. Ein Aufruf zu Gewalt ist je kein von Liebe geleiteter Aufruf.
Wie wäre, um sich eine Spekulation zu erlauben, Andreas Khol behandelt worden, wenn erstens dieses nun vorgelegte Gesetz der österreichischen Bundesregierung bereits Gesetzesgültigkeit hätte, zweitens Andreas Khol seinen Aufruf zur Gewalt nicht im feministischen Fernsehsender getätigt hätte, sondern seinen Aufruf gepostet hätte?
Cybermobbing war bisher nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ ausgeübt wurde. Jetzt wird auch schon das einmalige Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person unter Strafe gestellt.
Übrigens, Walter Eichelburg hat wie Andreas Khol nicht verkündet, er selbst werde gewalttätig werden, sondern er versuchte Dritte dazu anzustiften, sie sollen gewalttätig werden, er setzte ganz allgemeine, wenn auch allenthalben gegen namentlich genannte Personen Aufrufe zu Gewalt ab.
Walter Eichelburg, ein Mann der Postings ohne Netz, Andreas Khol ein Mann des Netzes ohne Postings …
Das war noch zum Kapitel über die Wertewächter in Österreich hinzuzufügen. Das letzte Wort in diesem Kapitel sollen die zwei Ministerinnen haben, die das Gesetzespaket „Hass im Netz“ präsentiert haben:
„Ein guter Tag beginnt mit einer Regierungsvorlage gegen Hass im Netz“, sagte […] Ihr sei ein „ordentliches Begutachtungsverfahren“ wichtig gewesen, und nach diesem habe man nun das Feintuning vorgenommen. Hass im Netz verbreite sich unkontrollierbar. Und der Terroranschlag in Wien habe gezeigt, dass aus diesem Hass Gewalt in der analogen Welt werden könne. Onlineplattformen bilden hier oft eine Echokammer. „Wir wollen hier nicht weiter zusehen. Das Problem ist ein akutes und deswegen besteht jetzt Handlungsbedarf“, so […]. „Hass und Gewalt im Netz begleiten uns schon lange. Und den Worten können rasch Taten folgen“, ergänzte […]“

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