Er werde diesbezüglich seine “konsequente Linie fortsetzen”, meinte der Kanzler vor Journalisten: “Mir mir wird es definitiv keinen Abschiebestopp nach Afghanistan und keine Aufweichung der Asylgesetze geben.” Nach “solchen barbarischen Verbrechen” könne man “nicht zur Tagesordnung übergehen”, betonte Kurz: “Ich verspreche, dass wir alles tun werden, dass die Täter hart bestraft werden.” Das Verbrechen, das das Mädchen mit dem Leben bezahlt hatte, mache ihn “extrem wütend. Ich halte es für untragbar, dass Menschen zu uns kommen, Schutz suchen und solche grausamen, barbarischen Verbrechen begehen”, sagte der Kanzler.
Der zurzeitige Bundeskanzler in Österreich verspricht, „dass die Täter hart bestraft werden“. Er verspricht also etwas, daß in Österreich nach wie vor nicht einmal Gerichte versprechen können. Denn. Gerichte können nichts versprechen, Gerichte können nach wie vor nur in rechtstaatlich geführten Verhandlungen Urteile nach geltendem Recht fällen. Den Rahmen, wie hoch oder wie niedrig eine Strafe ausfällt, gibt das nach wie vor geltende Gesetz vor. Innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens können Gerichte die Höhe der Strafe festlegen. Daran haben sich Gerichte zu halten. Ein gesetzliches Versprechen gar schon vor Abführung von Verhandlungen, hart oder milde zu bestrafen, wird nach wie vor im österreichischen Recht nicht zu finden sein.
Aber der zurzeitige Bundeskanzler, verspricht, „das die Täter hart bestraft werden“.
Wie will er also sein Versprechen halten?
Ein Versprechen, das er nicht halten kann, weil er, auch wenn er meint, als Bundeskanzler mächtig zu sein, nach wie vor nicht zuständig ist, weil er nach geltendem Recht nach wie vor nicht befugt ist, Urteile gegen Menschen, die strafrechtswidrige Taten begehen, Urteile zu fällen, zu strafen, die Höhe von Strafen festzulegen, die in diesem Fall, so wie er es verspricht, hart ausfallen würden, in anderen ihm aus anderen Gründen nahegehenden Fällen würde der nach seinem Versprechen sich zum selbsternannten Richter wohl milde urteilen, ein Richter gar der Freisprüche sein.
Selbstverständlich ist dieses sein „Versprechen“ eine Nebensächlichkeit, nicht mehr als ein weiterer Sager in der aufgehetzten Stimmung im Angesicht eines derart unfaßbaren Verbrechens, aber ein Bundeskanzler, der dem nach wie vor geltenden Recht, der der nach wie vor geltenden Gewaltentrennung im Staat verpflichtet zu sein hat, sollte nicht „extrem wütend“ Versprechungen machen, die allem, was rechtsstaatliche Norm ist, zuwiderlaufen. So können die extrem Wütenden sprechen, wie etwa jener für kurz gewesene Minister in unmittelbarer Nähe zum Wurstelprater…
Dennoch ist dieser sein Sager auch in seiner ganzen Nebensächlichkeit und Belanglosigkeit festzuhalten, da es nicht einmal juristischer Spitzfindigkeit bedarf für die Feststellung, daß ein solches Versprechen in einem nach wie vor Rechtsstaat nicht gegeben werden kann, selbst von einem Bundeskanzler … Und sollte einst ein Gericht über diese Täter, und es sind Männer, das Urteil fällen, eine Strafe im Ausmaß des nach wie vor geltenden Gesetzes aussprechen, die wohl vielen, wie jetzt schon angenommen werden darf, nach dem gesunden Gassenverstand zu milde sein wird, wie wird dann der noch mögliche Bundeskanzler nach vielen weiteren Versprechungen, wenn er an dieses sein Versprechen erinnert werden wird, wenn von ihm das Halten seines Versprechens der harten Bestrafung eingefordert wird, sein ohnehin nach geltendem Recht nie zu haltendes Versprechen rechtfertigen?
In diesem Fall seines Versprechens wird er es auf das Gericht halt abschieben …

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