Heute erging das Urteil gegen Jean Baudrillard in einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgeführten Prozeß. Jean Baudrillard wurde zu einer unbedingten achtjährigen Haftstrafe verurteilt.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl lassen es sich nicht nehmen, in einer gemeinsamen Pressekonferenz das Urteil persönlich bekanntzugeben. Nicht so sehr deshalb, weil es sich bei Jean Baudrillard um einen im Ausland angeblich breit bekannten Soziologen handelt, sondern um mit diesem ersten Urteil nach den von ihnen gemeinsam erlassenen Anti-Terror-Gesetzen die Wichtigkeit und die Richtigkeit dieser ihrer Gesetze zu unterstreichen. Denn ohne diese Gesetze wäre es, sind Innenministerin und Justizministerin überzeugt, nie möglich gewesen, auf Jean Baudrillard aufmerksam zu werden, ihn zu inhaftieren und schließlich erfolgreich zu verurteilen.
In wenigen amtlich gehaltenen Sätzen rufen Beatrix Karl und Johanna Mikl-Leitner in Erinnerung, wie es zu dieser erfolgreichen Verurteilung kommen konnte. Jean Baudrillard hielt sich aus bis heute nicht geklärten Gründen, er selbst verweigerte bis zuletzt dazu jegliche Aussage, in Österreich auf. Während dieser Aufhältigkeit wurde Jean Baudrillard den Sicherheitskräften auffällig durch seine Beschaffung von Informationen zu Terrorismus und Anleitungen zur Begehung terroristischer Taten. Das hätte bereits genügt, um Jean Baudrillard nach den von ihnen, wie Johanna Mikl-Leitner und Beatrix Karl betonen, erst geschaffenen Gesetzen zu verurteilen. Erschwerend aber kam bei Jean Baudrillard hinzu, daß er bereits vor Jahren durch die Publikation eines einschlägigen Buches einschlägig aufgefallen sei. Daher sei die Höhe der unbedingten Haftstrafe nicht nur mehr als gerechtfertigt, sondern geradezu notwendig, um den recht guten Schlaf der Bevölkerung nicht nur weiter gewährleisten zu können, sondern noch zu vertiefen.
Auf dieses einschlägige Buch von Jean Baudrillard, führt Johanna Mikl-Leitner aus, mit dem die Stoßrichtung schon vorgebenden Titel „Der Geist des Terrorismus“ sei die Sicherheitsbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen gegen den in Österreich auffällig gewordenen Soziologen sofort gestoßen, nicht zuletzt auch deshalb konnte dieses Buch so rasch ermittelt werden, weil dafür nicht nur entsprechende Gesetze verabschiedet wurden, sondern auch großzügig finanzielle Mittel bereitgestellt worden sind.
Beatrix Karl betont abschließend noch einmal, wie sehr sich, das zeigt diese Verurteilung exemplarisch, die neuen Anti-Terror-Gesetze schon nach so kurzer Zeit bewährt haben, und sie verleiht ihrer Hoffnung Ausdruck, unterstützt durch ein zustimmendes Nicken von Johanna Mikl-Leitner, es werde sich auch das im Zuge der Ermittlungen gegen Jean Baudrillard verabschiedete Gesetz, wonach derartig einschlägige Bücher nicht mehr publiziert werden dürfen und bereits veröffentlichte einzuziehen sind, ebenso bewähren, beziehungsweise schon bewährt hat. Denn bisher hätte ein derart einschlägiges Buch nicht verhindert werden können, ein Buch über den Sieg des Terrorismus, den Sicherheitsterror und die Miterzeugung des Terrorismus; für Justizministerin und Innenministerin ist mit diesem Buch gemäß den Ermittlungen ihrer Beamten der Tatbestand der emotionellen Nahelegung des Terrorismus zweifelsfrei erwiesen. Mit der Verurteilung von Jean Baudrillard zu dieser mehr als gerechten Strafe erging auch das Urteil, sein Buch „Der Geist des Terrorismus“ darf nicht mehr in Österreich verkauft werden und eventuell noch vorhandene Lagerbestände sind sofort zu beschlagnahmen und einzustampfen.
Die Pressekonferenz findet einen für eine derartige Veranstaltung zwar ungewöhnlichen, aber für den Anlaß als doch entsprechend feierlich empfundenen Abschluß. Eine Mehrzahl der anwesenden Journalisten und Journalistinnen lassen es sich nicht nehmen, Johanna Mikl-Leitner und Beatrix Karl mit Applaus ihren Abgang zu begleiten.
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