Es kann verstanden werden, um dieses Kapitel zu seinem Ende zu führen, daß Andreas Rabl beim Identitären in einen Strudel gerät, das allerdings kann nur passieren, wenn nicht genau geschieden wird zwischen außerparlamentarischen Identitärinnen und innerparlamentarischen Identitären, dann passiert das, was Andreas Rabl passiert, wenn er einmal zu diesen keine „rote Linie“ zieht, dann doch eine „rote Linie“ zieht, dann geschieht es, daß er nicht mehr verstanden wird, vielleicht auch von sich selber nicht, von welchen Identitärinnen er denn das eine Mal und das andere Mal spricht …
„Rabl, der die interne Reformgruppe zur Zukunft der FPÖ leitet, hatte im Ö1-Morgenjournal einen unbedingten Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und Identitären bestritten und gemeint, dass es um die ‚persönliche Einstellung‘ jedes Einzelnen gehe. Jeder Anwärter auf eine FPÖ-Mitgliedschaft werde künftig mittels Fragebogen Auskunft geben müssen, ob er sich zum Rechtsstaat, zur Demokratie, zu Gewaltfreiheit und zu den freiheitlichen Grundwerten bekennt. ‚Und wenn die Antwort Ja lautet, dann kann man auch Mitglied in der FPÖ sein‘, so Rabl.“
Am 20. Dezember 19.
Jede Anwärterin auf eine Mitgliedschaft bei dieser Partei werde also, so Rabl, sich bekennen müssen. „Zum Rechtsstaat.“ „Zur Demokratie.“ „Zu den freiheitlichen Grundwerten.“
Es gibt stets eine Gesetzeshierarchie, auch eine Wertehierarchie. Werden die „freiheitlichen Grundwerte“ dabei die Rolle der Verfassung in einem Staat einnehmen, also allem übergeordnet sein?
Ist das etwa Teil der „freiheitlichen Grundwerte?
„Österreich ist Anwalt der deutschen […] Wir streben die Einheit Tirols an und bekennen uns zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols […]“
Ist das etwa Teil der „freiheitlichen Grundwerte?
„Die Bevorzugung eines Geschlechts zur Beseitigung tatsächlicher oder vermeintlicher Benachteiligungen wird von uns entschieden abgelehnt. Statistisch errechnete Ungleichheiten, die durch eine Vielzahl an Faktoren bedingt sind, können nicht durch Unrecht an einzelnen Menschen ausgeglichen werden. Daher sprechen wir uns gegen eine Quotenregelung oder das „Gender-Mainstreaming“ aus. Die Familie, geprägt durch die Verantwortung der Partner und der Generationen füreinander, ist Grundlage unserer Gesellschaft. Die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau wird durch das Kind zur Familie. Wer alleinerziehend Verantwortung übernimmt, bildet mit den Kindern eine Familie. Wir bekennen uns zur Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des Schutzes des Kindeswohls. Nur die Partnerschaft von Mann und Frau ermöglicht unserer Gesellschaft Kinderreichtum. Ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Beziehungen lehnen wir ab.“
Hat die Abgeordnete der hoferischen und damals auch noch der strachschen Partei im Jänner 19 mit dieser Aussage
„Niemals haben wir uns damit abzufinden, dass Gesetze uns in unserem Handeln behindern!“
einen „freiheitlichen Grundwert“ bekannt?
Versteht Andreas Rabl seinen „Wertekodex“ als seine persönliche Fleißaufgabe der Hinzufügung zu den „freiheitlichen Grundwerten“ oder ist dieser sein „Wertekodex“ als Kurzfassung seines Bekenntnisses der „freiheitlichen Grundwerte …
Sagte sich Norbert Hofer bei seinem federführenden Abfassen des hoferischen und damals auch noch strachschen Parteiprogrammes unaufhörlich die „freiheitlichen Grundwerte“ auswendig laut vor? Beinahe geneigt, darauf mit einem Ja zu antworten, so wie das „Parteiprogramm sich lesen läßt, gefedert von einem, der die „freiheitlichen Grundwerte“ ganz und gar verinnerlicht …
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