Gottesdienst

„Religonsausübung bleibt erlaubt.“ In Österreich.

Die Erlaubnis zur Religionsausübung hat eben ein junger Mann bis in die Extreme ausgelebt. Das nicht verwundert, war der junge Mann doch ein Anhänger eines Organisierten Glaubens, der auch auf die Unterstützung eines Gottesstaates

Über diesen Gottesstaat kann ein anderer ebenfalls in Österreich geborener und nicht mehr so ein junger, vielleicht schon angegrauter oder immer schon angegraut gewesener Mann, der nun so lieb von „unserem Lebensmodell“, das zu verteidigen gilt, spricht, mehr Auskunft erteilen …

Wie ist es in Zeiten von Corona in anderen Staaten um die „Religionsausübung“ während der sogenannten Lockdowns bestellt, um die Veranstaltungen der Organisierten Glauben, die ihre Veranstaltungen nennen u. a. „Gottesdienste“, „Messen“, „Hochamt“ …

Davon berichtet etwa „Vatican News, Portal des Heiligen Stuhls“:

EU: Bischöfe gegen Gottesdienst-Verbot

Als beim ersten Lockdown die Kirchentüren zufielen, wurden viele Kirchenverantwortliche von den Anordnungen der Behörden überrumpelt. Das ist jetzt in vielen Ländern anders: Bischöfe kämpfen darum, dass trotz der Corona-Einschränkungen doch Gottesdienste stattfinden können.

In Frankreich beschreiten mehrere Bischöfe den Rechtsweg: Sie haben gegen das Gottesdienstverbot Klage beim „Conseil d’Etat“, dem Staatsrat, eingelegt. Unter denen, die das Oberste Verwaltungsgericht anrufen, ist auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims.

Andere Religionen mit ins Boot zu holen, ist den katholischen Bischöfen nach Angaben der katholischen Tageszeitung „La Croix“ nicht gelungen. Dafür ist aber der Dachverband katholischer Familienverbände mit dabei. Er hofft, dass wenigstens neunzig Minuten lange Gottesdienste erlaubt werden.

„Das christliche Volk erwartet, dass seine Hirten die Möglichkeit, zur Messe zu gehen, verteidigen.“

„Das christliche Volk erwartet, dass seine Hirten die Möglichkeit, zur Messe zu gehen, verteidigen“, erklärt Bischof Dominique Rey von Toulon in „La Croix“. Gottesdienste seien für Christen zentral, sie gäben dem „persönlichen und geschwisterlichen Zusammenleben“ eine Struktur. Innenminister Gerald Darmanin hält dagegen, dass die Gotteshäuser ja geöffnet blieben: Nur die Gottesdienste mit Teilnahme von Gläubigen würden verboten.

Der französische Lockdown gilt bis Anfang Dezember. Er erlaubt den Menschen das Ausgehen nur mit einem triftigen Grund, etwa dem Gang zur Arbeit. Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr hatte der Staatsrat das Gottesdienstverbot als „unverhältnismäßig“ einkassiert.

Belgien: Ruf doch mal an

Auch im Nachbarland Belgien sind Gottesdienste wegen Corona verboten – bis zum 13. Dezember. Hier sind allerdings die Bischöfe mit der Maßnahme einverstanden. In einer Botschaft vom Allerheiligentag weisen sie darauf hin, dass das geistliche Leben und die Seelsorge dennoch nicht zum Erliegen kämen. Beerdigungen bleiben erlaubt, allerdings nur mit 15 Teilnehmern; an Hochzeiten dürfen nur das Brautpaar selbst, die Zeugen und der Zelebrant teilnehmen.

Die Bischöfe rufen dazu auf, die Kirchentüren jetzt erst recht offenzuhalten und sich um die Aufnahme aller Menschen zu bemühen, die jetzt Trost und Hilfe brauchen. Auf der Homepage der Bischofskonferenz findet sich eine Liste der Gottesdienste, die während der Corona-Beschränkungen in Radio, Fernsehen oder sozialen Medien live übertragen werden. „Rufen wir uns doch gegenseitig an, helfen und ermutigen wir uns!“, schreiben die Bischöfe. „Eine Mail schicken, einen Anruf tätigen, eine digitale Gebetsgruppe ins Leben rufen, mutmachende Botschaften in den sozialen Medien posten“ – man könne auch im Lockdown viel Gutes tun.

Irland: Die Bischöfe proben den Aufstand

Deutlich rebellischer treten die Bischöfe der Republik Irland auf. Sie trugen dem Ministerpräsidenten Micheál Martin persönlich ihren Protest gegen das Gottesdienst-Verbot vor. Trotz aller durchaus nötigen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Pandemie sei es doch unerträglich für Glaubende, sich nicht zu Gottesdiensten versammeln zu können. Gerade in der Zeit vor Weihnachten seien solche Gottesdienste ein wichtiger Trost für die Menschen in schwerer Zeit.

Die Bischöfe vergaßen nicht den Hinweis darauf, was die Pfarreien und die Caritas alles für Corona-Opfer tun. Es gebe überzeugende Hygiene-Konzepte, um Gottesdienste nicht zu Infektions-Hotspots werden zu lassen. Allerdings widersetzte sich der Regierungschef in Dublin dem Werben der Bischöfe: Er legte die Gründe dar, aus denen seiner Regierung ein Gottesdienst-Verbot eben doch angezeigt scheine. Irland ist schon am 22. Oktober, als erstes Land der EU, in seinen zweiten Lockdown gegangen; er ist auf sechs Wochen befristet, um das Weihnachtsfest zu „retten“.

England: „Wir sind nicht einverstanden!“

Und in England, wo Premierminister Boris Johnson eher widerwillig, aber unter dem Druck der Infektionszahlen den erneuten Lockdown verfügt hat? Auch dort dürfen Gottesdienste von diesem Donnerstag an vier Wochen lang nur ohne Gläubige stattfinden. Dagegen protestieren die Bischöfe, wie schon beim ersten Lockdown im Frühjahr. Diesmal hat der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Vincent Nichols von Westminster, seinen Offenen Brief an Johnson auch von Vertretern anderer Kirchen und Religionen unterschreiben lassen.

Tief besorgt zeigen sich Nichols und seine Mit-Unterzeichner: Es gebe für das Gottesdienstverbot überhaupt gar keine wissenschaftlich begründete Notwendigkeit. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten in den letzten sechs Monaten alle Regeln befolgt, um ihre Kultstätten corona-frei zu halten. „Angesichts dessen ist jetzt ein völliges Verbot öffentlicher Gottesdienste unbegründet.” Gerade in Zeiten der Krise spielten religiöse Überzeugungen eine wichtige Rolle, und das soziale Engagement der Glaubensgemeinschaften nähre sich doch „direkt aus unserem Glauben“. Der müsse durch die Gemeinschaft im Kult „unterstützt und gestärkt“ werden. „Hier geht es um unsere Identität und die wesentliche Voraussetzung für unsere Mission und unser Handeln“, so der Brandbrief. „Wir sind nicht einverstanden!“, das hat fast Thatcher’sche Wucht.

Es wird jetzt nach der „Religionsausübung“ des jungen Mannes, der mit dieser bis in das Tiefste seiner Religion vorgedrungen ist, der mit dieser den Kern nicht nur von seiner Religion wieder einmal offen und frei legte, gerne die Feststellung bemüht, nun sei Österreich keine „Insel der Seligen“ mehr.

Für die Kirchenmänner aber ist Österreich diese weiter.

Sie, die Glaubensmänner, brauchen nicht zu klagen, sie brauchen keinen Aufstand, vielleicht ab und an zum Hörer zu greifen, um einen Anruf zu tätigen, den sie sogar selbst wohl nicht einmal zu tätigen haben, sondern sie angerufen werden, von den Gotthörigen, ob es denn für sie in Ordnung gehe, wenn sie sich selbst die Regeln …

Ja, in Österreich brauchen sie, die Religionsmänner, nicht zu klagen, weder in Zeiten von Lockdowns noch zu anderen Zeiten, für sie gibt es in Österreich keine Zeit der Klage und auch keine Zeit der Furcht vor einer Klage wegen ihres Ignorierens von Gesetzen, die sonst für alle in Österreich gelten, der Schutz des Rechtsstaates ist ihnen sicher. Sie, die Kirchenmänner, werden es mit Wohlwollen gehört haben die nun von Gotthörigen wieder bekräftigte Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich.