Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter schützt – Wie was, wann wen?

Johanna Mikl-Leitner sehe die Bedenken, kann der aktuellen Berichterstattung entnommen werden, bezüglich der geplanten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei ausgeräumt .. Als Ausräumen der Bedenken muß dabei wohl das Hervorheben der notwendigen Zustimmung durch den Rechtsschutzbeauftragten gemeint sein …

Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten im fortgeschrittenen Pensionsalter, der Vorstandsmitglied, was noch kennzeichnender ist, zusätzlich in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ist, oder umgekehrt, er macht den Rechtsschutzbeauftragten zusätzlich zu seinen anderen …  Und es gibt zwei Stellvertreterinnen. Dann gibt es noch eine Referentin und eine Sekretärin. Somit insgesamt 5 Personen, für das gesamte Staatsgebiet gibt es fünf Personen, für den Schutz der Rechte von allen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, für den Rechtsschutz von etwa acht Millionen Menschen gibt es fünf Personen, wobei angenommen werden darf, daß der Dienststellenplan wenigstens für die Referentin und die Sekreträrin Vollzeitbeschäftigung vorsieht …

Denn der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreterinnen erfüllen diese Aufgabe nebenher, wofür ihnen nach der entsprechenden Rechtsgrundlage eine Entschädigung für deren Nebenbeierfüllung dieser Aufgabe gebührt, und die Pauschalsätze für die Bemessung dieser Entschädigung setzt der Bundesminister für Inneres fest

Es scheint bereits bisher organisatorisch und administrativ kaum vorstellbar, daß der Rechtsschutzbeauftragte, der zur Pension sich noch etwas dazu verdient, und seine Stellvertreterinnen die umfangreichen Aufgaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, zur vollsten Zufriedenheit erfüllen können, und nun kommen noch weitere hinzu … Wie und wo und wann ist der Rechtsschutzbeauftragte kontaktierbar für die Sicherheitsbehörden, die verpflichtet sind, von jeder Ermittlung …, wie, wo, vor allem wie umfasssend und bis wann prüft der Rechtsschutzbeauftragte … Möglicherweise sind die Referentin und die Sekretärin derart rechtlich versiert, im Angesichte vor allem einer Gefahr, sofort zu entscheiden, und der Rechtsschutzbeauftragte segnet im Nachhinein diese ihre Entscheidung ab, beispielsweise nach Rückkehr von einer Sitzung im Ausland oder von einem Kuraufenthalt …

Der Schutz „verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte“ besitzt in Österreich somit einen unglaublich hohen Stellenwert, und dieser wird in der kommenden Woche im Ministerrat noch durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei noch zu einem …

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