Ein guter Tag für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist ein Tag ohne Vorratsdatenspeicherung

Es wurde zwar in „Le décret Big brother“ bereits auf die aktuelle und erfreuliche Entwicklung in Deutschland hingewiesen, aber daß es nun in Deutschland in den nächsten zwei Jahren zu keiner Vorratsdatenspeicherung kommen wird, muß doch besonders herausgestellt werden, nicht nur deshalb, um damit zu zeigen, es hätte auch in Österreich zugewartet werden können, mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie, die ohnehin noch eine Änderung erfahren wird müssen, es zeigt auch, daß weder die christschwarze Partei noch die sozialdemokratische Partei, die derzeit in Österreich die Regierung stehlen, kaum in der Lage sind, von Vormittag bis zum Nachmittag zu denken

Es hätten also auch in Österreich viele gute Monate im Sinne von Heribert Prantl geben können -,

jeder Monat ohne eine Vorratsdatenspeicherung ist ein guter Monat für die Bürgerrechte.

Wozu die christschwarze Partei und die sozialdemokratische Partei, die derzeit die Regierung stellen, nicht willens und fähig war, wenigstens einmal diese guten Monate in den Kalender zu schreiben, werden, so ist zu hoffen, die Tausenden von Klägern und Klägerinnen mit ihrer Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung erreichen

Le décret Big brother

Klagen gegen die Vorratsdatenspeicheicherung werden nicht nur in Österreich eingebracht, auch in anderen europäischen Staaten, etwa in Frankreich … „Le décret Big brother“ in Frankreich ist, wie in der Collage gelesen werden kann, um noch einiges schärfer, erschreckender als etwa in Österreich, es schließt beispielsweise auch das Speichern von Paßwörtern mit ein, wobei die Vorgangsweise, wie es dazu kam, daß auch die Paßwörter vorrätig gespeichert werden müssen, ein wenig an den dann doch gescheiterten Versuch in Österreich im Zusammenhang mit der karlschen Novelle der Strafprozeßordnung erinnert, die Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht nachträglich …

Auffällig an der Klage in Frankreich gegen die Vorratsdatenspeicherung ist, daß sich an dieser Klage auch das Unternehmen Facebook beteiligt. Auffällig, sonderbar, eigentümlich kann es deshalb genannt werden, ist doch das Unternehmen Facebook zur gleichen Zeit ein großer Befürworter von CISPA in den USA … CISPA würde als Gesetz auch Auswirkungen auf Menschen in Europa, die das Web nutzen, haben …

An der Verfassungsbeschwerde auch in Österreich sich zahlreich zu beteiligen, ist auch deshalb so enorm wichtig, um der christschwarzen und sozialdemokratischen Partei, die derzeit die österreichische Regierung stellen, klar zu signalisieren, es werden auch zukünftige gesetzliche Terrorakte gegen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht stillschweigend hingenommen werden -, denn es kann nie ausgeschlossen werden, daß es zu weiteren essentiellen Aufweichungen der Grundrechte kommt, möglicherweise kritzelt Johanna Mikl-Leitner bereits an der nächsten Novelle, in der dann beispielsweise auch, wie in Frankfreich, die Vorratsdatenspeicherung auf ein Jahr oder gar noch länger ausgehnt wird, nicht nur die Paßwörter sondern auch alle Überprüfungsdaten (wenn z.B. ein Paßwort vergessen wird) vorrätig gespeichert werden müssen, auch die Pseudoynme, die IP-Adresse samt den möglichen Daten des Routers und des Computers, die charakteristischen Züge der Leitung des Abonnierten, die Protokolltypen und so weiter und so fort …

Zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung finden Sie detailierte Informationen und das entsprechene Formular unter Verfassungsklage.At

PS In Deutschland scheint die Vorratsdatenspeicherung für die nächsten zwei Jahre einmal „vom Tisch zu sein“, wird von der Süddeutschen berichtet, also keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland …

Verfassungsklage: Zweimal und fünfmal Hinterbrühl gegen Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 30. März 2012 haben bis zur Minute 8.458 Menschen die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung unterschrieben und abgeschickt, doppelt so viele Menschen als Hinterbrühl Einwohner und Einwohnerinnen hat …

Seit dem 30. März 2012 haben bis zur Minute 20.008 Menschen auf Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung das Formular ausgefüllt und damit die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung angefordert, fünfmal mehr als Hinterbrühl …

In der Hinterbrühl geht der zurzeitige christschwarze Vizekanzler Michael Spindelegger einkaufen, und damit der christschwarze Obmann eine konkrete Vorstellung bekommt, wie viele Menschen das sind, die innerhalb kurzer Zeit eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz dieser sozialdemokratischen und christschwarzen Regierung einbringen, ist es für ihn eine Hilfestellung, es ihm mit einen ganz einfachen Vergleich aus seiner unmittelbaren Umgebung leicht zu machen, das Abstrakte der Zahlen zu verstehen, um Michael Spindelegger auf einfache und konkrete Art erfahrbar machen zu lassen, wie viele Menschen bereits gegen ein dieses Gesetz der derzeitigen Regierung …

Nun wird Michael Spindelegger die Dimension für sich leichter fassen können, angepaßt an sein Vorstellungsvermögen: wenn er im Lebensmittelgeschäft einen Kassier und eine Verkäuferin sieht, dann sind es zwei, die für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einbringen, und die fünf Menschen, die sich zugleich mit ihm im hinterbrühlerschen Geschäft zum Einkauf aufhalten, haben bekundet, ebenfalls klagen zu wollen …

Es wird jetzt noch gesucht nach einem einfachen und praktischen Beispiel, für Michael Spindelegger, angepaßt an sein Abstraktionsvermögen, was den Zusammenhang zwischen einem Gesetz, beispielsweise (aber nicht nur) dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, und der Verfassung der Republik Österreich

Der Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, ist weiterhin möglich: Informationen und entsprechendes Formular auf: Verfassungsklage

PS CISPA wurde zwischenzeitlich vom Repräsentantenhaus in den USA verabschiedet. CISPA, ein weiteres sehr umstrittenes Gesetz, das u.a. vom Unternehmen Facebook unterstützt wird -, wer Aktien kaufen will und es auch vor allem wirtschaftlich kann, aber gegen den Überwachungsterror und Kontrollterror ist, sollte es denen gleichtun, die wegen dieser Unterstützung keine Facebook-Aktien kaufen wollen …

IP-Adresse ist untauglich für Vorratsdatenspeicherung

Muß nach diesem Urteil, das in den Vereinigten Staaten von Amerika gefällt wurde, gesagt werden, denn es kommt hierbei nicht auf die unterschiedlichen Rechtssysteme von der Europäischen Union und den USA an, sondern darauf, daß die technischen Gegebenheiten, Voraussetzungen, Bedingungen und Handhabungen in Österreich nicht anders sind als in den USA …

Das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verkoppelt, wie in der Montage gelesen werden kann, IP-Adresse mit einem konkreten Teilnehmer (mit einer konkreten Teilnehmerin), und hinkt somit der Realität hinterher …

Noch ein Grund also, die Vorratsdatenspeicherung wieder und sofort abzuschaffen. 7.904 haben bis zum heutigen Tag sich bereits daran beteiligt, eine Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen, und es ist weiterhin möglich, sich daran zu beteiligen. Detaillierte Informationen und Formular zur Beteiligung sind abrufbar unter Verfassungsklage.At

Dieses Urteil aus den Vereinigten Staaten von Amerika bringt zwar im Hinblick auf die technischen Möglichkeiten keine neue Erkenntnis über die Problematik und die Schwierigkeit, eine IP-Adresse einer konkreten Person tatsächlich und zweifelsfrei zuordnen zu können, aber es ist nun ausführlich gerichtsgewürdigt …

Gesetzestexten wird nachgesagt, trocken, unspannend und humorlos zu sein. Das ist zwar nicht gänzlich richtig, dennoch soll der heutige Beitrag mit einer zusätzlichen Auflockerung des trockenen Telekommunikationsgesetzes beendet werden … Es wird noch erinnerlich sein, daß Sicherheitsministerin Johanna Mikl-Leitner überfallsartig mit den Morden von Anders Behrend Breivik die Notwendigkeit eines sogenannten Anti-Terror-Paketes argumentierte. In der Ausgabe von News vom 4. Mai 2012 skizziert Britta Bannenberg, Expertin für Amoktaten, das Profil eines Täters, wobei besonders ein Satz sehr reizte, lachen zu wollen …

Und in ihnen steckt der Drang, Kleider, die Uniform ähneln, zu tragen.

Vorratsdatenspeicherung – Kurzsichtigkeit von ÖVP und SPÖ

Innerhalb nur eines Monats haben bereits 7.020 Menschen sich dazu entschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzubringen …

Und es verbleiben noch beinahe drei Wochen, um ebenfalls noch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, auf Verfasssungsklage

Aber es werden noch viele mehr werden. Denn über 19.000 Menschen haben in diesem Monat das entsprechende Formular auf Verfassungsklage bereits ausgefüllt, und von diesen haben um die 12.000 Menschen jetzt nur noch eines tun, die Vollmacht per Post zu schicken …

Jedoch, es können nie genug sein, und es werden sich bis zum 18. Mai 2012 noch hoffentlich viele weitere mit einer Verfassungsbeschwerde …

Wie aktuell zu lesen ist, beabsichtigt auch die EU die entsprechende Richtlinie zu ändern, zwar, noch nicht, die Vorratsdatenspeicherung gänzlich aufzugeben, aber, immerhin, eine Verbesserung des Datenschutzes herbeizuführen …

Wie immer es mit der Vorratsdatenspeicherung ausgehen wird, ob diese schlußendlich gänzlich aufgegeben werden muß, ob … Eines läßt sich jedenfalls jetzt schon anhand auch dieses Gesetzes, das in Österreich mit 1. April 2012 die Kraft zum Treten der verfassungsmäßig gewährten Grundrechte erhielt, sagen, ÖVP und SPÖ haben wieder einmal gezeigt, wie kurzsichtig ihre Politik ist … Denn gegen alle Bedenken haben sie dieses Gesetz verabschiedet, und werden es bald wieder, zumindest, novellieren müssen … Mit den Bedenken sind nicht die innerösterreichischen Bedenken gemeint, sondern jene auf europäischer Ebene … Aber mit politisch schlechten Augen kann halt nicht weiter gesehen werden, als von der Hinterbrühl bis zum Ballhausplatz … Und der rund um den Ballhausplatz aufgestellte meterhohe Kronenzeitungsblätterzaun beeinträchtigt zusätzlich die Sicht enorm … Es müßten über diesen Zaun der Regierung direkt in ihre Büros andere Zeitung geworfen werden, zum Beispeil die „Frankfurter Rundschau“, in deren Leitartikel mit der Überschrift „Vorratsdatenspeicherung: Kinderspiel des Innenministers“  heute u.a. zu lesen ist:

Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2010 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verwarf und befand, es handele sich „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, weshalb dieser an „besonders schwere Anforderungen“ geknüpft werden müsse. Zweitens bestehen in der EU-Kommission selbst Zweifel an der Richtlinie, weshalb sie für Sommer 2012 intern Änderungen zugesagt hat. Drittens werden diese Zweifel von anderen EU-Staaten geteilt. Unter anderem hat das höchste Gericht Irlands die Sache beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Ob eine Politik gut ist oder schlecht, erfolgreich oder gescheitert, müssen die Wähler entscheiden – ob aber eine Politik zumindest halbwegs rational ist oder rundum infantil, lässt sich nicht durch Mehrheitsvotum ermitteln, sondern durch Betrachtung.

CISPA – Unternehmen, Blockwarte der digitalen Gesellschaft

Der nächste Anschlag, die nächste Gesetzesvorlage, zur Totalverdächtigung, zur Totalkontrolle, zur Verbauung der virtuellen Landschaft mit realen Mietskasernen, in denen Unternehmen die Blockwarte der totalen Bewachung …

Und erfreulicherweise gibt es dagegen wieder zahlreiche Aufrufe, gegen diesen neuerlichen legistischen Anschlagsversuch aufzutreten, zu unterschreiben, beispielsweise diesen:

STOP CISPA

Was CISPA bedeutet, welche Auswirkungen zu befürchten sind, hierzu weitere Informationen, eine kleine Auswahl:

SOPA-Nachfolger CISPA

Internet-US-Gesetzesentwurf CISPA – Sicherheit statt Datenschutz

US-Firmen dürfen bald private E-Mails lesen?

Umstrittener US-Gesetzesentwurf CISPA leicht entschärft

Bereits nach Lektüre dieser hier für einen raschen Überblick ausgewählten Informationen dürfte klar sein, worum es geht, deutlich geworden sein, daß dagegen wieder entschieden einzuschreiten ist.

Wie gelesen werden kann, wird als ein Vorteil angeführt, es werde hierfür in Washington keine zusätzliche Bürokratie benötigt werden, keine zusätzlichen Ausgaben aufgewendet werden müssen, es werde Washington nicht mit der Überwachung beschäftigt sein … Das Bewachen und das Überwachen werden also Unternehmen besorgen und auch Regierungsstellen versorgen … Das Blockwartesystem mit einem Wort. Es ist kein neues System, kein modernes System, sondern ein altes System, ein System von Diktaturen, aber mit absoluter Gewißheit und Entschiedenheit kein System für und von Demokratien …

Bei derart vielen nationalen wie internationalen Angriffen – SPG-Novelle, ACTA, Vorratsdatenspeicherung, SOPA, PIPA … –, die ständig abzuwehren sind, denen die digitale Gesellschaft mehr oder weniger schon ununterbrochen ausgesetzt ist, stellt sich allmählich die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, die sogenannten modernen Kommunikationstechnologien zu nutzen, ob es nicht bereits besser wäre, zurückzukehren zu Füllfeder, Briefpapier, Postkarte …

Löschen der Vorratsdatenspeicherung – Bereits 3400 Verfassungsbeschwerden

Seit dem Start des Aufrufes am 30. März 2012 des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Österreich, sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen, wurden bereits bis zum heutigem Tag, 11. April 2012, 3400 unterschriebene Vollmachten zur Post gebracht und insgesamt haben bis heute 16472 Menschen mit dem Ausfüllen des Formulars bekundet, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen.

In knapp 14 Tagen also haben 3400 Menschen nicht nur einfach bequem ein Formular zu Hause auf dem Sofa liegend digital ausgefüllt und es damit für sich als erledigt angesehen, sondern in nicht einmal 14 Tagen haben 3400 Menschen ihre Vollmachten auch ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und sofort zur Post gebracht, Briefmarken gekauft, frankiert und ihre Vollmachten abgeschickt … Trotz dieser Woche dazwischen, die für eine Organisierte Glaubensrichtung in diesem Land Bedeutung hat, trotz des Feiertages zusätzlich dazwischen haben schon 3400 Menschen Zeit gefunden, diese wichtige Sache zu erledigen. Womit sie bereits in nicht einmal 14 Tagen die erhoffte Beteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von 1000 Mitklägerinnen und Mitklägern bei weitem übertroffen und erfüllt haben.

Bis zum 18. Mai 2012 ist es, wie auf Verfassungsklage.At angegeben ist, weiterhin möglich, der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, danach wird die Verfassungsklage eingebracht.

Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.

Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf

Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage

Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …

Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches Argument, es werde einen Schutz vor Mißbrauch geben. Denn in einem Rechtsstaat muß es eine Selbstverständlichkeit sein, daß Bürgerinnen und Bürger geschützt sind vor Mißbrauch von Gesetzen durch staatliche Behörden.

Bei diesem Gesetzespaket geht es um weit mehr und um weit schlimmeres. Diese Gesetze etablieren eine Verdächtigungs- und Kontrollgesellschaft, deren Auswirkungen weit über die Überwachungsgier, weit über die Datengefräßigkeit, der, nebenbei bemerkt, durch Umgehung leicht die Nahrung zu entziehen ist, der Sicherheitsbehörden hinausgehen.

Wahrheit durch Fälschung – Regierung gebiert eine Verdächtigungsgesellschaft

Diese Fälschung eines Schreibens des Innenministeriums sagt als Fälschung die Wahrheit darüber aus, wer in Österreich die Sicherheit tatsächlich bedroht. Es ist die Regierung. Und mit der Regierung ihre christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die der Regierung und der für die Sicherheit zuständigen SM Johanna Mikl-Leitner Gesetze beschließen, die dazu führen, daß eine Fälschung nicht mehr sofort als Fälschung wahrgenommen werden kann.

Diese Fälschung einer Benachrichtigung an Anrainer und Anrainerinnen in der Redergasse gibt sich zwar selbst als Fälschung zu erkennen. Trotzdem wurde diese Fälschung augenblicklich als echte Benachrichtung massiv verbreitet, als Beweis dafür, wie weit die Überwachung der Bürger und Bürgerinnen in der Republik Österreich bereits geht, wurde diese Fälschung sofort breit gestreut, geschockt darüber, in der Republik Österreich schutzlos und willkürlich der Überwachung ausgesetzt zu sein, den Sicherheitsbehörden ausgeliefert zu sein.

Zum einen sind die Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket – Vorratsdatenspeicherung, SPG-Novelle, Terrorismuspräventionsgesetz – höchst fragwürdige Gesetze im Hinblick auf Ausweitung der Sicherheit im Land, zum anderen sind diese Gesetze ebenso höchst bedenklich in bezug auf die demokratiepolitische Entwicklung in diesem Land. Denn diese werden den Klimawandel forcieren, hin zu einem Klima mit noch mehr Angst, einem noch mehr lastend spürbaren Ausgeliefertsein, dem zur Gewißheit werdenden Gefühl des Verlustes verfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte …

Ein derartiges Klima gebiert politgesellschaftliche Ungeheuer …

Diese Fälschung einer Benachrichtigung des Innenministeriums ist daher weiter zu verbreiten, denn diese Fälschung schreibt die Wahrheit über die von dieser Regierung und ihren fraktionellen Abgeordneten verabschiedeten Gesetze, korrigiert die diese Gesetze verteidigenden Aussagen vor allem der SM Johanna Mikl-Leitner hin zur Wahrheit, was also tatsächlich von diesen Gesetzen zu halten ist. Es sind gemeingefährliche Gesetze ohne Unterstützungswert für die Sicherheit.

PS Keine Fälschungen sind die polizeilichen Schreiben, mit denen eine Parlamentarierin reagieren läßt, auf ein Schreiben an Sie. Was diese Parlamentarierin unter politischer Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen versteht, kann hier nachgelesen werden.

Massenproteste gegen SPG dringend notwendig

Wer die Bedenken gegen das internationale Handelsübereinkommen ACTA mit den Bedenken etwa gegen die Novelle des nationalen SPG vergleicht, wird viele Überschneidungen finden, aber große Unterschiede im Umgang mit dem internationalen Übereinkommen und den nationalen Gesetzen:

Gegen ACTA gibt es auch in Österreich massiven und breitesten Protest, jedoch nicht gegen SPG und Vorratsdatenspeicherung

Gegen ACTA tritt sogar SM Johanna Mikl-Leitner auf und präsentiert sich als Kämpferin für Meinungsfreiheit und Datenschutz, während zugleich ihr Credo sonst ist: Datenschutz dürfe nicht …

Gegen ACTA treten sogar sozialdemokratische Abgeordnete auf, mit einen offenen Brief an die Bundesregierung in der Hand, während sie zugleich ohne Bedenken für nationale Gesetze  stimmen können, wie auch in der Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 2. Februar 2012 nachgelesen werden kann: „Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten“ …

Die „Sorge um die Zukunft der Demokratie“, sollte angenommen werden, ist unteilbar. Wie der Vergleich im Umgang mit ACTA und SPG zeigt, ist dem nicht so. Weder für die ÖVP noch für die SPÖ. Aber nicht nur für die christschwarze und für die sozialdemokratische Partei ist „die Sorge um die Zukunft der Demokratie“ teilbar, sondern auch für die Masse der Protestierer und Protestiererinnen gegen ACTA … Hier scheint Einigkeit zwischen der Protestbewegung und den beiden Parteien gegen ACTA zu herrschen, und auch darüber,  internationale Geheimverhandlungen zu einem Handelsübereinkommen müssen verschwörerische Verhandlungen gegen alle sein, mit dem weltverschwörerischen Ziel, Verschlechterungen für alle … Nationale Geheimverhandlungen hingegen, beispielsweise die aktuellen Geheimverhandlungen zum Sparpaket waren für SPÖ und ÖVP das nationale Gebot der Stunde, verantwortungsvoll konkrete Gesetze zu formulieren,  zum Wohle für alle in Österreich …

Der Protestanschluß durch diese zwei Parteien wird wohl auch der Überlegung geschuldet sein, sich dadurch dieser Klientel als wählbare Parteien verkaufen zu können, teilen sie doch nicht nur die Bedenken gegen dieses internationale Handelsübereinkommen, sondern sie kämpfen national dagegen mit an … Wer wird in welcher Wahl noch an das nationale SPG denken, über das ohnehin kaum und vor allem nicht breitest gesprochen wird.

Die Bedenken gegen ACTA sind derzeit allgegenwärtig, so daß diese hier nicht angeführt zu werden brauchen, aber zusätzlich zu den obigen Verlinkungen noch ein paar weitere Beispiele zum Eigenvergleich, welche Bedenken es gegen die Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket gab und gibt:

SPG-Novelle – Morgen im Innenausschuß

SM Mikl-Leitner – Es darf keinen Richter geben

Die Morde in Deutschland widerlegen die Brauchbarkeit der SPG-Novelle

Rechtsschutzbeauftragter nicht mehr als ein Befehlsempfänger der SM Mikl-Leitner

Bundesheer will es noch strenger

Polizeigesetz – Offizielle Stellungnahmen

Günther Kräuter – Abgeordneter und Säule verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Anti-Terror-Paket braucht Polizei nicht mehr – Als „Freunde“ arbeiten Polizisten bereits effizienter

SPG – Jetzt ist das Parlament am Zug