Auf der Binnenstrecke Ibiza – Corona stottert in Österreich das Recht dahin, wie ein Zweitakt-Traktor aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts aus oberösterreichischer Produktion

Die im Jahr 2020 erste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Österreich fiel zum sogenannten Ibiza-Ausschuss („betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“) über die „unzulässige Einschränkung des Untersuchungsgegenstands“. Die Entscheidung im Dezember 2020 wird wohl wieder zum sogenannten Ibiza-Ausschuss („betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“) die letzte des Verfassungsgerichtshofs in diesem Jahr sein, mit dem Ergebnis:

„Die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) das Ton-und Bildmaterial des ‚Ibiza-Videos‘ und die dazugehörigen Transkripte im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen.“

Für den Verfassungsgerichtshof begann also 2020 mit der „mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ und das Jahr 2020 wird für den Verfassungsgerichtshof mit der „mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ enden.

Und zwischen diesen Entscheidungen Entscheidungen über das Rechtswidrige in den Verordnungen der türkis-grünen Bundesregierung bezüglich Corona. Wer will, kann diese zählen. Und es ist noch nicht vorbei. Der Verfassungsgerichtshof wird weiter damit beschäftigt, festzustellen, ob Verordnungen im Zusammenhang mit Corona rechtswidrig oder gesetzeskonform …

Vielleicht endet das Jahr 2020 aber mit einer weiteren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Rechtswidrigkeit über eine weitere Verfassungsklage …

„wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. ‚Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken‘, […]. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.“

Wie sehr das Recht in Österreich mittlerweile stottert, hätte wohl kein Mensch erwartet, in Anbetracht der Tatsache, daß die Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative Bundespartei“ in einer Bundesregierung Seite an Seite mit der christschwarzen und mutmaßlichen türkisen Partei nichts anderes zu tun hat, als den Verfassungsgerichtshof zu beschäftigen, wie sehr das Recht in Österreich mittlerweile stottert, offenbart beispielhaft die Rede der derzeitigen Justizministerin vom 18. Juni 2020, mit der sie nach so kurzer Zeit im Amt schon versucht, etwas zu rechtfertigen, das auch schon ohne Verfassungsgerichtshof nicht zu rechtfertigen war.

Justizministerin: „Also m – mir – ist Transparenz, wie ich schon erwähnt hab‘, sehr wichtig und daher ist es mir auch sehr wichtig, äh, für Aufklärung zu sorgen. In der Justiz sorgen wir für die strafrechtliche Aufklärung, im Untersuchungsausschuß geht´s um die politische Verantwortung. Daher prüfen wir natürlich alles sehr genau und ich habe den Auftrag ertrei – erteilt, alles, was abstrakt relevant ist für Untersuchungsgegenstand, auch vorzulegen. Das, wie wir, das, äh, das wir mit dem Transkript erhalten haben, ist gerade bei den zuständigen Staaatsanwaltschaften, die prüfen, was davon abstrakt relevant ist. Nicht alles in diesen sieben Stunden ist abstrakt relevant, und es – gilt natürlich, das – genau auch zu prüfen, und das, was abstrakt relevant ist, vorzulegen. Alles andere würde uns auch in Haftungsschwierigkeiten bringen. Und das weiß auch der Kollege Gerstl und auch der Vorsitzende, mit dem ich ein Gespräch darüber geführt hab‘, und auch der Vorsitzende Sobotka, der Präsident Sobotka weiß auch, daß es wichtig ist, hier eine ordentliche Prüfung vorzunehmen, damit auch die Sachen, die abstrakt relevant sind für den Untersuchungsgegenstand auch vorgelegt werden können.“

Zwischenfrage eines Journalisten: „Wie weit man da ist?“

Justizministerin: „Ich persönlich kann Ihnen das nicht nennen, aber ich kann Ihnen sagen, daß, äh, wir die zuständigen Staatsanwaltschaften schon ersucht haben, uns eine konkrete, also ein Datum zu nennen, bis wann das geprüft sein wird.“

Daß „Präsident Sobotka auch weiß“, wie wichtig „hier eine ordentliche Prüfung, damit auch die Sachen, die“ konkret „relevant“ sind, auch „abstrakt“ bleiben, nun, wer würde ihm das verhehlen?

Wie gut, daß es in Österreich noch einen Verfassungsgerichtshof gibt, dem das Recht keine Zumutung ist, der mit seinen Entscheidungen immer wieder darauf eindrücklich hinweist, daß das Recht der Regierung zumutbar ist. Aber wie lange noch wird es in Österreich einen Verfasssungsgerichthof geben, der in dieser bewährten Form unabhängig arbeiten wird können, wenn gedacht wird an andere Länder in Europa, an Länder in der Europäischen Union …

Aber wie lange noch wird es in Österreich den Verfassungsgerichtshof geben, der in dieser bewährten Form unabhängig arbeiten wird können, der manchen in Österreich, selbst geradezu als Zusammenrottung der Spitzfindigen erscheinen muß, die, kurz gesagt, aus dem Verkehr …

Eine Regierung, die sich das Recht nicht zumutet, eine Regierung, die für sich das Recht als nicht zumutbar erachtet, ist eine Regierung, die …