Es ist, sagt Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident, jetzt halt bereits wie vor einer Wahl und zieht daraus den Schluß:
„Aber vielleicht lernt man daraus auch, dass man die Instrumente der direkten Demokratie, die ich für nützlich halte, nicht allzu häufig einsetzen soll.“
Dr. Heinz Fischer lernt also aus dieser Wahl, es sollen „Instrumente der direkten Demokratie nicht allzu häufig“ eingesetzt werden …
Das Volksbefragungsgesetz wurde 1989 verabschiedet, das heißt, es mußten bis zur ersten bundesweiten „Volksbefragung“ vierundzwanzig Jahre vergehen, bis Bürgern und Bürgerinnen zugestanden wurde, ein „Instrument der direkten Demokratie“ zu nutzen, und das auch nur aus höchst fragwürdigen und höchst zweifelhaften rotschwarzen Beweggründen … Ein weiteres „Instrument der direkten Demokratie“ ist die Volksabstimmung. Das Volksabstimmungsgesetz wurde 1972 verabschiedet. In einundvierzig Jahren gab es zwei Volksabstimmungen, eine 1978 und eine 1994. Was für eine Anhäufung: zwei Volksabstimmungen in beinahe einem halben Jahrhundert, eine „Volksbefragung“ in beinahe einem Vierteljahrhundert …
Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis es zur positiv verkauften Begriffsbildung – analog etwa zum Nullwachstum – kommen wird und bei dieser Anhäufung kommen wird müssen: Nulldirektdemokratie oder Direktdemokratiewarnung …
Als Schüler der dirigistischen Demokratie hat Dr. Heinz Fischer seine Lektion gut gelernt. in den Büchern der dirigistischen Demokratie stehen halt keine anderen Schlüsse. Dr. Heinz Fischer hätte diese sonst wohl aus diesem ersten Einsatz der bundesweiten „Volksbefragung“ – um konkret bei diesem „Instrument der direkten Demokratie“ zu bleiben – abgeleitet und auf die Tafel etwa folgenden und richtigen Schluß geschrieben:
Auch die Volksbefragung oft aber richtig einsetzen, das heißt u.v.a.m., vor allem die Volksbefragung nicht als parteipolitische Propaganda zu Lasten der Steuergeldzahler und Steuergeldzahlerinnen zu gebrauchen und zu mißbrauchen, die Volksbefragung nicht zu einer parteipolitischen Wahl verkommen zu lassen.
All die fragwürdigen, all die unredlichen Beweggründe, die zur rotschwarzen demokratisch großzügigen Gewährung der ersten „Volksbefragung“ 24 Jahre nach Verabschiedung des Volksbefragungsgesetzes, die zum ersten parteipolitischen Abtrieb der Bürgerinnen und Bürger beinahe ein Vierteljahrhundert nach dem Inkraftreten des Volksbefragungsgesetzes an die Volksbefragungsurne können Bürgerinnen und Bürger im Grunde nur zu einem Schluß bringen, am 20. Jänner 2013 sich dafür zu entscheiden, diese „Volksbefragung“ umzudrehen, aus dieser „Volksbefragung“ eine Abstimmung über die „direkte Demokratie“ zu machen, wie es hier schon ausführlich beschrieben wurde.
