Wahrscheinlich ist darüber schon Zufriedenheit zum Ausdruck zu bringen, in Österreich, daß seine sogenannte Staatsspitze keinen radikalen Antiziganismus bedient, wie etwa der für kurz gewesene Innenminister …
Österreich, ein Staat des edlen Kunstgenusses. In der gepflegten Sonntagstracht geht es in die Oper, nicht um wie Rabaukinnen antziganistisch sich aufzuführen, sondern kunstbeflissen und musikergeben von den Bühne herab von den Figuren bestätigt zu bekommen, ihre Einstellung zu den Menschen, die für sie …
Darüber informiert das „Bundesministerium Europäische und Internationale Angelegenheiten“ auf seiner Website ausführlich:
„Als Opfer des NS-Regimes im Sinne des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (im Folgenden unabhängig davon, ob Frau oder Mann: verfolgter Vorfahre) gilt jene Person, die sich als österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte. Eine Anzeige aufgrund der neuen Bestimmung von § 58c Abs. 1a StbG ist ab dem 1. September 2020 möglich.
Anzeigeberechtigt sind Nachfahren in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren, also Sohn/Tochter, Enkelsohn/Enkeltochter, Urenkelsohn/Urenkeltochter… Als Nachfahren gelten auch Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden. Die österreichischen Behörden möchten Sie bereits jetzt über das Verfahren und die dafür benötigten Unterlagen informieren, damit Sie möglichst rasch ab dem 1. September 2020 eine Anzeige legen können. Dieser Online-Fragebogen soll Ihnen dazu eine erste individualisierte Orientierung geben. Sie haben 72 Stunden Zeit, den Online-Fragebogen auszufüllen; danach wird der Link ungültig, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bestmöglich zu gewährleisten. Es ist uns bewusst, dass in vielen Familien Dokumente über Vorfahren oft nicht mehr vorhanden oder auch die genauen Lebensumstände, wie etwa Geburtsort oder Wohnsitz in Österreich, nicht mehr bekannt sind. Daher soll es aufgrund Ihrer Angaben den zuständigen österreichischen Stellen ermöglicht werden, in vorhandenen Akten und Archivbeständen nach Dokumenten zu Ihren verfolgten Vorfahren zu suchen. Bevor Sie fortfahren und mit den Eingaben in den Online-Fragebogen beginnen, sollten Sie möglichst alle Ihnen bekannten Informationen und Daten nicht nur zur eigenen Person, sondern auch zu Ihrem verfolgten Vorfahren sowie zu dessen Eltern und Geschwistern bereithalten (Vorschau auf den Online-Fragebogen). Bitte beachten Sie bei den Eingaben in den Online-Fragebogen zudem die genaue Schreibweise von Namen und Orten in vorhandenen Dokumenten, da ansonsten eine Recherche in Österreich erheblich erschwert oder nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie darüber informieren, dass Sie beim Ausfüllen des Online-Fragebogens zwischen einer deutschen, englischen, hebräischen und spanischen Sprachfassung frei wählen können.“
Es fielen zur fehlenden Sprache Romani für das Formular noch weitere Sprachen aus den Gebieten der ehemaligen österreichischen Monarchie ein, die fehlen, heißt es doch, dieses Gesetz ist auch gedacht für „Staatsangehörige der Nachfolgestaaten der österreichischen-ungarischen Monarchie, Staatenlose“ …

Es wird jetzt nicht darauf eingegangen, wie es um Staatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit der Menschen bestellt war und ist, für die es keine Formulare in ihrer Sprache nun gibt. Auf das einzugehen hieße, Beihilfe zur beliebtesten österreichischen Ausrede zu begehen: „Davon haben wir nichts gewußt!“ Aber es ist bekannt und vor allem dem österreichischen Staat.
„Abgeordnete heben historische Verantwortung Österreichs hervor
Die Einigung wurde von allen Fraktionen begrüßt, wobei die RednerInnen insbesondere die historische Verantwortung Österreichs hervorhoben. So sprach Sabine Schatz (SPÖ) von einer längst fälligen symbolischen Geste. Sie appellierte auch an alle, gemeinsam Verantwortung für die Geschichte zu übernehmen und verlieh ihrer Sorge über den noch immer vorhandenen offenen Antisemitismus Ausdruck. Seitens der ÖVP erinnerten Karl Mahrer und Martin Engelberg daran, dass mit dem heutigen Beschluss ein Anliegen aus dem Programm der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung umgesetzt wird. Man wolle ein Zeichen setzen und den Opfern und deren Nachfahren Respekt erweisen, sagte Mahrer. Engelberg unterstrich die historische Bedeutung des Gesetzes.“
Eine Passage aus der Erläuterung des Bundesministeriums zum neuen Gesetz mit den fehlenden Formularsprachen ist abschließend besonders hervorzuheben:
„[…] Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte […]“
„Republik Österreich, Bundesminister für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Betr.: Zigeunerunwesen
An alle Sicherheitsdirektionen und alle Bundespolizeibehörden
Dem ho. Amte ist zur Kenntnis gelangt, dass das Zigeunerunwesen in einigen Gegenden des Bundesgebietes wieder im Zunehmen begriffen ist und sich bereits unangenehm bemerkbar macht. Um auf die Bevölkerung Eindruck zu machen, sollen sich Zigeuner oftmals als KZ-ler ausgeben.
Soweit die Voraussetzungen nach der Ausländerpolizeiverordnung gegeben erscheinen und die Möglichkeit einer Ausserlandschaffung besteht, wäre gegen lästige Zigeuner mit der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes vorzugehen und ihre Ausserlandschaffung durchzuführen.
Im Übrigen ist nachdrücklich zu versuchen, die Zigeuner im Wege des Arbeitsamtes zu einer Arbeit zu vermitteln.
Da die erfolg-reiche Durchführung dieser Maßnahmen naturgemäss auf Schwierigkeiten stösst, wäre den Zigeunern und ihren Reisebewegungen ein erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Die Abwanderung einzelner Personen oder einer grösseren Anzahl aus einer Gegend in eine andere ist wahrzunehmen und die Behörde, in deren Amtsbereich sie vermutlich zuziehen, hievon zu verständigen.
Über die im Gegenstande gemachten Wahrnehmungen, sowie über die Anzahl der in do. Amtsbereich befindlichen Zigeuner wolle fallweise anher berichtet werden.
20. September 1948
Für den Bundesminister:
Krechler
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Linner“

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