Es müßten sich Juristen und Juristinnen finden, die sich eingehender mit der Gleichbehandlung von Frauen und Männern gemäß dem Bundesgleichbehandlungsgesetzes in bezug auf die „Volksabstimmung“ zur Wehrberufsheerpflicht befassen …
In der aktuellen Diskussion zu Wehrpflicht und Berufsheer wird viel beispielsweise von der vergeudeten Ausbildungszeit gesprochen, daß zu klären wäre, ob die Fragestellung der „Volksbefragung“ dem Bundesgleichbehandlungsgesetz eigentlich entspricht, das ja auch beispielsweise für ein Ausbildungsverhältnis gilt. Ob es also durch die Frage nach der Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes eine zweifache Ungleichbehandlung vorliegt. Erstens eine Ungleichbehandlung von Männern, die einzig aufgrund ihres Geschlechts einem Ausbildungszwangsdienst weiter unterworfen werden sollen, und zweitens eine Ungleichbehandlung von Frauen, die einzig aufgrund ihres Geschlechts weiter keinem Ausbildungszwangsdienst ausgesetzt werden sollen …
Und sollten Juristen und Juristinnen zum Ergebnis gelangen, es entspricht, juristisch gesehen, dem Bundesgleichbehandlungsgesetz, bleibt die Frage, ob es wirklich noch zu rechtfertigen ist, eine derartige Parallelgesetzgebung für das Militär weiter zu bedienen, statt also die Ungleichbehandlung gesetzlich fortzuschreiben zu wollen, endlich die Gleichbehandlung auf allen Ebenen zu etablieren …
Bürgerinnen und Bürger scheinen eine zur rotschwarzen Regierung entgegengesetzte Meinung zu haben, denn die Zustimmung in dieser Umfrage zu einer Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen fällt auch nach dem heutigen Zwischenstand höher aus als die Zustimmung für die Beibehaltung der Wehrpflicht nur für Männer. Die Zustimmung zu der auf zwei Sätze aufgeteilten Frage der Regierung sinkt im übrigen weiter, beträgt heute nur noch 48,84 Prozent, die zusätzlichen Optionen in dieser Umfrage, die von dieser Regierung nicht gestellt werden wollen, hingegen erhalten mehr und mehr an Zustimmung …
Die auf zwei Sätze aufgeteilte Option der rotschwarzen Proporzbefragung hat keine Mehrheit mehr …
Auch der Aspekt der Gleichbehandlung zeigt deutlich, wie viele Fragen, die auch weit über das Militärische hinausgehen, im Zusammenhang mit dem Militärischen zu klären und zu beantworten sind, und dabei haben weder die ÖVP noch die SPÖ bis jetzt nicht einmal noch eindeutige Antworten auf die eine von ihnen selbst proporzmäßig gestellte auf zwei Sätze aufgeteilte und am leichtesten zu beantwortende Frage geben können …
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