Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden am 29. Februar 2012 im Parlament über die SPG-Novelle abstimmen, und mit Bangen ist an Sie die Frage zu stellen, haben Sie die Novelle zum SPG tatsächlich, wenigstens heute noch schnell, gelesen, und wichtiger noch, haben Sie die Novelle dann auch tatsächlich verstanden?
Das ist menschgemäß vor allem eine Frage an die Befürworter und Befürworterinnen dieser Novelle, also eine an die christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die morgen geordnet, wie zu befürchten ist, für die Novelle zum SPG angeordnet stimmen werden.
Für diese Frage sind mittlerweile ein paar Kollegen und Kolleginnen mehr von Ihnen verantwortlich, die mit ihren Antworten keine Antworten zur SPG-Novelle sandten, sondern alle ausschließlich auf das Handelsübereinkommen ACTA sich bezogen, das aber nicht Gegenstand des Schreibens an Sie war. Soher ist die Frage nicht unberechtigt, ob Abgeordnete wenigstens die Gesetzesvorlagen, über die Sie im Parlament abstimmen, vor deren Beschlußfassung lesen, und ob auch genau, und ob Sie deren Inhalt auch vollständig erfassen können?
Aber es sind weniger die zugesandten Nichtantworten, die diese Frage provozieren, als vielmehr das medial attraktive Engagement von sozialdemokratischen und christschwarzen Mandataren und Mandatarinnen gegen das Handelsübereinkommen ACTA, während sie jedoch zugleich ohne Bedenken für die Verabschiedung der SPG-Novelle sich aussprechen respektive zu dieser sich verschweigen …
Es muß hier nicht noch einmal darauf eingegangen werden auf die nahezu deckungsgleichen Bedenken gegen die SPG-Novelle und gegen ACTA und auf die nahezu deckungsgleichen Vorschläge etwa der Prüfungen, ehe die SPG-Novelle beschlossen und ehe ACTA ratifiziert werden könnte …
Damit Sie morgen aber wissen, welchen Gesetzen Sie von der christschwarzen Partei und Sie von der sozialdemoraktischen Partei zustimmen werden, ein paar kurze und also leicht verständliche Sätze, die recht gut zusammenfassen, und Sie, was wünschenswert wäre, wenigstens dazu veranlassen könnten, eine Beschlußfassung zu verschieben, um noch einmal darüber eine breiteste Debatte zu führen.
Aus dem offenen Brief der Rechtsanwaltkammer vom 1. Februar 2012:
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag regt daher an, zunächst eine Evaluierung der bestehenden Bestimmungen vorzunehmen, bevor eine neuerliche Erweiterung der polizeilichen Befugnisse im Gesetz verankert und damit immer tiefer in Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.
Hinzuweisen ist, neben den bereits in unserer Stellungnahme geäußerten Kritikpunkten, auch auf die Tatsache, dass für die von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Betroffenen nach wie vor kein Rechtsbeistand vorgesehen ist, um deren Rechte bereits im Zuge der Genehmigung der Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten zu wahren. Änderungsbedarf besteht aus Sicht des ÖRAK auch in der grundsätzlichen Ausgestaltung der Funktion des Rechtsschutzbeauftragten (tatsächliche Unabhängigkeit, Neustrukturierung). Wie ein Gespräch mit diesem ergeben hat, unterstützt auch der Rechtsschutzbeauftragte selbst sowohl die Kritik der Rechtsanwaltschaft an der fehlenden Informationspflicht im Zuge der Standortermittlung, als auch die Forderung nach einer unbedingt notwendigen Evaluierung der bestehenden Bestimmungen des SPG.
Plattform gegen den Überwachungsstaat:
Die Plattform gegen den Überwachungsstaat, der Organisationen wie SOS Mitmensch, Greenpeace, Global 2000, ATTAC und die ÖH angehören, fordert das Parlament dazu auf, die von ExpertInnen viel kritisierte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu stoppen. Wer als ParlamentarierIn ein Gesetz durchwinkt, von dem namhafte ExpertInnen meinen, dass es Tür und Tor für möglichen Machtmissbrauch öffnet, übernimmt für jeden einzelnen Fall von Missbrauch die Mitverantwortung.
Parlament muß nach Innenministerium-Antwortverweigerung den Gesetzesbeschluss stoppen!





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