Für unzensuriert.at ist die Übermittlung des Aktenpakets ein glatter Freispruch vom Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit. Nicht nur, dass es offensichtlich zu keinem Zeitpunkt eine Überwachung, Beobachtung oder Analyse unseres Wirkens gab, finden sich dazu auch keine Einträge in der Staatsschutzanalysedatenbank, wie vom BVT mitgeteilt wurde.
Immer wieder begründen Mainstream-Medien ihre negative Kritik an unzensuriert.at auf eine Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die veröffentlichten Inhalte seien „zum Teil äußerst fremdenfeindlich“ und würden „antisemitische Tendenzen“ aufweisen. Auch „verschwörungstheoretische Ansätze und eine pro-russische Ideologie“ seien vertreten.
Müßig zu erwähnen, dass die Medienauskunft über die Nicht-Beobachtung und Nicht-Analyse nie in einem Medium aufschien. Dem anfragenden Journalisten passte das wohl nicht ins Konzept.
Wenn sonst kein Medium darüber berichtet, müssen eben selbst für den eigenen „Freispruch“ die Tasten angeschlagen werden. Getan am 06.06.18. Allerdings, ein „Freispruch“ ohne Anklage. Mag es für die FPÖ unzensuriert ungewöhnlich erscheinen, ihr gar gesinnungsgemäß irreal vorkommen, aber auch für einen „Freispruch“ ist in einem der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Land ein Gerichtsverfahren notwendig. Eine „Beobachtung“ ist noch kein Prozeß, eine Beobachtung selbst kann also weder zu einer Verurteilung noch zu einem Freispruch führen, höchstens zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens, in dem dann über Schuldspruch und Freispruch zu urteilen ist.
FPÖ unzensuriert selbst beobachtet recht viel und versteht ihr Beobachten schon als Schuldspruch, ihre Beobachtungen sind ihr bereits Urteile. Wohl deshalb ihre Meinung, die „Nicht-Beobachtung“ durch das BVT sei für sie ein „glatter Freispruch“.
Was aus dieser Freispruchselbstausstellung nicht zu erfahren ist, und das wurde wohl auch nicht beim BVT angefragt, ob denn die Tastaturstaffel der FPÖ unzensuriert beobachtet werde … Denn. Würde die Tastaturstaffel vom BVT beobachtet werden, ergäbe das – nach der gesinnungsgemäßen Logik dieser Website, wonach Beobachtung gleich Urteilsspruch ist – eine glatte Verurteilung, keinen Freispruch.
Es könnten hierfür viele Schreiberinnen und Schreiber der Tastaturstaffel einzeln angeführt werden, aber stellvertretend für diese reicht ein Mann, der seit mehreren Jahren auf dieser Website sein gesinnungsgemäßes Wesen treibt, und gesinnungsgemäß auch zu diesem Freispruchkommentar der FPÖ unzensuriert seinen Kommentar weiß:
Da bin ich aber froh! Allerdings wüsste ich schon ein paar Leute, die man unter Beobachtung stellen sollte! Z.B. unter psychiatrische Beobachtung. Denn wenn Leute das grammatische Geschlecht nicht vom biologischen Geschlecht unterscheiden können oder dem läppischen „Klima“-Aberglauben anhängen, so stellen diese geistig Zurückgebliebenen eine ernste Gefahr für die Allgemeinheit und speziell für die Jugend dar. Also wäre die psychiatrische Beobachtung dieser Leute in einer umzäunten Einrichtung ratsam. Für das Wohl der Allgemeinheit!
Es muß nicht erwähnt werden, daß auch dieser Kommentar viel Zustimmung erfährt, wie auf dieser Website überhaupt alles, was gesinnungsgemäß recht und gut ist, Zustimmung erfährt …
Ebenfalls nicht zu erfahren ist aus dem Freispruchkommentar dieser Website, ob von ihr der „glatte Freispruch“ auch als „glatter Freispruch“ für ihre Tastaturstaffel verstanden wird. Das darf aber angenommen werden, wird berücksichtigt, daß Kommentare der Tastaturstaffel bei ihr nicht das Verlangen nach Löschungen steigert, ab und zwar wird es getan, zögerlich und oft erst nach …
Hierfür könnten unzählige Kommentare angeführt werden, aber einer aus dem Mai 18 reicht stellvertretend aus, eines Großbürgers Kommentar mit einer nicht unraffinierten Holocaustleugnung, wie in diesem Kapitel gelesen werden kann:
Zurzeitiger Vizekanzler in Österreich erneuert die Gültigkeit von „Ehre, Freiheit, Vaterland“
Es will jetzt gar nicht nachgeforscht werden, ob dieser Kommentar inzwischen … im Mai 18 jedenfalls, wie in einem weiteren Kapitel gelesen werden kann, war das Löschen, auch nach Tagen, keine von dieser Website als notwendig erachtete Handlung …
Vom hohen Roß des Eigenfreispruchs herunter auf Medien zu zeigen, die nicht sofort alles löschen, was tatsächlich nur zu löschen ist, das kann verstanden werden. Denn. Nur wer sich freispricht, kann gleich am nächsten Tag, am 07.06.18, schreiben: „Niederträchtiger geht’s wohl nimmer!“ Sich über die „Journaille“ beklagen und fragen, was denn los sei in den Redaktionsstuben. Vielleicht erfüllt das BVT der FPÖ unzensuriert einen Wunsch und schaut nach, was in den Redaktionsstuben … aber das wäre nur eine Fleißaufgabe, das Beobachten, also das Verurteilen hat ja ohnehin die Website vor langer Zeit bereits übernommen …
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