Vor bald zwanzig Jahren sprach Harald Stefan in der Hofburg zu Wien in Österreich in einem Kommers wie in einer spiritistischen Sitzung, in der die Gesinnung selbst durch ihn als Medium —
Bald zwanzig Jahre später fragt Robert Misik auf der Konzernplattform X am 10. Februar ’24: „Was braucht es eigentlich noch?“
An einem einzigen Tag: (Ex?)-Identitäre, die Hetzjagd gegen Föderl-Schmid mitbetrieb, wird von FPÖ Parlamentsklub bezahlt. FPÖ-Vize-Chef macht als Notar die Verträge für Identitäre Immo-Deals. Was braucht es eigentlich noch?
Was braucht es nicht mehr? Das ist die eigentliche Frage. Dieses Überraschtsein, diese immer schon im Enstehen verpuffenden Aufregungen. Nun sind es die Aufregungen um die sogenannten Identitären, um die Drittidentitären, für die ohne Not Gratiswerbung geschalten …
Wer sonst als eine identitäre Partei sollte eine „(Ex?)-Identitäre“ bezahlen? Niemand sonst kommt dafür in Frage, als ebendiese parlamentarische Partei als identitäre und patriotische Partei.

Was braucht es mehr? Das ist die eigentliche Frage. Mehr Erinnerung.
Erinnerung an das nun bald acht Jahrzehnte währende Österreich.
Zu erinnern beispielsweise an den zurzeitigen Nationalratspräsidenten III, an den Gesinnungsgeist des Parteiprogrammes dieser parlamentarischen patriotischen Identitären,
dessen gar so freundliches Lächeln ihm nachsichtig freundliches Entgegenkommen …,
und der dafür freundlich zu benennen weiß, wer die „Bestien“ …
Zu erinnern beispielsweise an den Dezember 2023, als die identitäre Parlamentspartei gegen eine Verschärfung des Verbotsgesetzes stimmte, und gegen eine Verschärfung auch Harald Stefan gesinnungsreich … Zu dieser Verschärfung des Verbotsgesetzes ist doch anzumerken, daß auch dieses novellierte Verbotsgesetz in der gültigen Fassung vom 31. Dezember 2023 gänzlich ohne Erwähnung des Faschismus auskommt, und wie schon geschrieben,
ein Verbotsgesetz ohne Faschismus ist ein Nullverbotsgesetz.
Ein Verbotsgesetz, das die Wiedererrichtung einer nationalsozialistischen Diktatur verhindern soll,
Was statt der Bübelein und der Mädelein auf die Cover gehörte, fällt auch unweigerlich zu diesem Halbverbotsgesetz ein, ist die Verfassung der Republik Österreich, die für eine demokratische Republik toxisch …

Und wenn Harald Stefan im Dezember 2023 gegen die Verschärfung des Verbotsgesetzes gesinnungsreich hintritt, so ging er, einfach wie kurz gesagt, in den Spuren seines Nationalratspräsidenten, der schon einmal eine „Volksabstimmung gegen das Verbotsgesetz“ forderte, dem die Wehrmachtsausstellung „linksextremes Teufelswerk“ … Und der,
Noch einer wollte Bundespräsident werden, stellte sich im Herbst 2022 der Wahl,
einer, der als „honoriger Liberaler“ verkauft wurde, dem die Bübelein und Mädelein „erfrischend und charmant“ … Daß sie für ihn „erfrischend und charmant“ sind, kann verstanden werden, sie haben ihm mit ihren Fahnen wohl erfrischende Winde zugefächelt …
Ein „honoriger Liberaler“, der weiß, wann es gilt, das Amt zu verlassen, als Spaziergänger vorzutreten, sich einzureihen, wenn sein kleiner Gebirgsfestungsjägerkommandant zu Kundgebungen ruft und nicht weiß, mit wem er spricht.
Aus dem nun wieder auf ein Cover gehobene Bübelein kann nur das werden, was es ist, nichts. Außer, es spielen wieder einmal alle mit, außer, es laufen wieder einmal alle für ihn, außer, es schreiben ihn wieder einmal alle hoch, wie auch schon geschehen, daß es, das Bübelein, ein „Politiker“ sei …
Und was wird es dann in Österreich weiter geben? Das, was es jetzt mit den Bübelein und Mädelein gibt, beispielsweise mit den stellvertretenden Gebirgsfestungsjägerkommandanten …
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