Würde dieses Gesetz bloß, wie medial gebräuchlich, „Hass-im-Netz-Gesetz“ heißen, wäre dessen Abkürzung wohl HiNG, würde es „Hass-im-Netz-und-Kommunikationsplattformen-Gesetz heißen, wäre dessen Abkürzung HiNKG …
Aber dieses Gesetz soll nicht kritisiert werden. Kritisches zu diesem gab es ohnehin zuhauf.
Es soll gelobt werden, und das von einer dafür äußerst berufenen Seite. Die das Lob nicht ausspricht, sondern dieses durch ihre praktische Umsetzung ausdrückt.
Am 10. Juni 2021 berichtet „Die Presse“ über das Lob für das „Hass-im-Netz-Gesetzespaket“ und die Partei der Grünen unterrichtet die Menschen mittels einer Presseaussendung über das erhaltene Lob, das eine „schöne Bestätigung der grünen Regierungsarbeit“ …
Einen Tag zuvor, am 9. Juni 2021, wird auf dieser äußerst berufenen Seite ein Kommentar veröffentlicht, der nicht noch einmal zitiert werden will …
„Blaublütiger“ antwortet darauf am 10. Juni 2021:
Darum bin ich aus dem Gemeindrat ausgetreten. Schon alleinemit diesem Gesocks an einem Tisch hielt ich nicht mehr aus !
Die Antwort vom 10. Juni 2021 darauf von der Person, die nicht mehr zitiert werden soll:
Meine Hochachtung !! Die Roten sind die personnifizierten Beispiele des Dunning-Kruger-Effektes !! Immer und überall , semper et ubique !!! Derzeit werden sie allerdings gerade von den Grünen überholt, ja was sag ich..abgehängt !!!
Kurz nur nebenher: Es ist doch schön zu lesen, daß das Lateinische in Österreich noch so einen hohen Stellenwert hat, nicht nur bei Abgeordneten, von denen es erwartet werden kann, im österreichischen Parlament, sondern auch draußen bei den …
„Wutbürger“ ist im Kommentar vom 10. Juni 2021 dafür, daß „jeder Ungeimpfte eine Auszeichnung für besondere Verdienste um die Republik Österreich erhält, wenn er die Ansteckung vieler Mitbürger nachweisen kann.“ „Katrin“ darauf am 10. Juni 2021: „Ist es noch immer nicht durchgedrungen zu Ihnen das die Geimpften die größte Gefahr für die restliche Gesellschaft sind / werden da sie durch dieses Genozidgift zu Monster Spreadern krank gespritzt werden ?“
Das ist doch ein Lob für HiNBG durch praktische Vorführung, praktische Anwendung, wie ehedem — — wie ehedem …

Im Kommmunikationsplattformengesetz, gültig seit dem 1. Jänner 2021, ist zu lesen …
Zusätzlich haben Diensteanbieter durch die Ausgestaltung der inneren Organisation des Meldeverfahrens, dafür zu sorgen, dass gemeldete Inhalte, soweit deren Rechtswidrigkeit bereits für einen juristischen Laien oder weitere Nachforschungen offenkundig ist, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung, entweder entfernt werden oder der Zugang dazu gesperrt wird;
Übersicht über die Zeiträume zwischen Meldungseingang beim Diensteanbieter, Beginn der Überprüfung und Löschung oder Sperrung eines rechtswidrigen Inhalts, aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen „innerhalb von 24 Stunden“, „innerhalb von 72 Stunden“, „innerhalb von sieben Tagen“ und „zu einem späteren Zeitpunkt“;
Jaja, 24 Stunden sind gar schnell um, jaja, auch 72 Stunden vergehen schnell wie ein Tag, und sieben Tage, jaja, wie rasch sind auch diese um, ohne daß irgend etwas passiert, so bleibt doch der Trost, zu einem späteren Zeitpunkt aber …
Die Inhalte sind also zu melden, damit … Die gesetzgeberische Idee dahinter könnte gewesen sein, alle Menschen sollen so etwas werden wie Digiguards, Digileaders, Netzwarte – ein bessere Bezeichnung wird wohl noch zu finden sein … Die oben genannten Kommentare, besonders der nicht mehr zu zitierende Kommentar von „Anti-Basti“, hat bis zu diesem Montag, 14. Juni 2021, offensichtlich kein Mensch dieser Diensteanbieterin gemeldet – das doch einigermaßen überrascht, tasteln auf dieser äußerst berufenen Seite doch gar viele, denen die Qualifikation zu Digiguards ungeprüft bescheinigt werden könnte … bei Berücksichtigung der Inhalte aber überrascht es dann doch wieder nicht …

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.