Theater sollen eigene Regeln treffen

Nun wurden also in Österreich wieder einmal in einer prächtigen Inszenierung die Maßnahmen für den sogenannten zweiten Lockdown präsentiert. An diesem Samstag, 31. Oktober ’20.

Was alles ab Mitternacht des ersten Dienstags im November nicht mehr erlaubt ist, und vor allem, wer ab dieser Mitternacht nichts mehr tun darf, außer das hochheitliche Vorgeschriebene, wer ab dieser Mitternacht zu Bundesregierungshandpuppen zu werden hat. Mit einer einzigen Ausnahme, und das sind die „Religionsgemeinschaften“ …

„Religionsausübung: Bleibt erlaubt. Die Religionsgemeinschaften sollen eigene Regeln treffen.“

Es könnte dabei rasch in den Sinn kommen, wie viele Infizierungen mit dem Coronavirus es schon in Veranstaltungen von Organisierten Glauben gab. Das allein wäre schon ein treffendes Argument, es den Organisierten Glauben nicht allein zu überlassen, Regeln zu treffen.

Die Kirchen sollen also ihre „eigenen Regeln“ treffen. Wenn das nicht eine klassische Ungleichbehandlung von allen anderen im Land gegenüber den Organisierten Glauben darstellt. Nein. Klassisch ist das nicht. Das ist Tradition. Nur eine weitere Bevorzugung der Organisierten Glauben, es ihnen selbst zu überlassen, wie sie etwas zu regeln meinen nach eigenen Regeln. Kurz dabei nur erinnert an die Gleichbehandlung. Alle im Staat haben sich an das Gleichbehandlungsgesetz zu halten, nur die Kirchen nicht.

Ab dieser Mitternacht verordnet die Bundesregierung viele Veranstaltungsverbote, verordnet die Bundesregierung viele Schließungen, verordnet die Bundesregierung, daß Theater beispielsweise, weil diese mit Kirchen zum Verwechseln ähnlich, zu schließen sind.

Und Theater sind Kirchen. Wie es Professor Schuster bereits so trefflich auf den Punkt brachte, und dabei auf den Heldenplatz hinuntersah:

„Außer der Kirche gibt es ja kein Theater auf dem Land.“

Was also für die Kirchen als Theater gilt, weiter offen zu bleiben nach eigenen Regeln, auch nach dieser Mitternacht, hat ebenso unbedingte und ungeteilte Geltung für alle Theater im Land, die es noch gibt: weiter offen zu bleiben über die Mitternacht hinaus nach eigenen Regeln, die die Theater zu treffen haben.

Zu dem wird es aber nicht kommen. Die Theater werden es nicht wagen, sich der ungleichbehandelnden Verordnung von Theater und Theater zu widersetzen.

Zu was es aber kommen wird, wenn das medizinische Problem kein medizinisches Problem mehr sein wird, ist, einfach wie kurz gesagt, daß die Kirche nicht nur auf dem Land das einzige Theater noch sein wird, es im ganzen Land, auch in allen Städten des ganzen Landes außer der Kirche kein Theater mehr geben wird.